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SPD-Fraktion Steglitz-Zehlendorf
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Initiativen

Unsere Initiativen im März 2026

Veröffentlicht am 16.03.2026


I. Anträge


Müll ist mehr als ein Ordnungsproblem: Runder Tisch im Bezirk (Drs. 1661/VI)

Müll ist nicht nur ein Ordnungsthema. Es ist auch ein soziales Thema, das zum Beispiel Familien trifft, die auf saubere und sichere öffentliche Räume für Kinder angewiesen sind. Es ist auch ein Umweltthema, weil (Mikro-)Plastik in Böden und Gewässern landet, Zigarettenstummel sind zudem hochtoxisch. Es ist außerdem ein Tierschutz-Thema, weil sich Wildtiere wie Ratten und Tauben an Abfälle gewöhnen, was zu einer ungesunden Tierpopulationen und damit zu Konflikten mit den Menschen führt. Die häufigsten Herausforderungen lassen sich dabei den Themenfeldern Vermüllung, illegale Sperrmüllentsorgung sowie Mülltrennung und -entsorgung im privaten Umfeld zuordnen. Gleichzeitig unterscheiden sich Problemlagen und Ursachen von Vermüllung jedoch deutlich zwischen den Berliner Bezirken und sogar innerhalb einzelner Ortsteile. Um diese und weitere bezirksspezifische Problemlagen systematisch zu erfassen und vor allem wirksame, realistisch umsetzbare Gegenmaßnahmen zu entwickeln, ist es sinnvoll und notwendig, alle relevanten Interessengruppen auf bezirklicher Ebene in einen gemeinsamen Austausch einzubeziehen. Wir ersuchen daher das Bezirksamt, einen Runden Tisch einzuberufen, um gemeinsam mit den wichtigsten Interessengruppen bezirksspezifische Problemlagen in den genannten Themenfeldern zu identifizieren und geeignete Lösungsmaßnahmen zu erarbeiten. Hierbei sollen Aspekte der Müllvermeidung ebenfalls mitgedacht werden. Der Runde Tisch soll insbesondere die Berliner Stadtreinigung (BSR), Vertreterinnen und Vertreter privater Entsorgungsunternehmen wie ALBA, Veolia und Berlin Recycling (Papier, Glas, Gewerbeabfälle), lokale Clean-up- und Nachbarschaftsinitiativen, das Ordnungsamt, die Berliner Forsten sowie weitere relevante Interessengruppen nach Einschätzung des Bezirksamtes einbeziehen.


Räume für alle: Aufenthalt im öffentlichen Raum ohne Konsumzwang sicherstellen (Drs. 1662/VI)

In Steglitz-Zehlendorf gibt es nicht genug Räume, in denen Menschen jeden Alters sich aufhalten können, ohne, dass sie dafür zahlen müssen. So sind beispielsweise Spielplätze hauptsächlich für Kinder reserviert, Außenbereiche von Gastronomie sind mit dem Kauf von Speisen und Getränken verbunden und viele Bolzplätze haben begrenzte Öffnungszeiten aufgrund von Lärmschutz. Es mangelt an vielen Orten an Bänken, Schatten oder Toiletten und nicht selten gibt es Konflikte bei der Nutzung durch diverse Gruppen. In Zeiten von Wohnungsmangel, der Folgen der Klimakrise und dem Mangel an Begegnungsräumen kommt dem öffentlichen Raum eine besondere Rolle zu. Um ein entsprechendes Angebot zukünftig sicherzustellen, sollen alle möglichen Mittel und Instrumente der Stadtentwicklung genutzt werden, um insbesondere bei neuen Projekten genau diese Bereitstellung zugänglicher Räume sicherzustellen, denn Grund und Boden ist ein beschränktes Gut, das einer gerechten Verteilung zugunsten Aller bedarf. Wir fordern daher das Bezirksamt auf, alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Instrumente – insbesondere beim Abschluss städtebaulicher Verträge – zu nutzen, um bei relevanten städtebaulichen Entwicklungsprojekten sicherzustellen, dass Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen werden, die Menschen allen Alters barrierearm ohne den Zwang, für den Aufenthalt dort Geld bezahlen zu müssen, nutzen können. Möglichkeiten hierzu sind beispielsweise Grünflächen, Freizeitflächen, Stadtplätze, Sport- und Bolzplätze oder einzelne Bereiche von Spielplatzflächen. Hierbei soll sichergestellt werden, dass diese tagsüber ganzjährig und täglich genutzt werden können, insbesondere auf die räumliche Zugänglichkeit, Pflege, Verschattung und den Lärmschutz. Ebenfalls soll die Einrichtung öffentlicher Toiletten geprüft werden. Diese Forderungen sollen für alle öffentlichen und privaten Projekte gelten, bei denen entsprechende Flächen entwickelt werden sollen.


Mögliche Alternativen zu Granitblöcken im Straßenverkehr prüfen (Drs. 1663/VI)

Schilder und Markierungen, die vom Parken auf Unterstreifen abhalten sollen, werden leider häufig ignoriert, so dass es immer wieder zu massiven Wurzelschäden an Bäumen kommt. Das Ablegen von Hindernissen wie Granitblöcken oder Baumstämmen unterbindet das unerwünschte Parken. Gleichwohl kann es bei Stürzen zu gefährlicheren Verletzungen kommen, als wenn diese Hindernisse nicht dort liegen würden. Wir bitten daher das Bezirksamt zu prüfen, ob es Alternativen zu den Granitblöcken gibt, um schwere und schwerste Verletzungen bei Stürzen von Verkehrsteilnehmenden zu verhindern. Bei positiver Prüfung sollten bei besonders engen Straßenverhältnissen und kurz vor und nach Kurven diese als Erstes ausgetauscht werden.


Radeln ohne durchgeschüttelt zu werden: Kopfsteinpflaster flächendeckend abfräsen (Drs. 1664/VI)

Erste Pilotprojekte haben gezeigt, dass das Abfräsen von Kopfsteinpflaster eine geeignete Maßnahme darstellt, um Fahrkomfort und -sicherheit für Fahrradfahrende sicherzustellen, ohne, dass das Kopfsteinpflaster entfernt werden muss. Wir ersuchen daher das Bezirksamt zu prüfen, ob bereits bestehende Einzelmaßnahmen zum Abfräsen von Kopfsteinpflaster auf Fahrradrouten zu einem flächendeckenden Maßnahmenprogramm ausgeweitet werden können. Hierzu soll durch das Bezirksamt festgelegt werden, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um bestehendes Kopfsteinpflaster fahrradfreundlich abzufräsen und dies dann anhand der Kriterien bei allen anstehenden Fahrbahnsanierungsprojekten oder ähnlichen Baumaßnahmen durchzuführen. Hierzu soll ebenfalls eine Priorisierung durchgeführt werden, sodass transparent nachvollziehbar ist, welche Straßen abgefräst werden und werden können und welche nicht, und ein grober Zeitplan zu erkennen ist. Durch die Festsetzung von Prioritäten und Kriterien kann Klarheit geschaffen werden, um Fragen und eine große Anzahl von Einzelanträgen zu verhindern und gleichzeitig eine kontinuierliche Umsetzung sicherzustellen. Mit anderen Bezirken soll sich zu „Best Practices“ ausgetauscht werden. Die BVV ist durch den zuständigen Fachausschuss über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.


Verkehrsinsel mit Potenzial: Ein neuer Platz an der Ringstraße (Drs. 1675/VI)

Wir ersuchen das Bezirksamtt, die kurze Verbindungsstraße zwischen Augusta- und Ringstraße so zurückzubauen, dass die jetzige Verkehrsinsel an den dortigen Gehweg angeschlossen werden kann. Durch Begrünung, Sitzgelegenheiten und andere Maßnahmen, die durch die Anwohnenden vorgeschlagen werden können und sollen, soll die Aufenthaltsqualität aufgewertet und der Ort zum Treffpunkt für die Nachbarschaft im Kiez werden. Die vorhandenen Glascontainer sollen so aufgestellt werden, dass sie sich in das Gesamtbild gut einfügen und weiterhin gut erreichbar für Zufußgehende und die Wertstoffabholung sind. In seiner jetzigen Form ist der Ort wenig einladend und gleicht einer asphaltierten Brache. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen kann er zu einem einladenden Platz umgestaltet werden, der auch klimatische Verbesserungen mit sich bringt.


Modernere Verkehrsführung in der Argentinischen und Lindenthaler Allee (Drs. 1676/VI)

In den kommenden Jahren soll die U3 vom jetzigen Endbahnhof Krumme Lanke zum Mexikoplatz verlängert werden. Die Strecke entsteht in offener Bauweise. Nach Auskunft der BVG-Bauplanung soll nach Schließung der Baugrube der bisherige Zustand wiederhergestellt werden. Wir fordern das Bezirksamt auf, Planungen anzustoßen und bei den zuständigen Stellen zu forcieren, damit der Straßenraum der Argentinischen und Lindenthaler Allee nach Beendigung der Bauarbeiten entsprechend modernerer Verkehrsführung umgebaut wird. Besonderer Fokus soll dabei auf den Fuß- und Radverkehr sowie die Barrierefreiheit gelegt werden. Seit Jahren ist in dem Straßenzug eine Radverkehrsanlage geplant, dies könnte im Zuge der Wiederherstellung endlich umgesetzt werden. Zudem sind die Krumme Lanke und der Schlachtensee beliebte Freizeitziele, die so auch besser und sicherer zu Fuß und dem Rad erreichbar wären..

 

II. Kleine Anfragen


Aktueller Stand Personalsituation bei den Jugendverkehrsschulen (Drs. 1677/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

  1. Sind alle offenen Stellen mittlerweile bei den Jugendverkehrsschulen besetzt?
  2. Was sind die aktuellen Öffnungszeiten bei den beiden Standorten der Jugendverkehrsschulen?
  3. Was unternimmt das Bezirksamt um kurz-, mittel- und langfristige Personalausfälle zu kompensieren, damit die Schülerinnen und Schüler sich umfassend auf den Straßenverkehr vorbereiten können?
  4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass gerade auch die Nachmittagsstunden für viele Kinder wichtig zum zusätzlichen Üben sind, da beim Besuch einer Schulklasse in den Vormittagsstunden nicht jedes Kind individuell geschult werden kann?


Entwicklung der Ferdinandstraße (Drs. 1678/VI)

Unsere Fraktionsvorsitzende Carolyn Macmillan fragte das Bezirksamt:

  1. Wie bewertet das Bezirksamt die verkehrliche Funktion in der Ferdinandstraße insbesondere im Hinblick auf die Erschließung des Wochenmarktes sowie der ansässigen Einzelhandels- und Gewerbebetriebe und zugleich im Hinblick auf den Wunsch von Anwohnenden nach einer stärkeren Verkehrsberuhigung?
  2. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, die unterschiedlichen Anforderungen von Markt- und Lieferverkehr, Anwohnern sowie Radverkehr in der Ferdinandstraße angemessen zu berücksichtigen, und käme in diesem Zusammenhang auch eine Ausweisung als Fahrradstraße gemäß § 45 StVO grundsätzlich in Betracht?

Unsere Initiativen im Februar 2026

Veröffentlicht am 16.02.2026


I. Anträge


Resolution: Femizide verhindern und geschlechtsspezifische Gewalt nachhaltig bekämpfen (Drs. 1639/VI)

Femizide sind Ausdruck einer tief verankerten, strukturellen Gewalt gegen Frauen. Sie stellen das tödliche Ende eines gesellschaftlichen Problems dar, das entschlossenes Handeln auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen erfordert. Die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf bekräftigt in diesem Zusammenhang:

  • den hohen Stellenwert einer umfassenden Aufklärung von Gewalttaten gegen Frauen und die Notwendigkeit einer konsequenten strafrechtlichen Verfolgung solcher Taten,
  • die Bedeutung des Ausbaus und der dauerhaften Sicherung von Schutz- und Unterstützungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen auch in Steglitz-Zehlendorf,
  • die Relevanz kontinuierlicher Präventionsarbeit gegen geschlechtsspezifische Gewalt, insbesondere im Bildungsbereich, in der Sozialarbeit und in der öffentlichen Bewusstseinsbildung,
  • die Wichtigkeit einer engen und gut koordinierten Zusammenarbeit sowie der Sensibilisierung von Polizei, Justiz, Gesundheitswesen und sozialen Einrichtungen im Umgang mit häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt,
  • die besondere Wertschätzung und Unterstützung des Engagements von Initiativen, die sich gegen Gewalt an Frauen einsetzen,
  • die Dringlichkeit einer klaren politischen Auseinandersetzung auf Landes- und Bundesebene mit dem Ziel, Femizide zu verhindern und geschlechtsspezifische Gewalt nachhaltig zu bekämpfen.

Die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf erklärt: Steglitz-Zehlendorf darf kein Ort sein, an dem Gewalt gegen Frauen hingenommen wird. Jede Frau hat ein Recht auf Schutz, Sicherheit und ein Leben in Freiheit – überall und jederzeit.


Verkehrsberuhigung Am Rohrgarten (Drs. 1640/VI)

Für die Fahrdienste, die gehbeeinträchtigte Kinder transportieren, ist es aufgrund des verstärkten Hol- und Bringeverkehrs vor Schulbeginn oft unmöglich, vor der Kleinen Anna-Essinger-Schule in Nikolassee zu halten. Es kommt immer wieder zu rücksichtslosem Verhalten.  Wir bitten daher das Bezirksamt, in der Nähe des Eingangsbereichs der Schule in der Straße Am Rohrgarten ein bis zwei Behindertenparkplätze anzuordnen. Ferner möchten wir prüfen lassen, ob die bestehende Spielstraße in der Gartenstadt Düppel über die Straße Am Rohrgarten weiter in Richtung Lissabonallee vorgezogen werden kann, um auch das direkte Umfeld der Schule mit zu erfassen. Die Idee, die Spielstraße vorzuziehen, wurde bei einem schon länger zurückliegendem Vor-Ort-Termin thematisiert, jedoch aufgrund der vielen anstehenden Schulwegsicherheitsmaßnahmen an anderen Schulen und begrenzter Kapazitäten bislang nicht abschließend geklärt.

 

II. Große Anfragen


Steglitzer Kreisel: Projektstillstand, Verantwortung und weiteres Vorgehen (Drs. 1643/VI)

Unsere Fraktionsvorsitzende Carolyn Macmillan fragte das Bezirksamt:

  1. Welche konkreten Informationen liegen dem Bezirksamt aktuell darüber vor, ob die Adler Group die genehmigte Wohnnutzung am Steglitzer Kreisel weiterhin umsetzen will oder entsprechende Schritte nicht mehr verfolgt?
  2. Hat die Adler Group dem Stadtentwicklungsamt formell oder informell mitgeteilt, ob das Projekt Steglitzer Kreisel weiterentwickelt oder veräußert werden soll, und in welcher Form ist das Bezirksamt in solche Überlegungen bislang eingebunden worden?
  3. Welche verwaltungsseitigen Anforderungen stellt das Bezirksamt an Eigentümer von Großbauvorhaben, wenn ein genehmigtes Projekt über einen längeren Zeitraum nicht realisiert wird und keine formelle Mitteilung über das weitere Vorgehen erfolgt?
  4. Wie positioniert sich das Bezirksamt gegenüber einem anhaltenden Projektstillstand am Steglitzer Kreisel, wenn formelle Eingriffsmöglichkeiten begrenzt sind, und welche Handlungsspielräume sieht es dennoch, um auf eine Weiterentwicklung des Projekts hinzuwirken?
  5. Das Stadtentwicklungsamt hat durch eine Zuschrift Kenntnis davon erlangt, dass der Eigentümer erklärt hat, die genehmigte Wohnnutzung am Steglitzer Kreisel nicht fertigzustellen und Käuferinnen und Käufer zugleich zum Rücktritt von ihren Kaufverträgen aufgefordert hat. Wurde diese Erklärung bislang auch formell durch den Eigentümer gegenüber dem Stadtentwicklungsamt angezeigt?
  6. Nach welchem verwaltungsinternen Verfahren verfährt das Bezirksamt, sofern Erklärungen über eine Aufgabe oder Änderung der genehmigten Nutzung nicht formell angezeigt wurden?
  7. Welche zeitlichen Maßstäbe legt das Bezirksamt grundsätzlich an, wenn ein genehmigtes Bauvorhaben über einen längeren Zeitraum weder realisiert wird, noch eine formelle Mitteilung des Eigentümers über das weitere Vorgehen gegenüber dem Stadtentwicklungsamt erfolgt?
  8. Wie sind aus Sicht des Bezirksamts in einer solchen Situation die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen Bezirk und Senat abgegrenzt, insbesondere mit Blick auf Steuerung, Aufsicht und die weitere Entwicklung eines städtebaulich zentralen Standorts?
  9. Welche Einschätzung hat das Bezirksamt aktuell dazu, ob die genehmigte Wohnnutzung am Steglitzer Kreisel weiterhin ernsthaft verfolgt wird, nachdem Käuferinnen und Käufer zum Rücktritt vom Wohnungskauf aufgefordert wurden, und welche Bedeutung hat dies aus Sicht des Bezirksamts für den weiteren Umgang mit dem Projekt?
  10. Welche Instrumente, rechtlichen Möglichkeiten oder sonstigen Steuerungsmechanismen stehen dem Bezirksamt grundsätzlich zur Verfügung, um städtebauliche und strukturelle Risiken zu begrenzen, falls ein genehmigtes Großbauvorhaben an einem zentralen Standort durch den Investor nicht weiterverfolgt oder nicht umgesetzt wird?


Heizung im Rathaus Lankwitz (Drs. 1644/VI)

Unser Fraktionsvorsitzender Norbert Buchta fragte das Bezirksamt:

  1. Zu welchem Zeitpunkt traten die ersten Probleme mit der Heizungsanlage im Rathaus Lankwitz auf?
  2. Gab es bereits in den Vorjahren Meldungen über Störungen der Heizungsanlage und in welcher Form wurde hierauf seitens des Bezirksamtes reagiert? War es absehbar, dass die Anlage irgendwann komplett ausfällt?
  3. Wie ist der aktuelle Stand bei der Behebung der Probleme mit der Heizungsanlage und der zeitliche Horizont bis zur vollständigen Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit?
  4. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der BIM bezüglich Investitionen für Instandhaltung und Wartung für das gesamte Gebäude des Rathauses Lankwitz?
  5. Bestehen seitens des Bezirksamtes Bestrebungen, aufgrund der vorübergehenden Nicht-Nutzbarkeit des Gebäudes eine Mietminderung geltend zu machen oder ist angedacht, den Mietvertrag (Miethöhe) neu zu regeln?
  6. Gibt beziehungsweise gab es Überlegungen, die ganze Heizanlage auszutauschen gegen eine modernere, welche das Gebäudeenergiegesetz vorsieht?
  7. Wie gestaltet sich der „Notbetrieb“ des Amtes für Soziales? In welchem Umfang gibt es für die Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihrer Arbeit im Homeoffice nachzugehen, besteht dort Zugriff auf die Akten?
  8. Gibt es für die Mitarbeitenden Ausweichbüros in den anderen Gebäuden des Bezirksamtes? Wie wird dies an die Bürgerinnen und Bürger kommuniziert?
  9. Wie werden die Bürgerinnen und Bürger über die Schließung des Rathauses Lankwitz und den Stand der Dinge regelmäßig informiert, außer über Artikel in der einschlägigen Tagespresse?
  10. Wie wird mit bereits im Vorfeld vergebenen Terminen im Sozialamt umgegangen?
  11. Da persönliche Vorsprachen nur in „dringenden Fällen“ („bei Mittellosigkeit“ oder „akuter Obdachlosigkeit“) möglich sind, soll die Bürgerschaft das Amt telefonisch oder per Mail kontaktieren – wie sind hierbei die Wartezeiten, ehe das Amt auf Anfragen reagiert?
  12. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen zeitgerecht weiter zu betreuen?

Unsere Initiativen im Januar 2026

Veröffentlicht am 19.01.2026


I. Anträge


Informationen zur Organspende öffentlich auslegen (Drs. 1590/VI)

Zum Jahresende 2024 standen in Deutschland 8.575 Menschen auf der Warteliste für eine Organspende. Die Zahl der Wartenden übersteigt die Zahl der tatsächlichen Spenden deutlich. Steglitz-Zehlendorf kann hier eine Vorbildfunktion übernehmen, indem der Bezirk niedrigschwellige, verlässliche und neutrale Informationen bereitstellt. Wir ersuchen daher das Bezirksamt, in allen publikumsnahen Einrichtungen des Bezirks, wie Rathäusern, Bürgerämtern, Stadtteilzentren, Bibliotheken und bezirklichen Veranstaltungsorten, Organspendeausweise und Informationsmaterial des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) gut sichtbar auszulegen. Auf der bezirklichen Internetseite soll neutral über die freiwillige Organ- und Gewebespende und den Organspendeausweis informiert werden. Die Möglichkeit der Online-Eintragung in das Organspende-Register ist hervorzuheben und durch einen QR-Code zu verlinken. Zudem soll das Bezirksamt jährlich zum Tag der Organspende (erster Samstag im Juni) über seine Social-Media-Kanäle informieren. Organspendeausweise und mehrsprachige sowie barrierearme Informationsmaterialien in leichter Sprache des BIÖG stehen kostenfrei zur Verfügung. Bei allen Maßnahmen ist auf eine sachliche und neutrale Information zu achten, die alle Entscheidungen respektiert und Vertrauen schafft. Ein vergleichbarer Antrag (Organspende – ja bitte!) wurde von der BVV Tempelhof-Schöneberg im Jahr 2020 beschlossen.


Lichtsignalanlage Potsdamer Straße in Höhe Fürstenstraße (Drs. 1591/VI)

Die Potsdamer Straße ist stark befahren, und lässt sich für Menschen, die nicht gut zu Fuß sind, nur unter Mühen überqueren. Wir bitten das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen erneut für die Errichtung einer Lichtsignalanlage mit Bedarfsschaltung auf der Potsdamer Straße in Höhe Fürstenstraße einzusetzen. In der Fürstenstraße befindet sich die Senioreneinrichtung Domicil, die schon länger den Bedarf nach einer Lichtsignalanlage geltend macht. Die Seniorenvertretung Steglitz-Zehlendorf setzt sich ebenfalls für dieses Anliegen ein, was wir ausdrücklich unterstützen.


Boule-Platz am Flensburger Löwen (Drs. 1592/VI)

Boule ist eine beliebte Freizeitgestaltung. Wir bitten das Bezirksamt, im Bereich des Flensburger Löwen, einem bekannten Ausflugsziel am Wannsee, einen Boule-Platz einzurichten. Der Wunsch ist aus der Bevölkerung entstanden; es gibt bereits eine Interessengruppe vor Ort.


Halbjährlicher Bericht über Wohnungsbaupotenziale bei Einzelprojekten (Drs. 1616/VI)

Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf gibt es kaum neue große Flächen für den Wohnungsbau. Um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, müssen vorhandene Flächen und Pläne möglichst gut genutzt werden. Wir ersuchen daher das Bezirksamt, bei jedem neuen Bauvorhaben oder Bebauungsplan – der vorgelegt oder bearbeitet wird – zu prüfen, wie viele Wohnungen maximal gebaut werden könnten. Diese Ergebnisse sind in einem Vermerk festzuhalten. Aus diesen Vermerken wird halbjährlich ein Bericht erstellt, der transparent und nachvollziehbar zeigt, wie sich Wohnungsbaupotenziale im Bezirk Steglitz-Zehlendorf entwickeln lassen könnten. Die Erstellung des Berichts darf nur einen kleinen zusätzlichen Aufwand für die Verwaltung verursachen. Gleichzeitig wird aber erwartet, dass die bearbeitenden Mitarbeitenden eigenständig nach Möglichkeiten in den ihnen vorliegenden Unterlagen suchen, um das maximale Wohnungsbaupotenzial aufzuzeigen. Der Bericht soll auf die folgenden Fragestellungen eingehen: Wie viele Wohnungen könnten auf bestehenden Flächen durch Nachverdichtung, Aufstockung oder Umnutzung entstehen? Können bestehende Flächennutzungen oder Bebauungspläne, zum Beispiel bei gewerblich genutzten Flächen, für Wohnungsbau angepasst werden? Dabei sollen die Auswirkungen durch verschiedene Bauformen auf die Anzahl neuer Wohnungen und möglicher Wohnungen mit gebundenen Mieten klar herausgearbeitet werden. Auch insgesamt soll der Bericht für die Mitglieder der BVV verständlich und übersichtlich geschrieben sein, damit die Bezirksverordneten die Entwicklung des Wohnungsbaus in Steglitz-Zehlendorf gut nachvollziehen können. Die Prüfung erfolgt ausdrücklich nur, wenn ein Bauvorhaben oder Bebauungsplan bearbeitet wird.

 

II. Kleine Anfragen


Keine Weihnachtsfeiern für Senior*innen im Hans-Rosenthal-Haus (Drs. 1594/VI)

Unser Bezirksverordneter Volker Semler fragte das Bezirksamt:

1) Wie viele Einbrüche gab es in den vergangenen drei und dem laufenden Jahr in der Seniorenbegegnungsstätte Hans-Rosenthal-Haus und wann letztmalig?

2) Welche Schäden gab es und wurden diese durch Versicherungen erstattet?

3) Warum mussten die Handwerkerarbeiten zur Sicherung gegen Einbrüche ausgerechnet am 2. und 3. Dezember 2025 durchgeführt werden?

4) Hätte das Bezirksamt diese Werkleistungen nicht an anderen Tagen bis zum Jahresende ausführen lassen können, zumal hier ab 25. November bis nach Neujahr keine Gruppen oder Kurse stattfanden?

5) Welche sachlichen und rechtlichen Gründe rechtfertigten die Absage der seit Monaten geplanten üblichen Weihnachts- und Jahresabschlussfeiern im Hans-Rosenthal-Haus am 2. und 3. Dezember 2025?


Antragsdauer bei Bewilligung von Anträgen Hilfe zur Pflege (Drs. 1595/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

1) Trifft es zu, dass die Bearbeitung von Anträgen zur Hilfe zur Pflege im Bezirk Ende 2024 sechs bis neun Monate dauern konnte?

2) Wie lange dauert aktuell die Bescheidung solcher Anträge?

3) Wie lange dauert die Bearbeitung solcher Anträge in anderen Bezirken?

4) Falls diese schneller sind, was machen diese anders?

 

III. Große Anfragen


Problematik beim Schulessen (Drs. 1593/VI)

Die SPD-Fraktion fragte das Bezirksamt:

1) Sind dem Bezirksamt die Beschwerden zum Schulessen in Berlin bekannt?

2) An wie vielen Schulen in Steglitz-Zehlendorf werden Kinder nicht mehr wie gewohnt mit Schulessen versorgt?

3) Wie werden die Ausgaben der Schulessen überwacht und deren Abrufung?

4) Wie beurteilt das Bezirksamt die Problematiken, die durch die Einführung der Chipkarten entstanden sind?

 

Lehren aus dem Stromausfall (Drs. 1617/VI)

Die Zählgemeinschaft fragte das Bezirksamt:

1) Gibt es einen bezirklichen Ablaufplan für Maßnahmen nach einem Stromausfall oder anderer Katastrophen?

2) Ab wann konnte der Leuchtturm Rathaus Zehlendorf in Betrieb genommen werden? Ab wann standen Notunterkünfte zur Verfügung?

3) Wie lief die Kommunikation gegenüber der Bevölkerung ab? Über welche Wege wurde diese von den Angeboten im Bezirk informiert? Welche Rolle nahmen Bezirk, Senat und Hilfsorganisationen hierbei ein?

4) Wie sehr wurde die bezirkliche Hotline in Anspruch genommen? Welche Maßnahmen ergaben sich hieraus?

5) Konnten Bürgerinnen und Bürger, wenn sie ihr Transistor- oder Kurbelradio anstellten, am Samstag dem 3. Januar Informationen über Radio erhalten? Wenn ja, durch welche Radiosender? Wenn nein, können in Zukunft solche Informationen priorisiert werden? Und in welcher Reihenfolge?

6) Mit welcher Priorisierung wurden Einrichtungen im Bezirk (Flüchtlingsunterkünfte, Senioreneinrichtungen, Pflegeheime etc.) evakuiert? Wer hat die Evakuierung koordiniert?

7) Wie hat sich das Bezirksamt zur Ausrufung der Großschadenslage durch den Senat verhalten? Wurde diese durch den Bezirk angestrebt und befürwortet?

8) Ab wann war der Senat in die konkreten Abläufe des Katastrophenschutzes involviert?

9) Stand das Bezirksamt in Kontakt zu anderen Bezirken? Welche konkrete Unterstützung erhielt der Bezirk?

10) Wie fand die Zusammenarbeit mit Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen statt?

11) Wann fiel die Entscheidung, dass Hotelkosten durch den Bezirk bzw. den Senat übernommen werden? Durch wen ist diese Entscheidung gefallen? Welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen?

12) Mussten die Nutzerinnen und Nutzer dieses Angebots immer in Vorkasse gehen oder gab es für Bedürftige Möglichkeiten, dieses direkt kostenlos zu nutzen?

Unsere Initiativen im Dezember 2025

Veröffentlicht am 08.12.2025


I. Anträge


Kinder- und Jugendparlament in der Geschäftsordnung implementieren (Drs. 1565/VI)

Die BVV Steglitz-Zehlendorf hat beschlossen, dass ein Gremium der Kinder- und Jugendbeteiligung einzurichten ist. Ein Beteiligungsprozess hierfür ist im Gang. Für die tatsächliche Einrichtung eines solchen Gremiums muss auch die BVV ihre in der Geschäftsordnung festgelegten Abläufe anpassen. Dies stellt eine dauerhafte und verbindliche Beteiligung von jungen Menschen sicher. Die Zählgemeinschaft aus SPD, FDP und Grünen möchte folgende Änderungen vornehmen:

In § 14 wird ein neuer Absatz 6a eingefügt: „Das Kinder- und Jugendparlament Steglitz-Zehlendorf ist zu allen öffentlichen Sitzungen unter Beifügung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen einzuladen. Der/dem BV ist die jeweilige Vertretung durch den Vorstand oder die Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendparlaments zu bezeichnen.“

In § 14 wird ein neuer Absatz 6b eingefügt: “Sofern Anträge des Kinder- und Jugendparlaments durch den Ausschuss oder die BVV abgelehnt werden, sind die Gründe in der Beschlussempfehlung des Ausschusses bzw. im Protokoll der BVV in für junge Menschen möglichst verständlicher Sprache festzuhalten. Wird als Ablehnungsgrund tätiges Verwaltungshandeln festgestellt, ist die Dokumentation des Verwaltungshandelns des Bezirksamtes der Beschlussempfehlung anzufügen. Die entsprechenden Beratungsvorgänge sind der Kinder- und Jugendvertretung zuzuleiten.”

In § 14 Absatz 7 Satz 3 wird hinter „Seniorenvertretung“ ergänzt: „und dem/der Vertreter/in des Kinder- und Jugendparlaments“.

In § 16 wird ein neuer Absatz 4 eingefügt (die Nummer der nachfolgenden Absätze wird entsprechend angepasst): „Das Kinder- und Jugendparlament hat das Recht, Anträge mit kommunalpolitischem Bezug in die BVV einzubringen. Absatz 1 gilt entsprechend. Diese Anträge werden der/dem BV zugeleitet, die/der die Anträge auf die Tagesordnung der nächsten BVV setzt. § 20 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. Anträge ohne kommunalpolitischen Bezug werden an das Kinder- und Jugendparlament zurückverwiesen. Die Anträge des Kinder- und Jugendparlaments sollen regelmäßig in der jeweils unmittelbar auf die der überweisenden BVV regulär folgenden Sitzung des zuständigen Fachausschusses zu Beginn der Tagesordnung behandelt werden.“

In § 16 wird in Absatz 6 nach „schließen sich an“ ergänzt: „Bei Anträgen des Kinder- und Jugendparlaments ist einer Vertreterin oder einem Vertreter des Kinder- und Jugendparlaments zur Begründung des Antrags Rederecht einzuräumen.

In § 32 wird in Absatz 1 nach „dringlich behandelt werden.“ ergänzt: „Anträge des Kinder- und Jugendparlaments werden nach den Geschäftlichen Mitteilungen behandelt.“


Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments für Steglitz-Zehlendorf (Drs. 1568/VI)

Die Bezirksverordnetenversammlung hat im Mai 2025 für die Einrichtung eines gewählten Beteiligungsgremiums für Kinder- und Jugendliche votiert. In den nachfolgenden Beteiligungsprozessen ist deutlich geworden, dass der vielversprechendste Weg zu einer institutionalisierten Beteiligung junger Menschen die Schaffung eines Kinder- und Jugendparlaments ist. Die demokratische und repräsentative Struktur des Kinder- und Jugendparlaments ist für uns dabei die wesentliche Voraussetzung, um eine wirksame Vertretung junger Menschen im Bezirk zu gewährleisten und das neue Gremium eng an die BVV anbinden sowie mit entsprechenden Kompetenzen ausstatten zu können. Durch die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments sollen die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen institutionalisiert und ihnen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Meinungen und Vorhaben in die kommunalen Entscheidungsprozesse einzubringen. Dies stärkt nicht nur die unmittelbaren Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen, sondern fördert darüber hinaus ihr Bewusstsein für parlamentarische Prozesse und demokratische Entscheidungsverfahren und führt somit auch langfristig zu einer Stärkung der demokratischen Strukturen unserer Gesellschaft und zu einer aktiven Bürgerschaft.

Die Zählgemeinschaft aus SPD, FDP und Grünen ersucht daher das Bezirksamt, ein Kinder- und Jugendparlament für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf einzurichten. Dieses soll sich aus Vertreterinnen und Vertretern der bezirklichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sowie der Jugendfreizeiteinrichtungen zusammensetzen, wobei jede Schule bis zu zwei Schülerinnen und Schüler sowie jede Einrichtung bis zu zwei regelmäßige Besucherinnen und Besucher unter 21 Jahren entsenden kann. Die Vertreterinnen und Vertreter sollen von der Schülerschaft der jeweiligen Schule beziehungsweise den regelmäßigen Besuchenden der Jugendfreizeiteinrichtungen in direkter und geheimer Wahl bestimmt werden. Darüber hinaus sollen auch im Bezirk befindliche Sportvereine berechtigt werden können, bis zu zwei Vertreterinnen und Vertreter ihrer Jugendgruppen (U21) zu entsenden. Die Vorgaben für Jugendfreizeiteinrichtungen gelten entsprechend. Voraussetzungen für die Berechtigung sind vom Bezirksamt festzulegen. Dem Kinder- und Jugendparlament kann zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, fünf Kinder und Jugendliche, die gegenüber dem Kinder- und Jugendparlament ihr Interesse an einer Mitarbeit erklärt haben, zu Mitgliedern zu bestimmen. Zählt das Kinder- und Jugendparlament über 25 regulär gewählte Mitglieder, soll sich die Zahl der durch das Kinder- und Jugendparlament selbst zu vergebenen Plätze für jedes fünfte weitere reguläre Mitglied um einen Platz erhöhen.

Das Kinder- und Jugendparlament soll sich eine Geschäftsordnung geben können, in der es seine Arbeitsweise eigenständig festlegt. Die Koordination und Begleitung des Kinder- und Jugendparlaments soll durch die vorhandenen Stellen der Beteiligungskoordination erfolgen.


Umgehende Umsetzung des BVV-Beschlusses 717/VI „Handlungskonzept Obdachlosigkeit“ (Drs. 1577/VI)

Wir fordern das Bezirksamt auf, unverzüglich den BVV-Beschluss 717/VI (Drs. 0994/VI) „Handlungskonzept Obdachlosigkeit“ umzusetzen. Der zuständige Stadtrat hat der BVV umgehend Auskunft darüber zu geben, aus welchen Gründen der genannte Beschluss vom 11. Dezember 2024 nicht umgesetzt wurde. Außerdem möchten wir wissen, welche Schritte zur Erarbeitung eines Handlungskonzeptes mit entsprechendem Leitfaden seit der Beschlussfassung bisher ausgeführt wurden, und aus welchen Gründen weder die Ausschüsse, noch die BVV über den Stand der Dinge informiert wurden.


Gastronomie „Luise“ in Dahlem erhalten (Drs. 1578/VI)

Die Eigentümer und Betreiber der bei Familien und Gesellschaften beliebten „Luise“ in Dahlem hatten in einem Beitrag in der BZ vom 10. November ihre Schließungsabsicht öffentlich gemacht. Vorgeblich sei es nicht möglich, den Betrieb in bester und sogar exponierter Lage im Nahbereich der Domäne Dahlem, verschiedener weltbekannter Museen und der Freien Universität Berlin mit einem tragfähigen gastronomischen Konzept fortzuführen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei bereits zum Jahresende gekündigt worden. Anstelle dessen sollen auf dem Gartengrundstück mehrere Einfamilienhäuser errichtet werden, die einen hohen Ertrag bei hervorragenden Lage versprechen. Der Manager der LUISE bekundete so sein unternehmerisches Unvermögen mit den Auswirklungen der Coronaepedimie und den gestiegenen Energiepreisen und Personalkosten. Wer für den Betrieb einer Biergarten-Gastronomie mit Selbstbedienungs-Ambiente angeblich gestiegene Energiekosten und zu hohe Personalkosten bei Self-Service als Rechtfertigung für die Schließung bemüht, braucht einen ernsthaften Motivationsschub für ein ernsthaftes betriebswirtschaftliches Engagement. Alternativ sollte eine Verpachtung des Betriebs in Erwägung gezogen werden. Das Bezirksamt soll daher unverzüglich und prioritär gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bauliche Erhaltungssatzung) einen Aufstellungsbeschluss „zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (Absatz 3)“ für Dahlem-Dorf sowie das Gelände um die Domäne Dahlem einschließlich des Grundstücks der Gaststätte „Luise“ erlassen und binnen weiterer drei Monate die entsprechende Satzung der BVV in den Ausschüssen Stadtplanung, Mobilität, Haushalt und anderen zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Sollten rechtliche Bedenken bestehen, wird das Bezirksamt aufgefordert, diese gegebenenfalls mit fachlicher Unterstützung von Sachverständigen zügig zu klären, um den Beschlussvorschlag durchzusetzen und die zuständigen Ausschüsse monatlich über den Fortschritt zu informieren. Wir wollen am historischen Ortskern von Dahlem keine neue Wohnbebauung, sondern einen Ort für Kommunikation und Begegnung mit fachlich kompetenter Gastronomie und fairen Preisen für die Bevölkerung unseres Bezirks erhalten!

Soziale Erhaltungsverordnungen dienen der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie der „Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“ (Absatz 3). Derartige Satzungen sind städtebauliche Instrumente zur Sicherung des vorhandenen Wohnungs- und Gebäudebestandes und der vorhandenen Infrastruktur nach den §§ 172 Abs. 1 Nrn. 1.- 3. ff. BauGB. In Steglitz-Zehlendorf gibt es bereits Erhaltungs-Satzungen, die vorwiegend dem städtebaulichen Erhalt der Form und Gestalt von Kiezen im Bezirk dienen und die Gestaltung von Bauvorhaben reglementieren, um den typischen Charakter von Bezirksgebieten zu erhalten und vor Spekulation zu schützen. Die dringend erforderliche Planung der zukünftigen Gestaltung und Ansiedlung fehlte über Jahre. Es blieb dersozialen Marktwirtschaft überlassen, die Attraktivität des Wohnbezirkes zu formen – was an einigen Stelle nicht gelang oder gelingt. Die Einsicht und Erkenntnis, dass der Markt nicht nur das Weltklima, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung den Finanzen, dem Wirtschaften und dem Eigeninteresse Einzelner unterordnet und offensichtlich ruiniert, schien in der bezirklichen Politik verdrängt oder wurde von den Verantwortlichen nicht verstanden. Die Chance, die zukünftige Entwicklung des Bezirks kreativ und innovativ zu gestalten und zu fördern und so geeignete städtebauliche Ziele zu formulieren, wurde bisher nicht oder nur unzureichend genutzt. Versäumt wurde nicht nur der soziale Wohnungsbau im Bezirk, sondern insbesondere der Schutz langansässiger Geschäftsbetriebe und Ladengeschäfte mit zum Teil manufakturiel-strukturierter Produktion in kostspieliger Handarbeit, aber außerordentlich hoher Qualität im Vergleich zu industriellen Massenprodukten – aber auch der örtlichen Gastronomie und Beherbergungsbetriebe, die nicht nur unter den Folgen der Corona-Epidemie und des Ukrainekriegs angeblich litten. Die Nachfrage und die Umsätze seien so reduziert und die Personal- und Lebensmittelkosten „explodiert“.

Das Bundes-Bau-Gesetzbuch bindet den Anwendungsbereich des § 172 BauGB nicht an Wohnungen, sondern an die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt. Dafür ist eine angemessene und adäquate Infrastruktur mit nahegelegenen Einkaufs- und Ladengeschäften sowie Gastronomie – wie die „Kneipe an der Ecke“ – als Treff- und Kommunikationsorten erforderlich. Es besteht also nicht nur ein öffentliches Interesse am Erhalt von Wohnungen, sondern auch an der erforderlichen Infrastruktur für die Wohnbevölkerung. Dies betrifft nicht nur einen funktionierenden ÖPNV, sondern ebenso medizinische, pflegerische und kulturelle Angebote, die der Kommunikation und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen. Es ist ein Irrtum, dass Milieuschutz nur für Wohnzwecke bestimmte bauliche Anlagen anzuwenden sei und gilt. Gewerbeeinheiten unterliegen – soweit sie der ansässigen Wohnbevölkerung nützlich dienen, ebenso dem gesetzlichen Milieu- und Gestaltungsschutz, wie der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und Gestalt eines städtischen Gebietes. Im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungsverordnung bedürfen Vorhaben der gesonderten Genehmigung durch das Bezirksamt. Dies betrifft umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ebenso wie an Gewerbe- und Einzelhandelsflächen. Die Prüfung und Entscheidung über die Maßnahmen erfolgt nach den geltenden Ausführungsvorschriften. Sogenannte „Luxusmodernisierungen“, aber auch andere Vorhaben, die die Mieten stark in die Höhe treiben, können versagt werden. Hierzu zählen Maßnahmen, die zu einem Verlust von Wohnraum führen würden, etwa durch Abriss, Zusammenlegung oder Nutzungsänderung vom Wohnen zu Gewerbe beziehungsweise die Umwandlung in Ferienwohnungen. Darüber hinaus besteht ein Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie ein bezirkliches Vorkaufsrecht beim Verkauf eines Grundstückes. Generell gilt: Sämtliche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen im Erhaltungsverordnungsgebiet bedürfen einer Genehmigung und sind somit antragspflichtig, auch dann, wenn die Maßnahmen nach der Bauordnung Berlin (BauO Bln) verfahrensfrei sind. Ob geplante Baumaßnahmen aus erhaltungsrechtlicher Sicht genehmigungsfähig sind, wird durch die Fachbereiche Stadtplanung und Denkmalschutz beurteilt und die Richtlinien der BVV. Grundlage für die Prüfung bilden die Vorgaben des Milieuschutzrechts gemäß den §§ 172 ff BauGB und die berlinweit festgesetzten Ausführungsvorschriften.

 

II. Kleine Anfragen


Projekt „Obdachbus“ des Deutschen Roten Kreuzes (Drs. 1581/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

1) Welche Hinweise hat das Sozialamt vom DRK erhalten, welche Unterstützungsangebote vor Ort dringend benötigt werden?

2) Wie viele aufsuchende Gespräche wurden durch das Projekt „Obdachbus“ seit Beginn des Programms durchgeführt?

3) Welche Gruppen wurden angesprochen mit welchen Resultaten?

4) Welche Weitervermittlungen sind gegebenenfalls gelungen, und wenn ja, wohin?


Öffnungszeiten der Jugendverkehrsschulen (Drs. 1582/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

1) Trifft es zu, dass ab Januar 2026 die Jugendverkehrsschulen im Bezirk die nachmittäglichen Öffnungszeiten aus finanziellen Gründen einstellen?

2) Falls ja, welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, hier gegenzusteuern?

3) Welche Auswirkungen erwartet das Bezirksamt auf die Verkehrssicherheit der radfahrenden Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter?

 

III. Große Anfrage


Wohnungsbaupotenziale auf dem Coca-Cola-Gelände (B-Plan 6-8) (Drs. 1580/VI)

Unser Fraktionsvorsitzende Carolyn Macmillan fragte das Bezirksamt:

1) Welche Gespräche hat das Bezirksamt seit Beginn der Planung mit dem Investor zur möglichen Anpassung des Bebauungsplans geführt (bitte jeweils Datum, Anlass und Inhalte angeben)?

2) Hat das Bezirksamt fachliche oder städtebauliche Alternativen zum derzeit geplanten Reihenhauskonzept geprüft und welche Position vertritt das Bezirksamt aktuell zur Frage einer möglichen Neuverhandlung der städtebaulichen Zielsetzungen?

3) Hat das Bezirksamt dem Investor Möglichkeiten der Verdichtung (Geschosswohnungsbau statt Reihenhäuser, oder alternativ, Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau) dargestellt oder gar nahegelegt? Falls nein: Aus welchen Gründen wurden diese Optionen nicht thematisiert?

4) Ist das Bezirksamt bereit, den Investor in den zuständigen Ausschuss einzuladen, um den aktuellen Stand und die Planungsbereitschaft öffentlich zu erläutern und mit den Ausschussmitgliedern zu diskutieren?

5) Sollte der Investor einer Anpassung des B-Plans für mehr Wohnungsbau gewogen sein: Welche Potenziale für zusätzlichen Geschosswohnungsbau sieht das Bezirksamt auf dem Gelände (bezüglich Geschossflächenzahl und Geschossigkeit)?

6) Sollte der Investor einer Anpassung des B-Plans für mehr Geschosswohnungsbau gewogen sein: Welche Potenziale für mietpreisgebundenen oder sozialen Wohnungsbau ergeben sich daraus?

7) Worauf stützt das Bezirksamt die Annahme, dass eine Überarbeitung des Bebauungsplans vier bis fünf Jahre dauern würde, wie den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen mitgeteilt wurde?

8) Hat das Bezirksamt geprüft, ob ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB anwendbar wäre?

9) Hat das Bezirksamt städtebauliche Instrumente wie das „Schneller-Bauen-Gesetz“ oder den „Bau-Turbo“ für mögliche Potenziale zur zügigen Anpassung des B-Plans mit dem Investor erörtert?

10) Welche Auswirkungen hätten die in der Anfrage aufgeführten Instrumente zur Planbeschleunigung für die Verfahrensdauer (zu den genannten Instrumenten bitte einzeln ausführen)?

11) Welche Gründe sprechen – trotz vorhandener Instrumente, die ein Bebauungsplanverfahren beschleunigen könnten – aus Sicht des Bezirksamts dafür oder dagegen, den mehr als 20 Jahre alten Bebauungsplan dahingehend zu bearbeiten, dass dieser an heutige Bedürfnisse angepasst wird?

12) Welche der betroffenen Flurstücke besitzen nach Erkenntnis des Bezirksamts einen formell festgestellten Waldstatus? Liegen dem Bezirksamt dazu aktuelle waldfachliche Gutachten oder Baumkartierungen vor? Wenn ja, aus welchem Jahr?

13) Welche Verpflichtungen zur Kompensation würden sich im Falle einer Waldumwandlung durch eine Randbebauung mit Geschosswohnungsbau auf dem bewaldeten Areal ergeben? Liegt dem Stadtentwicklungsamt dazu bereits eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz vor, sollte sich eine geänderte Planung auf eine Kombination aus dem Erhalt von Waldflächen und zusätzlichen Geschosswohnungsbauflächen beziehen?

Unsere Initiativen im November 2025

Veröffentlicht am 14.11.2025


I. Anträge


Waldkiefer im Bezirksbild (Drs. 1499/VI)

Die Waldkiefer ist Bestandteil unseres Bezirkswappens und damit ein wichtiger Bestandteil der bezirklichen Identität. In den vergangenen Jahren ist die Zahl dieser Bäume in Parks und Grünanlagen deutlich zurückgegangen. Die Bezirksverordneten haben daher einstimmig beschlossen, dass künftig wieder mehr Waldkiefern gepflanzt sowie deren Aufwuchs in Parkanlagen gefördert werden soll. Das Bezirksamt soll sich dazu auch der wissenschaftlichen Expertise von anerkannten Natur- und Umweltschutzorganisationen bedienen.


Tempo 30 in der Lorenzstraße durchgängig anordnen – Querungshilfen an der Kreuzung zur Jägerstraße (Drs. 1500/VI)

Die Lorenzstraße ist in Teilbereichen schon jetzt eine Tempo-30-Zone, der Abschnitt zwischen Lankwitzer Straße und Jägerstraße jedoch nicht. Der Wechsel zwischen Tempo 30 und Tempo 50 wirkt schnell unübersichtlich mit ständigem Abbremsen und Beschleunigen (was gilt jetzt genau wo?). Wir setzen uns für eine durchgehende Anordnung von Tempo 30 auf der gesamten Lorenzstraße ein – dies wäre eine Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit durch eine klarere Regelung, und hätte für die Anwohnenden auch einen Effekt in Bezug auf Lärm- und Emissionsminderung. Die Kreuzung Lorenzstraße/Jägerstraße hat keinerlei Querungshilfen, die das Überqueren für Schulkinder (Grundschule Unter der Kastanien) und mobilitätseingeschränkte Menschen erleichtern. Wir möchten, dass geprüft wird, ob durch Fußgängerüberwege oder Gehwegvorstreckungen eine Verbesserung der Situation herbeigeführt werden könnte.


Leerstandsmelder für Gewerberäume (Drs. 1501/VI)

Gewerbeleerstand ist ein großes Problem in unserem Bezirk und vielen anderen Kommunen. Er schadet vielen wohnortnahen Versorgungsgebieten und reduziert die Lebensqualität. Gleichzeitig kann Leerstand aber auch Raum für innovative Ideen darstellen, wenn er Gründerinnen und Gründer sowie Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft eine Möglichkeit bietet, sich niederzulassen. Nicht immer ist allerdings klar, wer vermietet, oder die Kontaktaufnahme verläuft im Sand. Deshalb haben bereits Städte wie München, Karlsruhe, Nürnberg, Goslar, Offenbach und Saarbrücken Online-Portale zur Leerstandsmeldung von Gewerbeflächen eingeführt und vermitteln erfolgreich zwischen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Interessierten. Wir möchten daher, dass auch für unseren Bezirk die Einrichtung eines Online-Angebots geprüft wird, bei dem Bürgerinnen und Bürger niedrigschwellig leerstehende Gewerbeflächen melden können. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer sollen Leerstände eintragen können. Gleichzeitig sollen Gewerbetreibende, Handwerkerinnen oder Akteure der Zivilgesellschaft in dem Portal Raumbedarf anmelden können. Ziel soll sein, leerstehende Gewerbeflächen zeitnah wieder vermietet zu bekommen und Dauerleerstand zu vermeiden. Eine solche Plattform soll zunächst für eine Pilotphase von zwei Jahren getestet und bei erfolgreicher Implementierung verstetigt werden. Zur Finanzierung soll das Einwerben von Fördermitteln geprüft werden. Ebenfalls geprüft werden soll eine Kooperation mit anderen Berliner Bezirken beziehungsweise anderen Kommunen. Ein solches Angebot könnte dazu beitragen, dass Leerstand auch in Steglitz-Zehlendorf angegangen und Arbeitsplätze und wohnortnahe Versorgung in unseren Zentren geschaffen werden kann.

 

II. Kleine Anfrage


Zwischennutzung des Bierpinsels als kurzfristige Lösung (Drs. 1510/VI)

Unsere Fraktionsvorsitzende Carolyn Macmillan fragte das Bezirksamt:

1) Da eine Vollnutzung des Bierpinsels mit umfassenden denkmal- und bauordnungsrechtlichen Auflagen verbunden ist: Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, zunächst durch eine Zwischennutzung den Leerstand zu beenden?

2) Welche rechtlichen Rahmenbedingungen würden eine Zwischennutzung ermöglichen, ohne dass sofort alle Auflagen einer Vollsanierung greifen? Hätten diese auch Einfluss auf die Vorgabe aus dem Erbbaurechtsvertrag, die eine ausschließlich gastronomische Nutzung des Gebäudes vorschreibt?

3) Welche Zwischennutzungskonzepte wurden mit dem Eigentümer besprochen? Welche Konzepte hat das Bezirksamt eingebracht/empfohlen?

4) Welche Instandsetzungs-/Erhaltungsmaßnahmen hat der Erbbauberechtigte seit Vertragsunterzeichnung nachweislich umgesetzt?

5) Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass eine Zwischennutzung mittelfristig in eine Vollnutzung überführt wird?

 

III. Große Anfrage


Einhaltung der Mietpreisbremse (Drs. 1507/VI)

Unser Bezirksverordneter Volker Semler fragte das Bezirksamt:

1) Ist dem Bezirksamt die Sach- und Rechtslage hinsichtlich der Anwendung der Vorschriften beispielsweise aus dem Mietrecht sowie § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG.) bekannt, und welche zuständigen Verwaltungseinheiten sind mit der Überwachung und Durchsetzung dieser Rechtsnormen befasst?

2) Wie viele Mitarbeitende sind in diesen Stellen eingesetzt, um Anzeigen von betroffenen Bürgern/Mietern wegen der Verletzung der einschlägigen Mietrechtsschutznormen zu verfolgen und entsprechende Sanktionen durch Anhörungen, Bescheide, Bußgeldbescheide, Hinweisen oder Verwarnungen etc. zu sanktionieren?

3) In welcher Höhe hat der Bezirk wegen der Verletzung von derartigen Mieterschutzrechten und Bußgeldvorschriften nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz, dem WiStG. etc. Bußgeldeinnahmen in den vergangenen Jahren realisiert, und wie wird die Entwicklung dieser Kostenstellen im Haushalt kalkuliert und realisiert werden?

4) Ist dem Bezirksamt die erfolgreiche Praxis des Bezirksamtes Kreuzberg bekannt, wonach eine namhafte Anzahl von Mitarbeitern den Anzeigen von geschädigten Mietern/Bürgern nachgehen, Ermittlungen einleiten und je nach dem Ergebnis sowohl öffentlich-rechtliche Sanktionen, wie auch die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen mit deren Ermittlungen unterstützen?

5) Beabsichtigt das Bezirksamt nach der Devise „von den Besten lernen“ zu handeln, und auch für unseren Bezirk eine entsprechend segens- und ertragreiche Infrastruktur für den Mieterschutz im weitesten Sinne zu etablieren, die sowohl die Mieterrechte wahren wie auch den öffentlichen Belangen des Mieterrechtsschutzes Geltung verschaffen und Erträge generieren?

Unsere Initiativen im Oktober 2025

Veröffentlicht am 13.10.2025


I. Anträge


Mobilitätsservice der BVG erhalten (Drs. 1474/VI)

Der barrierefreie Mobilitätsservice der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) könnte zum Ende des Jahres eingestellt werden. Als Grund werden die Kosten genannt. Erst im März hatte die BVG das Angebot auf das gesamte Tarifgebiet AB ausgeweitet. Bisher konnten Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die 40 geräumigen und barrierefreien Kleinbusse per Telefon oder App buchen, wenn zum Beispiel ein Aufzug an einem S- oder U-Bahnhof nicht funktioniert. Der barrierefreie Rufbus ist per Telefon oder App bis zu sieben Tage im Voraus oder spontan für alle Menschen mit Mobilitätseinschränkungen buchbar – beispielsweise Menschen mit Schwerbehinderungen, Ältere, Personen mit Rollatoren, Kinderwagen oder Kleinkindern. Zur Mitfahrt reicht ein gültiges VBB-Ticket. Der Senat will stattdessen Inklusionstaxen einsetzen. Das Berliner Taxigewerbe besitzt aktuell 151 solcher Taxen, so der Senat. Kritik daran kommt unter anderem vom Verein „Lebenshilfe“. Die Taxen sind für Menschen im Rollstuhl kein adäquater Ersatz, es fehle an einer Anschubfinanzierung und angemessener Ausstattung, große E-Rollstühle können mit diesen Fahrzeugen zudem nur sehr begrenzt transportiert werden. Eine langfristige Sicherstellung der Förderung barrierefreier Taxen auch in der Zukunft durch eine fondsgestützte Umlagefinanzierung oder Förderung der Investitionskosten entsprechend dem ÖPNV bleibt bisher aus. Wir bitten daher das Bezirksamt, den Senat bzeziehungsweise das Abgeordnetenhaus von Berlin aufzufordern, den barrierefreien Mobilitätsservice der BVG (Rufbus „Muva“) finanziell so auszustatten, dass das Angebot über den kommenden Jahreswechsel hinaus dauerhaft fortgesetzt werden kann.


Abreißzettel „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ in den Toiletten bezirklicher Einrichtungen anbringen (Drs. 1475/VI)

Wir ersuchen das Bezirksamt, in allen Kabinen der Damen-Toiletten des Bezirksamts mit Publikumsverkehr den mehrsprachigen Abreißzettel “Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aufzuhängen. Neben bezirklichen Einrichtungen sollen auch geförderte Einrichtungen zu dieser Maßnahme ermutigt werden. Des Weiteren ist zu prüfen, inwieweit auch in den Toilettenräumen von Männern Hilfsangebote für Gewalt gegen Männer angebracht werden können. Hierbei kann sich an dem „Hilfetelefon Gewalt gegen Männer“ orientiert werden.


Joseph Baby und Gustav von Lutzki in die Straßenbenennungsliste aufnehmen (Drs. 1476/VI)

Die Initiative KZ-Außenlager Lichterfelde ist an die Fraktionen der BVV mit der Bitte herangetreten, dass Straßen auf dem Baugebiet nach dem französischen Kriegsgefangenen Joseph Baby und dem Pfarrer Gustav von Lutzki benannt werden. Baby war Kriegsgefangener im STALAG III D. Seine vielzähligen Briefe wurden dem Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit zur Verfügung gestellt und spiegeln die Situation im Kriegsgefangenenlager wieder. Lutzki war seit 1927 Pfarrer der Petrus-Gemeinde in Lichterfelde-Ost, er schloss sich dem von Niemöller gegründeten Pfarrernotbund (Opposition gegen die „Deutschen Christen“) an, kritisierte 1935 die Zwangssterilisierung von Behinderten und Kranken, ebenso die Einlieferung Niemöllers nach dessen Haftentlassung ins KZ, nannte den Krieg gegen die Sowjetunion 1941 Eroberungs- und Angriffskrieg und ächtete das Euthanasieprogramm. Die Benennung nach ehemaligen Kriegsgefangen sowie Unterstützerinnen und Unterstützern aus der Nachbarschaft ist bereits durch die BVV beschlossen worden. Wir möchten, dass beide Namen zunächst in die Straßenbenennungsliste aufgenommen werden, um den regulären Benennungsprozess zu gewährleisten. Die Namen sollen im Folgenden explizit für Benennungen auf dem Baugebiet des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers vorbehalten sein, entsprechend des BVV-Beschlusses 407/VI. Weiterhin soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass Straßen und Plätze zukünftig grundsätzlich nach Frauen benannt werden, wenngleich der historische Kontext in diesem Fall eine Ausnahme darstellt.


Heinrich und Maria Laehr adäquat würdigen (
Drs. 1477/VI)

Heinrich und Maria Laehr stellten ihren Grund und Boden zur Verfügung, um mit dem Schweizerhof eine Einrichtung aufzubauen, die sich dem widmete, was wir heute psychische Versorgung nennen, insbesondere für Frauen. Die Idee war revolutionär: In großen Gärten sollten Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht nur mit Medikamenten ruhiggestellt werden, sondern sich aktiv an der Natur betätigen können. Das medizinische Erbe der Laehrs ist bis heute sichtbar und ihre Großzügigkeit trägt immer noch zur Lebensqualität in unserem Bezirk bei. Leider erinnert heute nur ein kleines Schild am Familiengrab der Laehrs an das, was sie geleistet haben. Um dies zu beheben, möchten wir erreichen, dass wahlweise im Heinrich-Laehr-Park oder im Schönow-Park eine bezirkliche Gedenkstele für Heinrich und Maria Laehr aufgestellt wird. Mit den entsprechenden Stellen, wie der Evangelischen Kirche oder der Diakonie, soll zukünftig auch die regelmäßige Pflege des Familiengrabs im Schönow-Park sichergestellt werden.

„Park an der Feuerbachstraße“ unterstützen (Drs. 1478/VI)

Der „Park an der Feuerbachstraße“ wird von engagierten Bürgerinnen und Bürgern gepflegt. Die Pflege wurde der Initiative vom Grünflächenamt im Rahmen einer Patenschaft übertragen. Sie möchte unter anderen die Grünfläche mit insektenfreundlichen Stauden und Zwiebelpflanzen, die möglichst klimaangepasst sind, gestalten. Um die Fläche an der Feuerbachstraße Ecke Körnerstraße entsprechend zu schützen, bitten wir das Bezirksamt um Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Ausweisung als geschützte Grünanlage vorliegen. Sollten diese erfüllt sein, wird das Bezirksamt gebeten, die Fläche als geschützte Grünanlage rechtlich festzusetzen.

 

II. Kleine Anfragen


Chaos und Unzufriedenheit bei der Schulplatzvergabe: Was ist geschehen? (Drs. 1486/VI)

Unser Bezirksverordneter Alexander Niessen fragte das Bezirksamt:

1) Wieso erfolgte die Schulplatzvergabe dieses Jahr so spät und welche Probleme gab es?

2) Wie viele Schülerinnen und Schüler (absolut und in Prozent) haben keinen ihrer Wunschplätze erhalten?

3) Welche Schulen waren besonders nachgefragt und wie viele Kinder müssen in anderen Bezirken beschult werden?

4) Wie viele Widersprüche beziehungsweise Klagen gibt es?

5) Welche Auswirkungen hatten die Schuleingangstest für Gymnasien?

 

Stationäre und mobile Geschwindigkeitsmessungen (Drs. 1495/VI)

Unsere Bezirksverordnete Olemia Flores Ramirez fragte das Bezirksamt:

1) Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden in den Jahren 2023 und 2024 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf jeweils durch stationäre und durch mobile Messungen festgestellt?

2) An welchen Standorten im Bezirk befinden sich stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und an welchen Orten wurden im Jahr 2024 mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt?

3) Wie bewertet das Bezirksamt die Unfalllage an den genannten Standorten und inwieweit leiten sich daraus weitere verkehrssichernde Maßnahmen ab?

4) Befürwortet das Bezirksamt aufgrund der aktuellen Unfalllage weitere Tempo 30 Zonen im Bezirk? Wenn ja, welche wären das?

 

Sperrmüll und Dreckecken (Drs. 1497/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

1) Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt zur Beseitigung von illegal abgelagertem Sperrmüll im öffentlichen Raum?

2) Die Antwort des Berliner Abgeordnetenhauses zur Schriftlichen Anfrage 19/23843 zum Thema: „Illegale Müllablagerungen“ zeigt eine Liste von Straßenabschnitten, Brücken und öffentlichen Grünanlagen, wo sich besonders viele illegale Ablagerungen finden. Um welche Art von Abfällen (Sperrmüll, Hausmüll, Bauschutt, Gewerbeabfälle, Hinterlassenschaften von Partys, Alkohol- und Drogenkonsum, Hunden) handelt es sich an den jeweiligen Orten schwerpunktmäßig?

3) Wie häufig begegnen wir unseren sogenannten „Dreckecken“ im Bezirk? Welche Maßnahmen zur Ermittlung der Verursacher werden ergriffen? Findet an den bekannten „Hotspots“ eine verstärkte Bestreifung durch das Ordnungsamt statt?

 

III. Große Anfragen


Ergebnisse der Arbeit von Gangway (Drs. 1490/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

1) Wie viele aufsuchende Gespräche wurden durch Gangway seit Beginn des Programms durchgeführt und welche Gruppen wurden angesprochen mit welchen Resultaten?

2) In welches Netzwerk ist die Arbeit von Gangway eingebunden?

3) Welche Informationen liegen dem Bezirksamt über die Zielgruppen und deren Konsumverhalten vor?

4) Wie reagiert das gesamte Netzwerk auf die Situation und die bestehenden Analysen?

5) Sind Weitervermittlungen und/oder Hilfestellungen erfolgreich angebracht worden?

6) Welche anderen „Hotspots“ neben der Schloßstraße sind dem Bezirk bekannt?

7) Wie schätzt das Bezirksamt die Situation ein, wenn die aufsuchende Arbeit von Gangway eingestellt würde?

Unsere Initiativen im September 2025

Veröffentlicht am 22.09.2025


I. Anträge


Parkläuferprogramm erhalten (Drs. 1457/VI)

Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass das Parkläuferprogramm im Stadtpark Steglitz sowie Schlachtensee und Krumme Lanke erhalten bleibt und verstetigt wird. Sofern das Programm nicht berlinweit fortgeführt wird, soll der Senat gleichwertige Lösungen entwickeln, um während des Sommers ein friedliches Miteinander sicherzustellen sowie die Naturflächen wirksam zu schützen. Ein Wegfall des Parkläuferprogramms hätte für Steglitz-Zehlendorf gravierende Folgen: Das Programm kommt derzeit sowohl im Stadtpark Steglitz als auch an den Badeseen Schlachtensee und Krumme Lanke zum Einsatz. Gerade an den Seen ist die Rückmeldung der Polizei eindeutig positiv: Die Parkläuferinnen und Parkläufer weisen im Dialog auf die geltenden Regeln hin (wie zum Beispiel das Grillverbot) und verhindern so Waldbrände, sichern sensible Naturflächen und sorgen für mehr Sicherheit in den Sommermonaten. Im Bedarfsfall haben sie zudem einen kurzen Draht zum zuständigen Polizeiabschnitt und können frühzeitig auf Probleme hinweisen. Ein ersatzloser Wegfall des Programms würde die gemeinsamen Bemühungen für mehr Sicherheit, Sauberkeit und Naturschutz an den Seen massiv konterkarieren. Um Konflikte zu vermeiden, die Natur zu schützen und Anwohnende zu entlasten, braucht es deshalb auch künftig den Einsatz von Parkläufern in Steglitz-Zehlendorf!


Angstraum unter der Brücke der A103 am S-Bahnhof Rathaus Steglitz entschärfen (Drs. 1458/VI)

Die marode Brücke der A103 am Rathaus Steglitz muss neu gebaut werden. Wegen des hohen Investitionsbedarfs bei Brückenbauten insgesamt wird es aller Voraussicht nach noch viele Jahre dauern, bis mit den Arbeiten tatsächlich begonnen wird. Die Brücke wird so lange mit aufwändigen Stahlgerüsten abgestützt, die großflächig den Bereich unter der Brücke in Beschlag nehmen. Die Läden, die dort vorher standen, mussten dafür weichen. Gerade die Läden haben den Bereich durch die Frequentierung von Menschen zwar nicht unbedingt schön, gleichwohl belebter gemacht und trugen somit zum Sicherheitsgefühl beim Queren bei. Jetzt ist es dort dunkel und durch die Umzäunung der Stahlkonstruktionen unübersichtlich. Es fehlt ein klares Konzept zur Orientierung und an ausreichender Beleuchtung. So notwendig Sanierungen und Absicherungen von Brückenbauwerken auch sind, es geht nicht, dass der Bezirk mit dieser Situation allein gelassen und dieser Angstraum über Jahre hinweg im jetzigen Zustand belassen wird. Wir fordern die Umsetzung geeigneter Maßnahmen, um den neu entstandenen Angstraum am S-Bahnhof Rathaus Steglitz zu entschärfen. Dabei ist insbesondere für eine gute Beleuchtung zu sorgen.


S-Bahnhof Mexikoplatz – Gitter erneuern (Drs. 1459/VI)

Die Gitter zwischen den Brückenpfeilern am S-Bahnhof Mexikoplatz dienen zum Schutz der Fußgänger und unterbinden eine illegale Straßenüberquerung vom Bahnhofsausgang zur Bushaltestelle. In Reichweite sind zwei Lichtsignalanlagen installiert. Es fehlen jedoch mehrere Gitter, und an weiteren Gittern fehlen bereits die Halterungen, sodass mit einem baldigen Wegbrechen zu rechnen ist. Das illegale Überqueren führt immer zu gefährlichen Situationen. Wir möchten, dass die Gitter wieder hergestellt beziehungsweise ersetzt werden.

Mehr Öffentlichkeitsarbeit für die Raum-Datenbank für Ehrenamtliche (Drs. 1460/VI)

Auf der Website berlin.de gibt es eine zentrale Suchmöglichkeit für Räume, die von Ehrenamtlichen und gemeinnützigen Organisationen genutzt werden können. Diese Raum-Datenbank ist eine hilfreiche Unterstützung für das Ehrenamt. Allerdings gibt es noch zu wenige Einträge, weil viele potenzielle Raumgebende nichts von diesem Angebot wissen. Mehr Werbung kann dazu beitragen, dass sowohl Anbieter von Räumen als auch Ehrenamtliche von dieser Möglichkeit erfahren und sie aktiv nutzen. Das Bezirksamt soll diese Plattform stärker bekannt machen und im Bezirk aktiv dafür werben.

Regenwasserbank im Bezirk einführen (Drs. 1461/VI)

Die Idee zur Regenwasserbank entstand in Berlin. Regenwasser wird dabei in einem in der Bank eingebauten Tank gesammelt und kann dann über eine Handpumpe gefördert und zur Bewässerung von Bäumen und anderem Grün genutzt werden. Gleichzeitig lädt die Bank zum Verweilen ein und kann über Infotafeln über das Konzept der Schwammstadt informieren und bürgerschaftliches Engagement anregen. Trinkwasser ist eine wichtige Ressource, die auch in Berlin immer knapper wird. Umso wichtiger ist es, dass Regenwasser verstärkt genutzt wird anstatt in der Kanalisation zu verschwinden. Regenwasserbänke können auch als pädagogisches Mittel genutzt werden. Die Stadt Regensburg plant beispielsweise, zehn Regenwasserbänke an Schulen und Kitas aufzustellen, um das Umweltbewusstsein schon von klein an zu fördern. Wir fordern daher das Bezirksamt auf, sich bei der Regenwasseragentur und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nach dem Konzept der Regenwasserbank und den entsprechenden Förderungsmöglichkeiten zu erkundigen. Ferner wird es gebeten, sich dafür einzusetzen, dass modellhaft an einer oder zwei geeigneten Stellen Regenwasserbänke aufgestellt werden, wenn es gelingt eine entsprechende Förderung zu akquirieren, um es den Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern, das stadtweite Grün zu bewässern. Die Pflege lässt sich über Patenschaften gewährleisten. Mehr Infos gibt es unter diesem Link.

 

II. Kleine Anfragen


Druckmittel zur Bekämpfung von Stillstand beim Steglitzer Kreisel (Drs. 1462/VI)

Unsere Fraktionsvorsitzende Carolyn Macmillan fragte das Bezirksamt:

1) Welche Bauarbeiten hat das Bezirksamt seit 2024 festgestellt, die eine gültige Baugenehmigung rechtfertigen, und wie bewertet es diese angesichts des fehlenden Baufortschritts?

2) Auf welche Rechtsgrundlagen stützt sich das Bezirksamt bei der Aufrechterhaltung der Baugenehmigung von 2017 nach alter Bauordnung von 2005/2011, und welche Optionen bestehen, dem Baustillstand entgegenzuwirken oder einen Weiterverkauf der Genehmigung zu verhindern?

3) Welche Möglichkeiten nutzt das Bezirksamt, um angesichts nicht fertiggestellter Wohnungen alternative Nutzungen voranzubringen?

4) Welche Maßnahmen plant oder unternimmt das Bezirksamt, um den Eigentümer zum Handeln zu bewegen, und wie stellt es zeitnahe Transparenz über die Pläne des Eigentümers sicher, einschließlich möglicher Verkaufsabsichten?

Unsere Initiativen im Juli 2025

Veröffentlicht am 15.07.2025


I. Anträge


Nächster Halt: U-Bahnhof Lankwitz Kirche – U9-Verlängerung vorantreiben (Drs. 1427/VI)

Zwischen Lankwitz Kirche und Rathaus Steglitz verkehren heute bereits mehrere Buslinien nahezu im Minutentakt. Für die ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer ist dabei meist der Umstieg in die U9 und damit die City West das Ziel. Eine Verlängerung der U-Bahnlinie hätte damit nicht nur für ihre Fahrgäste den positiven Effekt der Fahrtzeitverkürzung, ebenso könnte die BVG Ressourcen einsparen. Die Kreuzung an Lankwitz Kirche, bereits heute ein stark frequentierter Knotenpunkt des Busverkehrs, könnte so entlastet und menschenfreundlicher umgestaltet werden. Lankwitz stellt bereits für sich genommen einen stark verdichteten Teil von Steglitz-Zehlendorf dar. Besonders aber auch unter dem Gesichtspunkt der Bauaktivitäten in Lichterfelde-Süd, die einen hohen Anstieg der Verkehre erwarten lassen, ist eine Wiederaufnahme der Planung dringend erforderlich. Die weitere Fortführung der U9 nach Marienfelde würde die dortige Großwohnsiedlung besser anbinden und Umsteigesituationen zur S25/26 und S1 verbessern. Wir fordern daher das Bezirksamt auf, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass neben einem U9-Ausbau im Norden auch ihre Verlängerung im Süden bis Lankwitz Kirche vorangetrieben wird. Die Linienführung soll entlang von Albrecht- und Leonorenstraße verlaufen und damit auch einen Umsteigepunkt am S-Bahnhof Lankwitz schaffen. Eine Weiterführung in Richtung Großwohnsiedlung Waldsassener Straße in Marienfelde ist dabei anzustreben und soll baulich mitgedacht werden. Ferner ist zu prüfen, ob eine Weiterführung in den Landkreis Teltow-Fläming sinnvoll ist.


Steglitz-Zehlendorf darf nicht abgehängt werden – öffentliches Leihradsystem erhalten (Drs. 1428/VI)

Mit dem drohenden Rückzug von Nextbike aus den Außenbezirken wird Mobilität zur Frage des Wohnorts – und damit zur sozialen Frage. Besonders Menschen in Steglitz-Zehlendorf sind auf Leihräder angewiesen, um die „letzte Meile“ zur S-Bahn, zur Arbeit oder zur Schule zurückzulegen. Ohne öffentliche Förderung konzentriert sich das Angebot künftig auf die Innenstadt – der Südwesten bliebe buchstäblich auf der Strecke. Es droht nicht nur ein Mobilitätsverlust, sondern auch ein Rückfall in autozentrierte Strukturen mit mehr Stau, weniger Platz auf Gehwegen (durch wild abgestellte Räder) und geringerer Lebensqualität. Ein modernes, öffentlich gefördertes Leihradsystem ist heute internationaler Standard. Wer es in Berlin abbaut, trifft besonders die Menschen, die bereits weniger Optionen haben – und widerspricht den eigenen Mobilitäts- und Klimazielen. Steglitz-Zehlendorf ist mit rund 300.000 Einwohnenden größer als viele eigenständige Städte in Deutschland – und damit eindeutig großstädtisch geprägt. Dass zum Beispiel Brandenburg an der Havel ein öffentliches Leihradsystem betreibt, aber das viermal so große Steglitz-Zehlendorf leer ausgehen soll, ist nicht nachvollziehbar – weder verkehrspolitisch noch stadtstrukturell. Wer so tut, als sei nur der Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings „das Zentrum“, verkennt die polyzentrische Struktur Berlins. Gerade in einer wachsenden Metropole müssen Mobilitätsangebote über alle Bezirke hinweg gesichert werden. Wir fordern daher das Bezirksamt auf, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Stationen und der Betrieb des öffentlich geförderten Leihradsystems im Bezirk Steglitz-Zehlendorf erhalten bleiben. Der Senat soll die dafür nötigen finanziellen Mittel bereitstellen und eine gleichwertige Versorgung der Außenbezirke mit modernen Mobilitätsangeboten sicherstellen – für faire Mobilität, für klimafreundliche Alternativen und für eine Stadt, die alle mitnimmt. Der Rückzug wäre ein Rückschritt.


Weitere Straßenpumpen zugänglich machen und gegebenenfalls Bewässerungswagen beziehungsweise -tanks zur Verfügung stellen (Drs. 1429/VI)

Straßenpumpen, die nicht funktionieren, nutzen Niemandem. Aus Gründen des Katastrophenschutzes ist es zwingend geboten, sie wieder alle instand zu setzen, da weiterhin die Trinkwassernotversorgung gerade über die Straßenpumpen laufen soll. Straßenpumpen können zudem helfen, unser Stadtgrün zu erhalten. Wenn die Keimbelastung nicht zu hoch ist, sollte der Hinweis „Kein Trinkwasser“ reichen, wenn die Förderung des Wassers es nur Erwachsenen ermöglicht, die Schwengel zu bedienen. Bewässerungsmaßnahmen sind kostspielig und personalintensiv. Durch die Nutzung bürgerschaftlichen Engagements in Zusammenarbeit beispielsweise mit der Initiative „Gieß den Kiez“ könnte durch das Bereitstellen von Wasser Geld gespart werden. Wir bitten daher das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die gesperrten Straßenpumpen teilweise für Bewässerungsmaßnahmen zugänglich gemacht werden können. Das Bedienen der Schwengel könnte mit einfachen Maßnahmen, zum Beispiel mit einer Feder, so erschwert werden, dass nur Erwachsene mit entsprechendem Kraftaufwand Wasser abpumpen können, um eine Gefährdung von Hunden und Kindern auszuschließen. Ferner wird das Bezirksamt gebeten, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung weiter dafür einzusetzen, dass die in deren Zuständigkeit befindlichen defekten Landesbrunnen sukzessive wieder instandgesetzt werden. Weiterhin wird das Bezirksamt gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an geeigneten Stellen temporär Bewässerungswagen beziehungsweise -tanks abgestellt werden können, um es den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, das darin befindliche Wasser zur Bewässerung des Stadtgrüns zu nutzen. Weiterhin ist zu prüfen, welche Pumpen im Rahmen des Katastrophenschutzes als Trinkwasserpumpanlagen hergerichtet werden können.

Sichere Gehwege in der Buggestraße (Drs. 1434/VI)

In der Buggestraße und den Straßenzügen der Forststraße im Bereich zwischen Schildhorn- und Spinozastraße ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Dabei kommt es oftmalig vor, dass Kraftfahrzeuge zu weit im Gehwegbereich abgestellt werden bzw. das Fahrzeugheck oder die Fahrzeugfront dort weit hineinragen. Die ungehinderte Nutzung des Gehwegs wird so massiv eingeschränkt. Wir fordern das Bezirksamt daher auf, im genannten Bereich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg von parkenden Kraftfahrzeugen freizuhalten und damit die vorgeschriebenen Mindestgehwegbreiten sicherzustellen. Schutzelemente oder eine veränderte Parkordnung können mögliche Behelfsmaßnahmen sein.

Unsere Initiativen im Juni 2025

Veröffentlicht am 17.06.2025


I. Anträge


Einrichtung der Koordinierungsstelle gemäß dem Landesgleichberechtigungsgesetz (Drs. 1387/VI)

Wir fordern das Bezirksamt auf, gemäß dem Landesgleichberechtigungsgesetz Berlin (LGBG) zeitnah die Koordinierungsstelle nach §21 I i.v.m. §18 II bis IV LGBG einzurichten. Diese soll die Fachbereiche beraten in allen Entscheidungen, die behinderte Menschen betreffen. Sie ist das „Sprachrohr“ der Betroffenen und soll die Verwaltung unterstützen, die Ziele des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu erreichen. Damit soll der volle und gleichberechtigte Genuss aller Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden. Die Umsetzung der UN-Konvention ist für den Bezirk verbindlich. Das Gesetz ist seit September 2021 in Kraft. Steglitz-Zehlendorf hat jedoch die vorgeschriebene Koordinierungsstelle noch nicht eingerichtet.


Halbseitiges Parkverbot in der Breisgauer Straße unter der S-Bahnbrücke Schlachtensee (Drs. 1388/VI)

Der Straßenabschnitt unter der Brücke am S-Bahnhof Schlachtensee wird von vielen Autofahrenden als Parkplatz genutzt. Auf der Seite mit den Laternen wird so eng geparkt, dass Fußgängerinnen und Fußgänger kaum an diesen vorbeikommen, besonders erschwert für Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Rollatoren. Wir setzen uns daher dafür ein, dass dort ein halbseitiges Parkverbot angeordnet wird.


Wassertränken für Tiere in Grünanlagen (Drs. 1389/VI)

In Berlin haben Niederschläge deutlich nachgelassen, Trockenperioden nehmen an Anzahl und Längen zu. Vögel und andere Tiere wie Eichhörnchen oder Igel haben dann wenig Möglichkeiten, an das benötigte Nass zu kommen. Kleine Wassertränken, zum Beispiel kleine Steinmulden oder Schälchen, können hier Abhilfe schaffen. Wir bitten daher das Bezirksamt, an geeigneten Stellen in den Grünanlagen kleine Wassertränken für Tiere aufzustellen. Hinweise für geeignete Materialien und sich eignende Standorte geben anerkannte Naturschutzverbände. Wichtig ist dabei die Sicherstellung des regelmäßigen Austauschs des Wassers und der Reinigung, um die Verbreitung von Krankheiten zu vermeiden. Bürgerinnen und Bürger können bei entsprechender Ansprache sicherlich für Patenschaften gewonnen werden.

 

S-Bahnhof Wannsee – Gefährliche Überquerung des Kronprinzessinnenwegs unterbinden (Drs. 1390/VI)

In der Mittellage zwischen den beiden drei-spurigen Richtungsfahrbahnen vor dem Haupteingang des S-Bahnhofs Wannsee befindet sich ein Zaun, der einen gefährlichen Übergang unterbinden soll. In fußläufiger Entfernung sind zwei Lichtsignalanlagen installiert. Die Zaunanlage ist jedoch defekt und lässt Überquerungen zu. Das illegale Überqueren führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Aktuell hat sich in der KW 21 ein Unfall ereignet, der eine schwerverletzte Person zur Folge hatte. Wir fordern daher das Bezirksamt auf, sich dafür einzusetzen, dass das gefährliche Überqueren über den Mittelstreifen unterbunden wird. Die Zaunanlage soll umgehend wieder instandgesetzt werden; gegebenenfalls ist eine Erhöhung des Zaunes zu prüfen. Auch soll mit den zuständigen Stellen wie der Deutschen Bahn geprüft werden, wie im Bereich des Bahnhofs – unter anderem auf dem Vorplatz und im Untergeschoss – die Beschilderung des Tunnels zur Unterquerung des Kronprinzessinnenwegs verbessert werden kann.

 

Unser vielfältiges Steglitz-Zehlendorf stärken – Antidiskriminierungs-, Queer- und Diversitybeauftragte*n einrichten (Drs. 1391/VI)

Steglitz-Zehlendorf ist ein bunter und vielfältiger Bezirk, in dem verschiedenste Lebensentwürfe respektiert und akzeptiert werden. Wir bekennen uns zu dieser Vielfalt und stehen ein gegen Diskriminierung jeder Art. Im Bereich Antidiskriminierung, Queer und Diversity mangelt es aktuell an konkreten Anlauf-, Beratungs- und Beschwerdestellen im Bezirk. Nach dem Modell anderer Berliner Bezirke soll deshalb durch die Stelle einer*s Antidiskriminierungs-, Queer- und Diversitybeauftragten dieser Missstand behoben werden. Bereits angelaufene Projekte gegen Diskriminierung und für queere Menschen im Alter und der queeren Jugendarbeit sollen gestärkt und ausgebaut werden und insbesondere durch Angebote für Regenbogenfamilien, BIPoC-Personen, trans* Menschen und Menschen mit Behinderungen erweitert werden. Gleichzeitig soll auch das Bezirksamt und alle Kolleg*innen in der Verwaltung die Möglichkeit haben, eine Anlaufstelle und Interessensvertretung zu haben oder sich bei offenen Fragen zu den Themen Diskriminierung/Antidiskriminierung, Queer und Diversity an eine anerkannte Stelle wenden zu können. Die*der Antidiskriminierungs-, Queer- und Diversitybeauftragte soll den Bezirk dabei unterstützen, Chancengleichheit, die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt weiter auszubauen und durchzusetzen. So wird nicht nur die Attraktivität des Bezirks als Wohn- und Arbeitsort gestärkt, sondern wir können auch unserer Verantwortung denjenigen gegenüber gerecht werden, die uns in der Politik als ihre Lobby brauchen. Wir ersuchen daher das Bezirksamt, schnellstmöglich, jedoch spätestens in der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027, die Stelle einer*s Antidiskriminierungs-, Queer- und Diversitybeauftragten einzurichten. Die Eingruppierung der Stelle soll dabei analog der Eingruppierung der*des neu ausgeschriebenen Integrationsbeauftragten erfolgen. Aufgabe der*des Beauftragten soll die Umsetzung des Landesantidiskiminierungsgesetzes (LADG) sein, sowie die Vertretung und Repräsentanz queerer Menschen jeden Alters, jeder Herkunft und jeder Genderidentität und ihrer Anliegen nach innen und außen sein. Die*der Antidiskriminierungs-, Queer- und Diversitybeauftragte soll das Bezirksamt und die BVV in ihrer Arbeit beraten, als Schnittstelle Verbindungen zu Initiativen und freien Trägern herstellen und mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und der*dem Integrationsbeauftragten eng zusammenarbeiten. Ebenfalls soll die Stelle in der Einwerbung von Fördermitteln unterstützen und eigene Förderprogramme entwickeln können. Der*die Beauftragte erarbeitet und aktualisiert Berichte und Konzepte zum Thema Diskriminierung/Antidiskriminierung und Diversity für den Bezirk und setzt Maßnahmen der Rahmenvereinbarung zum LADG beziehungsweise das LADG um. Die Stelle wird durch gezielte, regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit und eigene Veranstaltungen bekanntgemacht und erhält hierfür ein Budget.

 

II. Kleine Anfragen


Aktueller Stand der Hitzeaktionsplanungen (Drs. 1393/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

1) Sind die Vorbereitungen zum bezirklichen Hitzeaktionsplan für diesen Sommer abgeschlossen?

2) Welche Maßnahmen werden im Einzelnen genau umgesetzt?

3) Welche Zielgruppen werden gezielt angesprochen?

4) Ist die Finanzierung gesichert und auskömmlich? Aus welchen Mitteln wird sie gespeist?

 

Lärmbelastung durch die Padel-Anlage auf dem Gelände der ehemaligen Eisbahn Lankwitz – Schutz der Anwohnenden, Kleingärtnerinnen und Kleingärtner (Drs. 1394/VI)

Unsere Fraktionsvorsitzende Carolyn Macmillan fragte das Bezirksamt (im Nachgang zur Schriftlichen Anfrage 321/VI):

1) Welche Maßnahmen wurden konkret eingeleitet, um der bekannten Lärmbelastung nachzugehen, z. B. in Form von Messungen, Kontrollen oder Gesprächen mit dem Betreiber?

2) Wie viele Beschwerden von Anwohnenden und Mitgliedern der KGA Einigkeit sind seit Inbetriebnahme der Anlage eingegangen, und wie wurde reagiert?

3) Ist das Bezirksamt bereit, ein regelmäßiges Monitoring oder ein Gesprächsformat mit Anwohnenden, Kleingärtnerverein und Betreiber einzurichten, um Lärmkonflikte dauerhaft zu lösen?

4) Wurde geprüft, ob die Nutzung der Padel-Anlage im Umfang und in der Intensität mit der früheren Nutzung als Eisbahn rechtlich vergleichbar ist – auch im Hinblick auf die Einhaltung der 18. BImSchV?

Unsere Initiativen im Mai 2025

Veröffentlicht am 13.05.2025


I. Anträge


Barrierefreiheit S-Bahnhof Wannsee (Drs. 1350/VI)

Der S-Bahnhof Wannsee ist für mobilitätseingeschränkte Personen von Seiten der Nibelungenstraße aus schwer zu erreichen. Der Zugang über die Treppe stellt gerade – aber nicht nur – für ältere Menschen ein großes Hindernis dar. Wir ersuchen daher das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen und der Deutschen Bahn (DB) dafür einzusetzen, dass der Zugang zum S-Bahnhof Wannsee von Seiten der Nibelungenstraße barrierefrei (unter anderem rollstuhlgerecht) hergerichtet wird.


Barrierefreiheit S-Bahnhof Nikolassee (Drs. 1351/VI)

Der Ortsteil Nikolassee ist mit der S-Bahn gut angebunden. Im Bereich des S-Bahnhofes wohnen sehr viele Seniorinnen und Senioren sowie Eltern mit Kinderwagen, die den Bahnhof nur eingeschränkt und beschwerlich nutzen können, da sie vom Hohenzollernplatz nicht barrierefrei in den Verbindungstunnel sowie dann auf die Bahnsteige gelangen können. Der einzige barrierefreie Zugang von der Borussenstraße (AVUS-Seite) ist fußläufig für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger vor allem von der Seite Hohenzollernplatz nicht problemlos erreichbar. Wir ersuchen daher das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Zugang zum S-Bahnhof – vor allem zur S1 – von Seiten des Hohenzollernplatzes barrierefrei (unter anderem rollstuhlgerecht) hergerichtet wird.


Erarbeitung einer Strategie zur Sensibilisierung der Arbeitgeber*innen für Frauen in der Menopause (Drs. 1352/VI)

Die Wechseljahre betreffen rund die Hälfte der Bevölkerung in einem bestimmten Lebensabschnitt – trotzdem ist das Thema in Arbeitswelt, Gesundheitswesen und Öffentlichkeit stark tabuisiert. Frauen erleben in dieser Phase häufig körperliche und psychische Veränderungen, die sich auch auf ihre berufliche Situation auswirken können. Eine offene und unterstützende Haltung ihrer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Informationen und Austauschmöglichkeiten können dazu beitragen, Arbeitsausfälle zu reduzieren und das Wohlbefinden der Betroffenen zu fördern. Der Bezirk sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und eine Strategie entwickeln, die das Thema aktiv aufgreift und enttabuisiert. In Zusammenarbeit mit der bezirklichen Frauenbeauftragten und dem bezirklichen Frauenbeirat ist eine Menopausen-Strategie für Mitarbeitende des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf sowie für interessierte Bürgerinnen des Bezirks zu erarbeiten. Im Rahmen dieser Strategie sollen Maßnahmen für Frauen definiert werden, wie für das Thema Menopause bei Arbeitgeberinnen  und Arbeitgebern sensibilisiert werden kann, um betroffenen Frauen den Verbleib im Berufsleben zu erleichtern.


Gewalt kommt uns nicht in die Tüte! – Aktionstag am 25. November im Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Drs. 1353/VI)

Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das häufig im Verborgenen bleibt. Der „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November ist ein bedeutender Aktionstag, um auf das Thema aufmerksam und Hilfsangebote sichtbar zu machen. Wir ersuchen daher das Bezirksamt, gemeinsam mit dem Büro der Wirtschaftsförderung und lokalen Bäckereien die Aktion „Gewalt kommt uns nicht in die Tüte“ umzusetzen. Ziel ist es, am 25. November 2025 in Bäckereien im Bezirk Brötchentüten mit dem Aufdruck „Gewalt kommt uns nicht in die Tüte“ mit Informationen zu Hilfsangeboten und Notrufnummern auszugeben. Mit dieser niedrigschwelligen und öffentlichkeitswirksamen Aktion kann der Bezirk ein starkes Zeichen gegen Gewalt setzen und Betroffenen Informationen zugänglich machen. Gleichzeitig werden durch die Einbindung lokaler Unternehmen auch Wirtschaftsakteurinnen und -akteure für das Thema sensibilisiert. Geprüft werden sollten Finanzierungsmöglichkeiten wie die Gewinnung lokaler Unternehmen (zum Beispiel Bäckereien) als Sponsoren sowie die Nutzung von Landes- und Bundesmitteln für Gleichstellungsprojekte.

 

Instandsetzung der Bänke auf dem Scheele-Marktplatz in der Woltmann-Siedlung (Drs. 1354/VI)

Auf dem Scheele-Marktplatz stehen Bänke, die mittlerweile völlig ramponiert sind und teilweise nur noch ein bis zwei Latten aufweisen. Entsprechend ist es dort auch schmutzig und verdreckt, weil es keine Aufenthaltsqualität gibt. Wir möchten, dass das Bezirksamt für die Instandsetzung der Bänke sorgt. Gerne soll im Anschluss mit einer Genehmigung und gegebenenfalls mit Material ermöglicht werden, dass die örtlichen Träger mit der Nachbarschaft und ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern die Bänke mittels eines Kiezprojekts bunt bemalen können. Das Interesse von Seiten der Träger ist vorhanden.

 

II. Kleine Anfragen


Hitzeschutz an den Schulen im Bezirk (Drs. 1343/VI)

Unser Fraktionsvorsitzender Norbert Buchta fragte das Bezirksamt:

1) Sieht das Bezirksamt die Dringlichkeit des Hitzeschutzes zum Gesundheits- und Kinderschutz, sowie bezüglich der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden an den Schulen im Bezirk, wegen der durch den Klimawandel immer extremer werdenden Temperaturen in den Sommermonaten?

2) Sind dem Bezirksamt neben der Dreilinden-Grundschule weitere Meldungen bekannt, die sich auf die Einrichtung von Hitzeschutzmaßnahmen beziehen?

3) Wenn ja, welche Bestrebungen hat das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit den Schulen bereits getätigt, um entsprechende Abhilfe beispielsweise durch Bäume, Sonnensegel, Wasserspender zu schaffen?

4) Wenn nein, wird das Bezirksamt kurzfristig eine entsprechende Abfrage an allen bezirklichen Schulen starten, um Defizite aufzudecken und Lösungen zu erarbeiten?

 

Granitblöcke neben Radverkehrsanlagen (Drs. 1344/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

1) Welche Gründe gibt es, Granitblöcke neben Radverkehrsanlagen zu legen?

2) Sind für das Ablegen von Granitblöcken im Straßenraum straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen oder ähnliches nötig?

3) Wie schätzt das Bezirksamt die Gefährdung von Verkehrsteilnehmenden ein, die bei Stürzen auf Granitblöcken zu Schaden kommen können?

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