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SPD-Fraktion Steglitz-Zehlendorf
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Roman Gerhardt

Coca-Cola-Gelände Verwaltungsgebäude

Coca-Cola-Gelände in Lichterfelde: Bezahlbares Wohnen statt exklusive Wohnträume verwirklichen

Veröffentlicht am 19.12.2025

Die SPD-Fraktion Steglitz-Zehlendorf fordert bezahlbares Wohnen mit sozialem Wohnungsbau statt kostspieliger Reihenhäuser auf dem ehemaligen Coca-Cola-Gelände in Lichterfelde Süd.

In der Dezember-BVV offenbarte sich, wer im Bezirk für bezahlbares Wohnen steht und wer nicht. Es ging um die Großen und Kleinen Anfragen zur Bebauung des ehemaligen Coca-Cola-Geländes in Lichterfelde, wo der aktuelle Entwurf für den Bebauungsplan 6-8 hochpreisige Reihenhäuser vorsieht. „Dieses Projekt ist komplett aus der Zeit gefallen“, kritisiert die SPD-Fraktionsvorsitzende Carolyn Macmillan das Stadtplanungskonzept aus der Mottenkiste: „Es verfehlt die heutigen Bedürfnisse der Berlinerinnen und Berliner.“

Deutlich mehr Wohnraum in verkehrsgünstiger Lage möglich
Die SPD-Fraktion fordert zusätzlich – oder gerne auch anstelle der geplanten 51 Reihen- und Doppelhäuser – bezahlbare Wohnungen durch eine mehrgeschossige Bebauung. Damit soll für den dringend benötigten Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen gesorgt werden – unter anderem für Familien, die zudem mit dem S-Bahnhof Osdorfer Straße hervorragend angebunden wären.

Bezahlbarer Wohnraum und soziale Verantwortung
Für Reihenhäuser auf diesem Areal werden nach der Fertigstellung voraussichtlich Kaufpreise in Höhe von rund einer Million Euro aufgerufen werden – davon ist anhand aktueller Marktdaten auszugehen. Dieser Wohnraum dient ausschließlich den oberen Einkommensgruppen. Bezahlbares Wohnen für breite Bevölkerungsschichten ist dort nicht vorgesehen – wird aber dringend gebraucht.

„Auch wenn in den letzten 22 Jahren die Planung auf dem Gelände stets auf Reihenhäuser ausgelegt war, können es sich Berlin und Steglitz-Zehlendorf nicht leisten, bei schwindenden Flächenpotenzialen – insbesondere mit hervorragender Anbindung an den ÖPNV und die Nahversorgung – diese Chance ungenutzt zu lassen“, gibt Carolyn Macmillan zu bedenken: „CDU, FDP und die AfD haben jedoch in der vergangenen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung gezeigt, dass sie lieber auf exklusives Wohneigentum setzen, statt Stadtplanung für die breite Bevölkerung zu betreiben.“

Noch ist allerdings kein Bebauungsplan für das Coca-Cola-Gelände beschlossen: Die SPD-Fraktion Steglitz-Zehlendorf setzt alles daran, eine zeitgemäße Stadtentwicklung – statt Planung von gestern – durchzusetzen!

Unsere Große Anfrage zum Coca-Cola-Gelände

Coca-Cola-Gelände Waldwuchs Coca-Cola-Gelände Waldwuchs

Standpunkt: Stadtplanung und Wirtschaft

Streit um Coca-Cola-Gelände

Veröffentlicht am 15.12.2025

SPD, Grüne und Linke fordern Geschosswohnungen statt Luxus-Einfamilienhäuser in Lichterfelde. Der Tagesspiegel fasst die Diskussion in der BVV zusammen

Tags: Architektur Beteiligung Carolyn Macmillan CMM Lichterfelde Stadtentwicklung Wohnen

Luise retten

Veröffentlicht am 09.12.2025

Die SPD-Fraktion will die Zerstörung des beliebten Biergartens in Dahlem nicht hinnehmen und setzt sich für eine Erhaltungssatzung ein, wie der Tagesspiegel und die Morgenpost (hier und hier) berichten.

Tags: Dahlem Freizeit Kultur Stadtentwicklung Volker Semler VSE Wohnen

Unsere Initiativen im Dezember 2025

Veröffentlicht am 08.12.2025


I. Anträge


Kinder- und Jugendparlament in der Geschäftsordnung implementieren (Drs. 1565/VI)

Die BVV Steglitz-Zehlendorf hat beschlossen, dass ein Gremium der Kinder- und Jugendbeteiligung einzurichten ist. Ein Beteiligungsprozess hierfür ist im Gang. Für die tatsächliche Einrichtung eines solchen Gremiums muss auch die BVV ihre in der Geschäftsordnung festgelegten Abläufe anpassen. Dies stellt eine dauerhafte und verbindliche Beteiligung von jungen Menschen sicher. Die Zählgemeinschaft aus SPD, FDP und Grünen möchte folgende Änderungen vornehmen:

In § 14 wird ein neuer Absatz 6a eingefügt: „Das Kinder- und Jugendparlament Steglitz-Zehlendorf ist zu allen öffentlichen Sitzungen unter Beifügung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen einzuladen. Der/dem BV ist die jeweilige Vertretung durch den Vorstand oder die Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendparlaments zu bezeichnen.“

In § 14 wird ein neuer Absatz 6b eingefügt: “Sofern Anträge des Kinder- und Jugendparlaments durch den Ausschuss oder die BVV abgelehnt werden, sind die Gründe in der Beschlussempfehlung des Ausschusses bzw. im Protokoll der BVV in für junge Menschen möglichst verständlicher Sprache festzuhalten. Wird als Ablehnungsgrund tätiges Verwaltungshandeln festgestellt, ist die Dokumentation des Verwaltungshandelns des Bezirksamtes der Beschlussempfehlung anzufügen. Die entsprechenden Beratungsvorgänge sind der Kinder- und Jugendvertretung zuzuleiten.”

In § 14 Absatz 7 Satz 3 wird hinter „Seniorenvertretung“ ergänzt: „und dem/der Vertreter/in des Kinder- und Jugendparlaments“.

In § 16 wird ein neuer Absatz 4 eingefügt (die Nummer der nachfolgenden Absätze wird entsprechend angepasst): „Das Kinder- und Jugendparlament hat das Recht, Anträge mit kommunalpolitischem Bezug in die BVV einzubringen. Absatz 1 gilt entsprechend. Diese Anträge werden der/dem BV zugeleitet, die/der die Anträge auf die Tagesordnung der nächsten BVV setzt. § 20 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. Anträge ohne kommunalpolitischen Bezug werden an das Kinder- und Jugendparlament zurückverwiesen. Die Anträge des Kinder- und Jugendparlaments sollen regelmäßig in der jeweils unmittelbar auf die der überweisenden BVV regulär folgenden Sitzung des zuständigen Fachausschusses zu Beginn der Tagesordnung behandelt werden.“

In § 16 wird in Absatz 6 nach „schließen sich an“ ergänzt: „Bei Anträgen des Kinder- und Jugendparlaments ist einer Vertreterin oder einem Vertreter des Kinder- und Jugendparlaments zur Begründung des Antrags Rederecht einzuräumen.

In § 32 wird in Absatz 1 nach „dringlich behandelt werden.“ ergänzt: „Anträge des Kinder- und Jugendparlaments werden nach den Geschäftlichen Mitteilungen behandelt.“


Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments für Steglitz-Zehlendorf (Drs. 1568/VI)

Die Bezirksverordnetenversammlung hat im Mai 2025 für die Einrichtung eines gewählten Beteiligungsgremiums für Kinder- und Jugendliche votiert. In den nachfolgenden Beteiligungsprozessen ist deutlich geworden, dass der vielversprechendste Weg zu einer institutionalisierten Beteiligung junger Menschen die Schaffung eines Kinder- und Jugendparlaments ist. Die demokratische und repräsentative Struktur des Kinder- und Jugendparlaments ist für uns dabei die wesentliche Voraussetzung, um eine wirksame Vertretung junger Menschen im Bezirk zu gewährleisten und das neue Gremium eng an die BVV anbinden sowie mit entsprechenden Kompetenzen ausstatten zu können. Durch die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments sollen die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen institutionalisiert und ihnen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Meinungen und Vorhaben in die kommunalen Entscheidungsprozesse einzubringen. Dies stärkt nicht nur die unmittelbaren Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen, sondern fördert darüber hinaus ihr Bewusstsein für parlamentarische Prozesse und demokratische Entscheidungsverfahren und führt somit auch langfristig zu einer Stärkung der demokratischen Strukturen unserer Gesellschaft und zu einer aktiven Bürgerschaft.

Die Zählgemeinschaft aus SPD, FDP und Grünen ersucht daher das Bezirksamt, ein Kinder- und Jugendparlament für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf einzurichten. Dieses soll sich aus Vertreterinnen und Vertretern der bezirklichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sowie der Jugendfreizeiteinrichtungen zusammensetzen, wobei jede Schule bis zu zwei Schülerinnen und Schüler sowie jede Einrichtung bis zu zwei regelmäßige Besucherinnen und Besucher unter 21 Jahren entsenden kann. Die Vertreterinnen und Vertreter sollen von der Schülerschaft der jeweiligen Schule beziehungsweise den regelmäßigen Besuchenden der Jugendfreizeiteinrichtungen in direkter und geheimer Wahl bestimmt werden. Darüber hinaus sollen auch im Bezirk befindliche Sportvereine berechtigt werden können, bis zu zwei Vertreterinnen und Vertreter ihrer Jugendgruppen (U21) zu entsenden. Die Vorgaben für Jugendfreizeiteinrichtungen gelten entsprechend. Voraussetzungen für die Berechtigung sind vom Bezirksamt festzulegen. Dem Kinder- und Jugendparlament kann zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, fünf Kinder und Jugendliche, die gegenüber dem Kinder- und Jugendparlament ihr Interesse an einer Mitarbeit erklärt haben, zu Mitgliedern zu bestimmen. Zählt das Kinder- und Jugendparlament über 25 regulär gewählte Mitglieder, soll sich die Zahl der durch das Kinder- und Jugendparlament selbst zu vergebenen Plätze für jedes fünfte weitere reguläre Mitglied um einen Platz erhöhen.

Das Kinder- und Jugendparlament soll sich eine Geschäftsordnung geben können, in der es seine Arbeitsweise eigenständig festlegt. Die Koordination und Begleitung des Kinder- und Jugendparlaments soll durch die vorhandenen Stellen der Beteiligungskoordination erfolgen.


Umgehende Umsetzung des BVV-Beschlusses 717/VI „Handlungskonzept Obdachlosigkeit“ (Drs. 1577/VI)

Wir fordern das Bezirksamt auf, unverzüglich den BVV-Beschluss 717/VI (Drs. 0994/VI) „Handlungskonzept Obdachlosigkeit“ umzusetzen. Der zuständige Stadtrat hat der BVV umgehend Auskunft darüber zu geben, aus welchen Gründen der genannte Beschluss vom 11. Dezember 2024 nicht umgesetzt wurde. Außerdem möchten wir wissen, welche Schritte zur Erarbeitung eines Handlungskonzeptes mit entsprechendem Leitfaden seit der Beschlussfassung bisher ausgeführt wurden, und aus welchen Gründen weder die Ausschüsse, noch die BVV über den Stand der Dinge informiert wurden.


Gastronomie „Luise“ in Dahlem erhalten (Drs. 1578/VI)

Die Eigentümer und Betreiber der bei Familien und Gesellschaften beliebten „Luise“ in Dahlem hatten in einem Beitrag in der BZ vom 10. November ihre Schließungsabsicht öffentlich gemacht. Vorgeblich sei es nicht möglich, den Betrieb in bester und sogar exponierter Lage im Nahbereich der Domäne Dahlem, verschiedener weltbekannter Museen und der Freien Universität Berlin mit einem tragfähigen gastronomischen Konzept fortzuführen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei bereits zum Jahresende gekündigt worden. Anstelle dessen sollen auf dem Gartengrundstück mehrere Einfamilienhäuser errichtet werden, die einen hohen Ertrag bei hervorragenden Lage versprechen. Der Manager der LUISE bekundete so sein unternehmerisches Unvermögen mit den Auswirklungen der Coronaepedimie und den gestiegenen Energiepreisen und Personalkosten. Wer für den Betrieb einer Biergarten-Gastronomie mit Selbstbedienungs-Ambiente angeblich gestiegene Energiekosten und zu hohe Personalkosten bei Self-Service als Rechtfertigung für die Schließung bemüht, braucht einen ernsthaften Motivationsschub für ein ernsthaftes betriebswirtschaftliches Engagement. Alternativ sollte eine Verpachtung des Betriebs in Erwägung gezogen werden. Das Bezirksamt soll daher unverzüglich und prioritär gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bauliche Erhaltungssatzung) einen Aufstellungsbeschluss „zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (Absatz 3)“ für Dahlem-Dorf sowie das Gelände um die Domäne Dahlem einschließlich des Grundstücks der Gaststätte „Luise“ erlassen und binnen weiterer drei Monate die entsprechende Satzung der BVV in den Ausschüssen Stadtplanung, Mobilität, Haushalt und anderen zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Sollten rechtliche Bedenken bestehen, wird das Bezirksamt aufgefordert, diese gegebenenfalls mit fachlicher Unterstützung von Sachverständigen zügig zu klären, um den Beschlussvorschlag durchzusetzen und die zuständigen Ausschüsse monatlich über den Fortschritt zu informieren. Wir wollen am historischen Ortskern von Dahlem keine neue Wohnbebauung, sondern einen Ort für Kommunikation und Begegnung mit fachlich kompetenter Gastronomie und fairen Preisen für die Bevölkerung unseres Bezirks erhalten!

Soziale Erhaltungsverordnungen dienen der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie der „Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“ (Absatz 3). Derartige Satzungen sind städtebauliche Instrumente zur Sicherung des vorhandenen Wohnungs- und Gebäudebestandes und der vorhandenen Infrastruktur nach den §§ 172 Abs. 1 Nrn. 1.- 3. ff. BauGB. In Steglitz-Zehlendorf gibt es bereits Erhaltungs-Satzungen, die vorwiegend dem städtebaulichen Erhalt der Form und Gestalt von Kiezen im Bezirk dienen und die Gestaltung von Bauvorhaben reglementieren, um den typischen Charakter von Bezirksgebieten zu erhalten und vor Spekulation zu schützen. Die dringend erforderliche Planung der zukünftigen Gestaltung und Ansiedlung fehlte über Jahre. Es blieb dersozialen Marktwirtschaft überlassen, die Attraktivität des Wohnbezirkes zu formen – was an einigen Stelle nicht gelang oder gelingt. Die Einsicht und Erkenntnis, dass der Markt nicht nur das Weltklima, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung den Finanzen, dem Wirtschaften und dem Eigeninteresse Einzelner unterordnet und offensichtlich ruiniert, schien in der bezirklichen Politik verdrängt oder wurde von den Verantwortlichen nicht verstanden. Die Chance, die zukünftige Entwicklung des Bezirks kreativ und innovativ zu gestalten und zu fördern und so geeignete städtebauliche Ziele zu formulieren, wurde bisher nicht oder nur unzureichend genutzt. Versäumt wurde nicht nur der soziale Wohnungsbau im Bezirk, sondern insbesondere der Schutz langansässiger Geschäftsbetriebe und Ladengeschäfte mit zum Teil manufakturiel-strukturierter Produktion in kostspieliger Handarbeit, aber außerordentlich hoher Qualität im Vergleich zu industriellen Massenprodukten – aber auch der örtlichen Gastronomie und Beherbergungsbetriebe, die nicht nur unter den Folgen der Corona-Epidemie und des Ukrainekriegs angeblich litten. Die Nachfrage und die Umsätze seien so reduziert und die Personal- und Lebensmittelkosten „explodiert“.

Das Bundes-Bau-Gesetzbuch bindet den Anwendungsbereich des § 172 BauGB nicht an Wohnungen, sondern an die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt. Dafür ist eine angemessene und adäquate Infrastruktur mit nahegelegenen Einkaufs- und Ladengeschäften sowie Gastronomie – wie die „Kneipe an der Ecke“ – als Treff- und Kommunikationsorten erforderlich. Es besteht also nicht nur ein öffentliches Interesse am Erhalt von Wohnungen, sondern auch an der erforderlichen Infrastruktur für die Wohnbevölkerung. Dies betrifft nicht nur einen funktionierenden ÖPNV, sondern ebenso medizinische, pflegerische und kulturelle Angebote, die der Kommunikation und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen. Es ist ein Irrtum, dass Milieuschutz nur für Wohnzwecke bestimmte bauliche Anlagen anzuwenden sei und gilt. Gewerbeeinheiten unterliegen – soweit sie der ansässigen Wohnbevölkerung nützlich dienen, ebenso dem gesetzlichen Milieu- und Gestaltungsschutz, wie der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und Gestalt eines städtischen Gebietes. Im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungsverordnung bedürfen Vorhaben der gesonderten Genehmigung durch das Bezirksamt. Dies betrifft umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ebenso wie an Gewerbe- und Einzelhandelsflächen. Die Prüfung und Entscheidung über die Maßnahmen erfolgt nach den geltenden Ausführungsvorschriften. Sogenannte „Luxusmodernisierungen“, aber auch andere Vorhaben, die die Mieten stark in die Höhe treiben, können versagt werden. Hierzu zählen Maßnahmen, die zu einem Verlust von Wohnraum führen würden, etwa durch Abriss, Zusammenlegung oder Nutzungsänderung vom Wohnen zu Gewerbe beziehungsweise die Umwandlung in Ferienwohnungen. Darüber hinaus besteht ein Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie ein bezirkliches Vorkaufsrecht beim Verkauf eines Grundstückes. Generell gilt: Sämtliche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen im Erhaltungsverordnungsgebiet bedürfen einer Genehmigung und sind somit antragspflichtig, auch dann, wenn die Maßnahmen nach der Bauordnung Berlin (BauO Bln) verfahrensfrei sind. Ob geplante Baumaßnahmen aus erhaltungsrechtlicher Sicht genehmigungsfähig sind, wird durch die Fachbereiche Stadtplanung und Denkmalschutz beurteilt und die Richtlinien der BVV. Grundlage für die Prüfung bilden die Vorgaben des Milieuschutzrechts gemäß den §§ 172 ff BauGB und die berlinweit festgesetzten Ausführungsvorschriften.

 

II. Kleine Anfragen


Projekt „Obdachbus“ des Deutschen Roten Kreuzes (Drs. 1581/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

1) Welche Hinweise hat das Sozialamt vom DRK erhalten, welche Unterstützungsangebote vor Ort dringend benötigt werden?

2) Wie viele aufsuchende Gespräche wurden durch das Projekt „Obdachbus“ seit Beginn des Programms durchgeführt?

3) Welche Gruppen wurden angesprochen mit welchen Resultaten?

4) Welche Weitervermittlungen sind gegebenenfalls gelungen, und wenn ja, wohin?


Öffnungszeiten der Jugendverkehrsschulen (Drs. 1582/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

1) Trifft es zu, dass ab Januar 2026 die Jugendverkehrsschulen im Bezirk die nachmittäglichen Öffnungszeiten aus finanziellen Gründen einstellen?

2) Falls ja, welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, hier gegenzusteuern?

3) Welche Auswirkungen erwartet das Bezirksamt auf die Verkehrssicherheit der radfahrenden Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter?

 

III. Große Anfrage


Wohnungsbaupotenziale auf dem Coca-Cola-Gelände (B-Plan 6-8) (Drs. 1580/VI)

Unser Fraktionsvorsitzende Carolyn Macmillan fragte das Bezirksamt:

1) Welche Gespräche hat das Bezirksamt seit Beginn der Planung mit dem Investor zur möglichen Anpassung des Bebauungsplans geführt (bitte jeweils Datum, Anlass und Inhalte angeben)?

2) Hat das Bezirksamt fachliche oder städtebauliche Alternativen zum derzeit geplanten Reihenhauskonzept geprüft und welche Position vertritt das Bezirksamt aktuell zur Frage einer möglichen Neuverhandlung der städtebaulichen Zielsetzungen?

3) Hat das Bezirksamt dem Investor Möglichkeiten der Verdichtung (Geschosswohnungsbau statt Reihenhäuser, oder alternativ, Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau) dargestellt oder gar nahegelegt? Falls nein: Aus welchen Gründen wurden diese Optionen nicht thematisiert?

4) Ist das Bezirksamt bereit, den Investor in den zuständigen Ausschuss einzuladen, um den aktuellen Stand und die Planungsbereitschaft öffentlich zu erläutern und mit den Ausschussmitgliedern zu diskutieren?

5) Sollte der Investor einer Anpassung des B-Plans für mehr Wohnungsbau gewogen sein: Welche Potenziale für zusätzlichen Geschosswohnungsbau sieht das Bezirksamt auf dem Gelände (bezüglich Geschossflächenzahl und Geschossigkeit)?

6) Sollte der Investor einer Anpassung des B-Plans für mehr Geschosswohnungsbau gewogen sein: Welche Potenziale für mietpreisgebundenen oder sozialen Wohnungsbau ergeben sich daraus?

7) Worauf stützt das Bezirksamt die Annahme, dass eine Überarbeitung des Bebauungsplans vier bis fünf Jahre dauern würde, wie den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen mitgeteilt wurde?

8) Hat das Bezirksamt geprüft, ob ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB anwendbar wäre?

9) Hat das Bezirksamt städtebauliche Instrumente wie das „Schneller-Bauen-Gesetz“ oder den „Bau-Turbo“ für mögliche Potenziale zur zügigen Anpassung des B-Plans mit dem Investor erörtert?

10) Welche Auswirkungen hätten die in der Anfrage aufgeführten Instrumente zur Planbeschleunigung für die Verfahrensdauer (zu den genannten Instrumenten bitte einzeln ausführen)?

11) Welche Gründe sprechen – trotz vorhandener Instrumente, die ein Bebauungsplanverfahren beschleunigen könnten – aus Sicht des Bezirksamts dafür oder dagegen, den mehr als 20 Jahre alten Bebauungsplan dahingehend zu bearbeiten, dass dieser an heutige Bedürfnisse angepasst wird?

12) Welche der betroffenen Flurstücke besitzen nach Erkenntnis des Bezirksamts einen formell festgestellten Waldstatus? Liegen dem Bezirksamt dazu aktuelle waldfachliche Gutachten oder Baumkartierungen vor? Wenn ja, aus welchem Jahr?

13) Welche Verpflichtungen zur Kompensation würden sich im Falle einer Waldumwandlung durch eine Randbebauung mit Geschosswohnungsbau auf dem bewaldeten Areal ergeben? Liegt dem Stadtentwicklungsamt dazu bereits eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz vor, sollte sich eine geänderte Planung auf eine Kombination aus dem Erhalt von Waldflächen und zusätzlichen Geschosswohnungsbauflächen beziehen?

Protzbau auf Schwanenwerder

Veröffentlicht am 04.12.2025

Im Stadtentwicklungsausschuss wurden Pläne für einen schlossartigen Neubau auf der Wannsee-Insel präsentiert. Die SPD setzt sich für eine Anpassung an die lokalen Gegebenheiten ein, ist in der Morgenpost und dem Tagesspiegel zu lesen.

Tags: Architektur Stadtentwicklung Volker Semler VSE Wannsee

Vorsätze für das neue Jahr

Veröffentlicht am 02.12.2025

Die SPD-Fraktion will sich weiter für bezahlbares Wohnen, sichere Schulwege und einen zuverlässigen Nahverkehr einsetzen. Auch der Schutz von obdachlosen Menschen ist der SPD sehr wichtig, wie in der Gazette zu lesen ist.

Tags: Haushalt NBU Norbert Buchta Obdachlosigkeit Schule Soziales Verkehr Wohnen

Aufkleber "Nein zum Kreisel" an einem Straßenschild

BVV-Newsletter November 2025

Veröffentlicht am 27.11.2025

Unsere Themen im November 2025:
· Nein zum Kreisel – kein Steuergeld für Spekulanten
· Traditionslokal „Luise“ von Schließung bedroht
· Eine Stimme für junge Menschen im Bezirk
· Bierpinsel endlich wieder öffnen
· Deutsche Bahn präsentiert Ausbau-Fahrplan
· Mehr Transparenz beim Wohnungsbau in Düppel-Süd
· Gedenken an die November-Pogrome

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Liebe Leserinnen und Leser,

aus aktuellem Anlass hat die SPD-Fraktion in den vergangenen Tagen Protest-Aufkleber gestaltet und verteilt: „Nein zum Kreisel – kein Steuergeld für Spekulanten!“. Einige davon sind an Laternenmasten im Umfeld des Zehlendorfer Rathauses aufgetaucht, aber auch an anderen Straßen und Kreuzungen im Bezirk, vielleicht sind sie Ihnen ja bereits aufgefallen. Was hat es damit auf sich?

Vor einer Woche tagte der Berliner Senat im Rathaus Zehlendorf in einer gemeinsamen Sitzung mit Vertreterinnen und Vertretern des Bezirksamts. Diese Termine finden regelmäßig statt und sind eigentlich eine wenig spektakuläre Routine. In diesem Fall jedoch kam es bei der anschließenden Pressekonferenz zu einem – geplanten oder ungeplanten? – Ausrutscher des Berliner Regierenden Bürgermeisters. Auf die Frage eines Journalisten hin erklärte Kai Wegner, dass der Senat in Betracht zöge, den Steglitzer Kreisel zurückzukaufen. Die Überraschung war groß, nicht nur bei der SPD, sondern offenkundig auch bei der CDU: Der zuständige Bezirksstadtrat jedenfalls reagierte mit einem seither vielzitierten „Nein, nein, nein, nein, nein“, auch der Berliner Finanzsenator sah sich zu einem schnellen Dementi genötigt.

Nun ist es ja prinzipiell nichts Neues, dass bei der CDU die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut, und so hätte die ganze Sache auch kaum Neuigkeitswert gehabt – wenn nicht kurz darauf ein Brief der Senatskanzleian einen der Wohnungskäufer in die Öffentlichkeit gelangt wäre, in der Verhandlungen mit der Adler Group, Bauherrin des vermurksten Immobilienprojekts, bestätigt werden. So spontan, wie es sich bei der Pressekonferenz darstellte, war die Äußerung des Regierenden offenbar nicht.

Nun könnte man aus Sicht der Steglitz-Zehlendorfer Bezirkspolitik natürlich heilfroh sein, dass es an der weithin sichtbaren Bauruine endlich vorangeht. Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht.

Der Steglitzer Kreisel steht von Beginn an im Zentrum von Krisen und Skandalen: Als 1969 mit dem Bau begonnen wurde, hatte sich der Berliner Senat mit einer Bürgschaft für das hoch spekulative Projekt eingesetzt. Nachdem der Bauträger 1974 pleite gegangen war, ruhten die Bauarbeiten mehrere Jahre lang (kommt Ihnen das bekannt vor?). Schließlich wurde die Bauruine verkauft und 1980 fertiggestellt. Schon zu diesem Zeitpunkt hatte die Stadt einen zweistelligen Millionenbetrag in das Projekt versenkt, doch es sollte noch schlimmer kommen: Weil in der damaligen Mauerstadt keine ausreichende Zahl solventer Mieterinnen und Mieter zu finden waren, zog schließlich das Bezirksamt Steglitz in 20 der 30 Büroetagen ein, zahlte zunächst hohe Mieten und später einen Kaufpreis für ein Gebäude, in das bereits beim Bau Unsummen an Steuergeld geflossen waren. 

Der Kreisel, das Millionengrab: Rentiert hat sich der Turm nie – nicht einmal unter den besten Bedingungen. Als das Hochhaus 2017 wieder verkauft wurde, lag der Kaufpreis mit rund 21 Millionen Euro nur minimal über den Kosten, die das Land Berlin kurz zuvor für die Asbestsanierung hatte aufbringen müssen. Gescheitert ist der Traum vom Luxus-Wohnturm trotzdem.

Sollte das Land Berlin den Kreisel tatsächlich übernehmen wollen, gehen Fachleute aus der Immobilienbranche von einem weitaus höheren Kaufpreisaus, kolportiert wurde zuletzt ein hoher zweistelliger Millionenbetrag. 

Die vollmundigen Versprechungen einiger Lokalpolitiker aus dem Bezirk bremst das freilich nicht aus: In klassenkämpferischer Rhetorik erhebt die örtliche Linke in den Sozialen Medien die Forderung, der Staat solle dem Eigentümer den Turm „wegnehmen“. Das revolutionäre Herz mag eine solche Aussage wärmen, faktisch leben wir jedoch in einem Rechtsstaat, in dem das „Wegnehmen“ nicht ganz so einfach ist. Erinnert sei an die Diskussion um das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co enteignen“: Hier ergab eine verfassungsrechtliche Prüfung, dass eine Vergesellschaftung nach Artikel 15des Grundgesetzes möglich ist – und sogar eine Entschädigung unter Marktwert. Ginge das beim Kreisel nicht auch?

Die Antwort lautet ganz klar: Nein. Eine Vergesellschaftung kommt laut Grundgesetz nur in Frage, wenn das Ziel ein staatlicher Einfluss auf die Wirtschaft ist – also beispielsweise um die Mieten in der Stadt großflächig zu kontrollieren. Bei einem einzelnen Gebäude wie dem Kreisel müsste somit eine Enteignung nach Artikel 14 erfolgen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Eigentumsposition zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben erforderlich ist – das Grundstück also zum Beispiel zum Bau einer Straße oder Bahnlinie benötigt wird. Des Weiteren muss die Enteignung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen – es darf also kein milderes Mittel zur Verfügung stehen, das in gleicher Weise geeignet ist, den angestrebten Zweck zu erreichen. Dass dies im Fall des Kreisels nicht zutrifft, dürfte selbst juristischen Laien klar sein.

Doch selbst wenn sich der Senat mit der Adler Group auf einen „symbolischen“ Kaufpreis einigen würde, kämen immer noch erhebliche Kosten auf das Land zu: Es wäre den Bürgerinnen und Bürgern wohl kaum zu vermitteln, Steuergeld in die Errichtung von Luxus-Wohnraum zu investieren. Folglich wäre eine komplette Neuplanung erforderlich. Und genau hier liegt ein weiteres, vollkommen unkalkulierbares Risiko: Noch immer ist es der Adler Group nicht gelungen, alle Verträge mit den Wohnungskäuferinnen und -käufern rückabzuwickeln; nach Angaben des Tagesspiegels handelt es sich dabei um 23 Personen mit insgesamt 40 Wohnungen – also um jede achte geplante Wohnung im Turm!

Um wen es sich bei den Eigentümern handelt, ist weitestgehend unbekannt, mit einer Ausnahme: Ein Steglitzer Finanzunternehmer hat sich in den vergangenen Jahren pressewirksam etliche rechtliche Auseinandersetzungen mit der Adler Group geliefert, und erfolgreich durchgesetzt, dass an dem ursprünglichen Vertrag gegen seinen Willen keine Änderungen vorgenommen werden dürfen – seine Wohnung, sein Autostellplatz und alles andere demnach wie verabredet errichtet werden müssten. Dieses Urteil würde im Fall einer staatlichen Übernahme fraglos Bestand haben. Mit anderen Worten: das Land Berlin wäre nach Strich und Faden erpressbar. Ohne uns allzu weit aus dem Kreisel-Fenster zu lehnen, können wir wohl davon ausgehen, dass die Motive der anderen Käuferinnen und Käufer in eine ähnliche Richtung gehen.

Wenn also die Linke von bezahlbarem Wohnen, einer Gemeinschaftsschule, Flächen für soziale Einrichtungen und einem Bezirksamt in zentraler Lage fabuliert, verschweigt sie den Menschen in unserer Stadt das irrwitzige Risiko, das der Staat mit der Übernahme eingehen würde. Ganz im Gegenteil würde eine Kreisel-Rettung nämlich dazu führen, dass noch sehr viel weniger Geld als bisher für bezahlbares Wohnen, Schulsanierungen, soziale Initiativen zur Verfügung stünde; von der weit in die Ferne rückenden Rathaus-Sanierung ganz zu schweigen. All das wollen wir den Menschen in unserem Bezirk nicht zumuten.

Bitte verstehen Sie uns nicht falsch: 

Wir wünschen uns wie jede und jeder andere auch, dass es am Kreisel endlich weitergeht. Auch wir haben zahlreiche Ideen, was man mit dem Gebäude anstellen könnte – ganz oben auf der Liste stünden die Verstetigung der Kältehilfe sowie der Erhalt von Flächen für Initiativen wie „Zeit ist knapp“, die derzeit ein vielfältiges, kulturelles Angebot in einer ehemaligen Verkaufsfläche im Sockelgeschoss anbietet.

Dass wir unsere Träume für den Kreisel bislang nur hinter vorgehaltener Hand diskutieren, ist kein Zeichen von Fantasielosigkeit – wir lehnen es aber entschieden ab, falsche Hoffnungen zu wecken, von denen wir davon ausgehen müssen, dass sie am Ende enttäuscht werden.

Berlin hat sich schon einmal verzockt, und musste schließlich „sparen bis es quietscht“. Unter den Folgen – vor allem dem Verkauf zehntausender landeseigener Wohnungen – leidet unsere Stadt bis heute. CDU und Linke setzen bei ihren Rückkauf-Ideen vollständig auf das Prinzip Hoffnung, und handeln damit auf die gleiche verantwortungslose Art wie die Immobilien-Zocker, die den Kreisel nun schon zum zweiten Mal an die Wand gefahren haben. Wer das nicht erkennt, hat aus der Vergangenheit nichts gelernt.

Anders als in den 1970er Jahren ist der Staat derzeit am Steglitzer Kreisel nicht beteiligt – und das ist auch gut so! Solange Eigentumsverhältnisse und gesetzliche Ansprüche nicht eindeutig geklärt sind, lehnen wir einen Einstieg ab und sagen weiter: Nein zum Kreisel – kein Steuergeld für Spekulanten!

Mit solidarischen Grüßen,
Ihre

Carolyn Macmillan & Norbert Buchta
Fraktionsvorsitzende

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Rückkauf des Steglitzer Kreisels

Veröffentlicht am 25.11.2025

Die Berliner Morgenpost und die Stadtrand-Nachrichten reflektieren die Geschichte von Berlins höchstem Skandal-Bau, und berichten über den Widerstand der SPD-Fraktion gegen die Träume von CDU und Linken.

Tags: Architektur Carolyn Macmillan CMM Geschichte Haushalt Stadtentwicklung Steglitz Wohnen

Zukunft für das Pop Inn

Veröffentlicht am 24.11.2025

Die SPD-Fraktion nimmt die Belange junger Menschen im Bezirk ernst und möchte sie an der Suche nach einer Zukunft für das lange geschlossene Gebäude beteiligen, wie die Morgenpost berichtet.

Tags: Beteiligung Carolina Böhm CBO Jugend Kultur Stadtentwicklung Steglitz

Nachverdichtung in Düppel-Süd

Veröffentlicht am 21.11.2025

Der Tagesspiegel schreibt über die Anwohnerproteste in der Siedlung an der Potsdamer Chaussee; die SPD fordert vom Bauträger mehr Transparenz und Einbindung der lokalen Akteurinnen und Akteure.

Tags: Architektur Beteiligung Düppel NBU Norbert Buchta Stadtentwicklung Wohnen Zehlendorf

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