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SPD-Fraktion Steglitz-Zehlendorf
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2025

Unsere Initiativen im Dezember 2025

Veröffentlicht am 08.12.2025


I. Anträge


Kinder- und Jugendparlament in der Geschäftsordnung implementieren (Drs. 1565/VI)

Die BVV Steglitz-Zehlendorf hat beschlossen, dass ein Gremium der Kinder- und Jugendbeteiligung einzurichten ist. Ein Beteiligungsprozess hierfür ist im Gang. Für die tatsächliche Einrichtung eines solchen Gremiums muss auch die BVV ihre in der Geschäftsordnung festgelegten Abläufe anpassen. Dies stellt eine dauerhafte und verbindliche Beteiligung von jungen Menschen sicher. Die Zählgemeinschaft aus SPD, FDP und Grünen möchte folgende Änderungen vornehmen:

In § 14 wird ein neuer Absatz 6a eingefügt: „Das Kinder- und Jugendparlament Steglitz-Zehlendorf ist zu allen öffentlichen Sitzungen unter Beifügung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen einzuladen. Der/dem BV ist die jeweilige Vertretung durch den Vorstand oder die Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendparlaments zu bezeichnen.“

In § 14 wird ein neuer Absatz 6b eingefügt: “Sofern Anträge des Kinder- und Jugendparlaments durch den Ausschuss oder die BVV abgelehnt werden, sind die Gründe in der Beschlussempfehlung des Ausschusses bzw. im Protokoll der BVV in für junge Menschen möglichst verständlicher Sprache festzuhalten. Wird als Ablehnungsgrund tätiges Verwaltungshandeln festgestellt, ist die Dokumentation des Verwaltungshandelns des Bezirksamtes der Beschlussempfehlung anzufügen. Die entsprechenden Beratungsvorgänge sind der Kinder- und Jugendvertretung zuzuleiten.”

In § 14 Absatz 7 Satz 3 wird hinter „Seniorenvertretung“ ergänzt: „und dem/der Vertreter/in des Kinder- und Jugendparlaments“.

In § 16 wird ein neuer Absatz 4 eingefügt (die Nummer der nachfolgenden Absätze wird entsprechend angepasst): „Das Kinder- und Jugendparlament hat das Recht, Anträge mit kommunalpolitischem Bezug in die BVV einzubringen. Absatz 1 gilt entsprechend. Diese Anträge werden der/dem BV zugeleitet, die/der die Anträge auf die Tagesordnung der nächsten BVV setzt. § 20 Abs. 1 und 2 gelten entsprechend. Anträge ohne kommunalpolitischen Bezug werden an das Kinder- und Jugendparlament zurückverwiesen. Die Anträge des Kinder- und Jugendparlaments sollen regelmäßig in der jeweils unmittelbar auf die der überweisenden BVV regulär folgenden Sitzung des zuständigen Fachausschusses zu Beginn der Tagesordnung behandelt werden.“

In § 16 wird in Absatz 6 nach „schließen sich an“ ergänzt: „Bei Anträgen des Kinder- und Jugendparlaments ist einer Vertreterin oder einem Vertreter des Kinder- und Jugendparlaments zur Begründung des Antrags Rederecht einzuräumen.

In § 32 wird in Absatz 1 nach „dringlich behandelt werden.“ ergänzt: „Anträge des Kinder- und Jugendparlaments werden nach den Geschäftlichen Mitteilungen behandelt.“


Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments für Steglitz-Zehlendorf (Drs. 1568/VI)

Die Bezirksverordnetenversammlung hat im Mai 2025 für die Einrichtung eines gewählten Beteiligungsgremiums für Kinder- und Jugendliche votiert. In den nachfolgenden Beteiligungsprozessen ist deutlich geworden, dass der vielversprechendste Weg zu einer institutionalisierten Beteiligung junger Menschen die Schaffung eines Kinder- und Jugendparlaments ist. Die demokratische und repräsentative Struktur des Kinder- und Jugendparlaments ist für uns dabei die wesentliche Voraussetzung, um eine wirksame Vertretung junger Menschen im Bezirk zu gewährleisten und das neue Gremium eng an die BVV anbinden sowie mit entsprechenden Kompetenzen ausstatten zu können. Durch die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments sollen die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen institutionalisiert und ihnen die Möglichkeit gegeben werden, ihre Meinungen und Vorhaben in die kommunalen Entscheidungsprozesse einzubringen. Dies stärkt nicht nur die unmittelbaren Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen, sondern fördert darüber hinaus ihr Bewusstsein für parlamentarische Prozesse und demokratische Entscheidungsverfahren und führt somit auch langfristig zu einer Stärkung der demokratischen Strukturen unserer Gesellschaft und zu einer aktiven Bürgerschaft.

Die Zählgemeinschaft aus SPD, FDP und Grünen ersucht daher das Bezirksamt, ein Kinder- und Jugendparlament für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf einzurichten. Dieses soll sich aus Vertreterinnen und Vertretern der bezirklichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sowie der Jugendfreizeiteinrichtungen zusammensetzen, wobei jede Schule bis zu zwei Schülerinnen und Schüler sowie jede Einrichtung bis zu zwei regelmäßige Besucherinnen und Besucher unter 21 Jahren entsenden kann. Die Vertreterinnen und Vertreter sollen von der Schülerschaft der jeweiligen Schule beziehungsweise den regelmäßigen Besuchenden der Jugendfreizeiteinrichtungen in direkter und geheimer Wahl bestimmt werden. Darüber hinaus sollen auch im Bezirk befindliche Sportvereine berechtigt werden können, bis zu zwei Vertreterinnen und Vertreter ihrer Jugendgruppen (U21) zu entsenden. Die Vorgaben für Jugendfreizeiteinrichtungen gelten entsprechend. Voraussetzungen für die Berechtigung sind vom Bezirksamt festzulegen. Dem Kinder- und Jugendparlament kann zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, fünf Kinder und Jugendliche, die gegenüber dem Kinder- und Jugendparlament ihr Interesse an einer Mitarbeit erklärt haben, zu Mitgliedern zu bestimmen. Zählt das Kinder- und Jugendparlament über 25 regulär gewählte Mitglieder, soll sich die Zahl der durch das Kinder- und Jugendparlament selbst zu vergebenen Plätze für jedes fünfte weitere reguläre Mitglied um einen Platz erhöhen.

Das Kinder- und Jugendparlament soll sich eine Geschäftsordnung geben können, in der es seine Arbeitsweise eigenständig festlegt. Die Koordination und Begleitung des Kinder- und Jugendparlaments soll durch die vorhandenen Stellen der Beteiligungskoordination erfolgen.


Umgehende Umsetzung des BVV-Beschlusses 717/VI „Handlungskonzept Obdachlosigkeit“ (Drs. 1577/VI)

Wir fordern das Bezirksamt auf, unverzüglich den BVV-Beschluss 717/VI (Drs. 0994/VI) „Handlungskonzept Obdachlosigkeit“ umzusetzen. Der zuständige Stadtrat hat der BVV umgehend Auskunft darüber zu geben, aus welchen Gründen der genannte Beschluss vom 11. Dezember 2024 nicht umgesetzt wurde. Außerdem möchten wir wissen, welche Schritte zur Erarbeitung eines Handlungskonzeptes mit entsprechendem Leitfaden seit der Beschlussfassung bisher ausgeführt wurden, und aus welchen Gründen weder die Ausschüsse, noch die BVV über den Stand der Dinge informiert wurden.


Gastronomie „Luise“ in Dahlem erhalten (Drs. 1578/VI)

Die Eigentümer und Betreiber der bei Familien und Gesellschaften beliebten „Luise“ in Dahlem hatten in einem Beitrag in der BZ vom 10. November ihre Schließungsabsicht öffentlich gemacht. Vorgeblich sei es nicht möglich, den Betrieb in bester und sogar exponierter Lage im Nahbereich der Domäne Dahlem, verschiedener weltbekannter Museen und der Freien Universität Berlin mit einem tragfähigen gastronomischen Konzept fortzuführen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sei bereits zum Jahresende gekündigt worden. Anstelle dessen sollen auf dem Gartengrundstück mehrere Einfamilienhäuser errichtet werden, die einen hohen Ertrag bei hervorragenden Lage versprechen. Der Manager der LUISE bekundete so sein unternehmerisches Unvermögen mit den Auswirklungen der Coronaepedimie und den gestiegenen Energiepreisen und Personalkosten. Wer für den Betrieb einer Biergarten-Gastronomie mit Selbstbedienungs-Ambiente angeblich gestiegene Energiekosten und zu hohe Personalkosten bei Self-Service als Rechtfertigung für die Schließung bemüht, braucht einen ernsthaften Motivationsschub für ein ernsthaftes betriebswirtschaftliches Engagement. Alternativ sollte eine Verpachtung des Betriebs in Erwägung gezogen werden. Das Bezirksamt soll daher unverzüglich und prioritär gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bauliche Erhaltungssatzung) einen Aufstellungsbeschluss „zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (Absatz 3)“ für Dahlem-Dorf sowie das Gelände um die Domäne Dahlem einschließlich des Grundstücks der Gaststätte „Luise“ erlassen und binnen weiterer drei Monate die entsprechende Satzung der BVV in den Ausschüssen Stadtplanung, Mobilität, Haushalt und anderen zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Sollten rechtliche Bedenken bestehen, wird das Bezirksamt aufgefordert, diese gegebenenfalls mit fachlicher Unterstützung von Sachverständigen zügig zu klären, um den Beschlussvorschlag durchzusetzen und die zuständigen Ausschüsse monatlich über den Fortschritt zu informieren. Wir wollen am historischen Ortskern von Dahlem keine neue Wohnbebauung, sondern einen Ort für Kommunikation und Begegnung mit fachlich kompetenter Gastronomie und fairen Preisen für die Bevölkerung unseres Bezirks erhalten!

Soziale Erhaltungsverordnungen dienen der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie der „Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“ (Absatz 3). Derartige Satzungen sind städtebauliche Instrumente zur Sicherung des vorhandenen Wohnungs- und Gebäudebestandes und der vorhandenen Infrastruktur nach den §§ 172 Abs. 1 Nrn. 1.- 3. ff. BauGB. In Steglitz-Zehlendorf gibt es bereits Erhaltungs-Satzungen, die vorwiegend dem städtebaulichen Erhalt der Form und Gestalt von Kiezen im Bezirk dienen und die Gestaltung von Bauvorhaben reglementieren, um den typischen Charakter von Bezirksgebieten zu erhalten und vor Spekulation zu schützen. Die dringend erforderliche Planung der zukünftigen Gestaltung und Ansiedlung fehlte über Jahre. Es blieb dersozialen Marktwirtschaft überlassen, die Attraktivität des Wohnbezirkes zu formen – was an einigen Stelle nicht gelang oder gelingt. Die Einsicht und Erkenntnis, dass der Markt nicht nur das Weltklima, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung den Finanzen, dem Wirtschaften und dem Eigeninteresse Einzelner unterordnet und offensichtlich ruiniert, schien in der bezirklichen Politik verdrängt oder wurde von den Verantwortlichen nicht verstanden. Die Chance, die zukünftige Entwicklung des Bezirks kreativ und innovativ zu gestalten und zu fördern und so geeignete städtebauliche Ziele zu formulieren, wurde bisher nicht oder nur unzureichend genutzt. Versäumt wurde nicht nur der soziale Wohnungsbau im Bezirk, sondern insbesondere der Schutz langansässiger Geschäftsbetriebe und Ladengeschäfte mit zum Teil manufakturiel-strukturierter Produktion in kostspieliger Handarbeit, aber außerordentlich hoher Qualität im Vergleich zu industriellen Massenprodukten – aber auch der örtlichen Gastronomie und Beherbergungsbetriebe, die nicht nur unter den Folgen der Corona-Epidemie und des Ukrainekriegs angeblich litten. Die Nachfrage und die Umsätze seien so reduziert und die Personal- und Lebensmittelkosten „explodiert“.

Das Bundes-Bau-Gesetzbuch bindet den Anwendungsbereich des § 172 BauGB nicht an Wohnungen, sondern an die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt. Dafür ist eine angemessene und adäquate Infrastruktur mit nahegelegenen Einkaufs- und Ladengeschäften sowie Gastronomie – wie die „Kneipe an der Ecke“ – als Treff- und Kommunikationsorten erforderlich. Es besteht also nicht nur ein öffentliches Interesse am Erhalt von Wohnungen, sondern auch an der erforderlichen Infrastruktur für die Wohnbevölkerung. Dies betrifft nicht nur einen funktionierenden ÖPNV, sondern ebenso medizinische, pflegerische und kulturelle Angebote, die der Kommunikation und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen. Es ist ein Irrtum, dass Milieuschutz nur für Wohnzwecke bestimmte bauliche Anlagen anzuwenden sei und gilt. Gewerbeeinheiten unterliegen – soweit sie der ansässigen Wohnbevölkerung nützlich dienen, ebenso dem gesetzlichen Milieu- und Gestaltungsschutz, wie der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart und Gestalt eines städtischen Gebietes. Im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungsverordnung bedürfen Vorhaben der gesonderten Genehmigung durch das Bezirksamt. Dies betrifft umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ebenso wie an Gewerbe- und Einzelhandelsflächen. Die Prüfung und Entscheidung über die Maßnahmen erfolgt nach den geltenden Ausführungsvorschriften. Sogenannte „Luxusmodernisierungen“, aber auch andere Vorhaben, die die Mieten stark in die Höhe treiben, können versagt werden. Hierzu zählen Maßnahmen, die zu einem Verlust von Wohnraum führen würden, etwa durch Abriss, Zusammenlegung oder Nutzungsänderung vom Wohnen zu Gewerbe beziehungsweise die Umwandlung in Ferienwohnungen. Darüber hinaus besteht ein Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen sowie ein bezirkliches Vorkaufsrecht beim Verkauf eines Grundstückes. Generell gilt: Sämtliche Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen im Erhaltungsverordnungsgebiet bedürfen einer Genehmigung und sind somit antragspflichtig, auch dann, wenn die Maßnahmen nach der Bauordnung Berlin (BauO Bln) verfahrensfrei sind. Ob geplante Baumaßnahmen aus erhaltungsrechtlicher Sicht genehmigungsfähig sind, wird durch die Fachbereiche Stadtplanung und Denkmalschutz beurteilt und die Richtlinien der BVV. Grundlage für die Prüfung bilden die Vorgaben des Milieuschutzrechts gemäß den §§ 172 ff BauGB und die berlinweit festgesetzten Ausführungsvorschriften.

 

II. Kleine Anfragen


Projekt „Obdachbus“ des Deutschen Roten Kreuzes (Drs. 1581/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

1) Welche Hinweise hat das Sozialamt vom DRK erhalten, welche Unterstützungsangebote vor Ort dringend benötigt werden?

2) Wie viele aufsuchende Gespräche wurden durch das Projekt „Obdachbus“ seit Beginn des Programms durchgeführt?

3) Welche Gruppen wurden angesprochen mit welchen Resultaten?

4) Welche Weitervermittlungen sind gegebenenfalls gelungen, und wenn ja, wohin?


Öffnungszeiten der Jugendverkehrsschulen (Drs. 1582/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

1) Trifft es zu, dass ab Januar 2026 die Jugendverkehrsschulen im Bezirk die nachmittäglichen Öffnungszeiten aus finanziellen Gründen einstellen?

2) Falls ja, welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, hier gegenzusteuern?

3) Welche Auswirkungen erwartet das Bezirksamt auf die Verkehrssicherheit der radfahrenden Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter?

 

III. Große Anfrage


Wohnungsbaupotenziale auf dem Coca-Cola-Gelände (B-Plan 6-8) (Drs. 1580/VI)

Unser Fraktionsvorsitzende Carolyn Macmillan fragte das Bezirksamt:

1) Welche Gespräche hat das Bezirksamt seit Beginn der Planung mit dem Investor zur möglichen Anpassung des Bebauungsplans geführt (bitte jeweils Datum, Anlass und Inhalte angeben)?

2) Hat das Bezirksamt fachliche oder städtebauliche Alternativen zum derzeit geplanten Reihenhauskonzept geprüft und welche Position vertritt das Bezirksamt aktuell zur Frage einer möglichen Neuverhandlung der städtebaulichen Zielsetzungen?

3) Hat das Bezirksamt dem Investor Möglichkeiten der Verdichtung (Geschosswohnungsbau statt Reihenhäuser, oder alternativ, Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau) dargestellt oder gar nahegelegt? Falls nein: Aus welchen Gründen wurden diese Optionen nicht thematisiert?

4) Ist das Bezirksamt bereit, den Investor in den zuständigen Ausschuss einzuladen, um den aktuellen Stand und die Planungsbereitschaft öffentlich zu erläutern und mit den Ausschussmitgliedern zu diskutieren?

5) Sollte der Investor einer Anpassung des B-Plans für mehr Wohnungsbau gewogen sein: Welche Potenziale für zusätzlichen Geschosswohnungsbau sieht das Bezirksamt auf dem Gelände (bezüglich Geschossflächenzahl und Geschossigkeit)?

6) Sollte der Investor einer Anpassung des B-Plans für mehr Geschosswohnungsbau gewogen sein: Welche Potenziale für mietpreisgebundenen oder sozialen Wohnungsbau ergeben sich daraus?

7) Worauf stützt das Bezirksamt die Annahme, dass eine Überarbeitung des Bebauungsplans vier bis fünf Jahre dauern würde, wie den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen mitgeteilt wurde?

8) Hat das Bezirksamt geprüft, ob ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB anwendbar wäre?

9) Hat das Bezirksamt städtebauliche Instrumente wie das „Schneller-Bauen-Gesetz“ oder den „Bau-Turbo“ für mögliche Potenziale zur zügigen Anpassung des B-Plans mit dem Investor erörtert?

10) Welche Auswirkungen hätten die in der Anfrage aufgeführten Instrumente zur Planbeschleunigung für die Verfahrensdauer (zu den genannten Instrumenten bitte einzeln ausführen)?

11) Welche Gründe sprechen – trotz vorhandener Instrumente, die ein Bebauungsplanverfahren beschleunigen könnten – aus Sicht des Bezirksamts dafür oder dagegen, den mehr als 20 Jahre alten Bebauungsplan dahingehend zu bearbeiten, dass dieser an heutige Bedürfnisse angepasst wird?

12) Welche der betroffenen Flurstücke besitzen nach Erkenntnis des Bezirksamts einen formell festgestellten Waldstatus? Liegen dem Bezirksamt dazu aktuelle waldfachliche Gutachten oder Baumkartierungen vor? Wenn ja, aus welchem Jahr?

13) Welche Verpflichtungen zur Kompensation würden sich im Falle einer Waldumwandlung durch eine Randbebauung mit Geschosswohnungsbau auf dem bewaldeten Areal ergeben? Liegt dem Stadtentwicklungsamt dazu bereits eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz vor, sollte sich eine geänderte Planung auf eine Kombination aus dem Erhalt von Waldflächen und zusätzlichen Geschosswohnungsbauflächen beziehen?

Unsere Initiativen im November 2025

Veröffentlicht am 14.11.2025


I. Anträge


Waldkiefer im Bezirksbild (Drs. 1499/VI)

Die Waldkiefer ist Bestandteil unseres Bezirkswappens und damit ein wichtiger Bestandteil der bezirklichen Identität. In den vergangenen Jahren ist die Zahl dieser Bäume in Parks und Grünanlagen deutlich zurückgegangen. Die Bezirksverordneten haben daher einstimmig beschlossen, dass künftig wieder mehr Waldkiefern gepflanzt sowie deren Aufwuchs in Parkanlagen gefördert werden soll. Das Bezirksamt soll sich dazu auch der wissenschaftlichen Expertise von anerkannten Natur- und Umweltschutzorganisationen bedienen.


Tempo 30 in der Lorenzstraße durchgängig anordnen – Querungshilfen an der Kreuzung zur Jägerstraße (Drs. 1500/VI)

Die Lorenzstraße ist in Teilbereichen schon jetzt eine Tempo-30-Zone, der Abschnitt zwischen Lankwitzer Straße und Jägerstraße jedoch nicht. Der Wechsel zwischen Tempo 30 und Tempo 50 wirkt schnell unübersichtlich mit ständigem Abbremsen und Beschleunigen (was gilt jetzt genau wo?). Wir setzen uns für eine durchgehende Anordnung von Tempo 30 auf der gesamten Lorenzstraße ein – dies wäre eine Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit durch eine klarere Regelung, und hätte für die Anwohnenden auch einen Effekt in Bezug auf Lärm- und Emissionsminderung. Die Kreuzung Lorenzstraße/Jägerstraße hat keinerlei Querungshilfen, die das Überqueren für Schulkinder (Grundschule Unter der Kastanien) und mobilitätseingeschränkte Menschen erleichtern. Wir möchten, dass geprüft wird, ob durch Fußgängerüberwege oder Gehwegvorstreckungen eine Verbesserung der Situation herbeigeführt werden könnte.


Leerstandsmelder für Gewerberäume (Drs. 1501/VI)

Gewerbeleerstand ist ein großes Problem in unserem Bezirk und vielen anderen Kommunen. Er schadet vielen wohnortnahen Versorgungsgebieten und reduziert die Lebensqualität. Gleichzeitig kann Leerstand aber auch Raum für innovative Ideen darstellen, wenn er Gründerinnen und Gründer sowie Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft eine Möglichkeit bietet, sich niederzulassen. Nicht immer ist allerdings klar, wer vermietet, oder die Kontaktaufnahme verläuft im Sand. Deshalb haben bereits Städte wie München, Karlsruhe, Nürnberg, Goslar, Offenbach und Saarbrücken Online-Portale zur Leerstandsmeldung von Gewerbeflächen eingeführt und vermitteln erfolgreich zwischen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Interessierten. Wir möchten daher, dass auch für unseren Bezirk die Einrichtung eines Online-Angebots geprüft wird, bei dem Bürgerinnen und Bürger niedrigschwellig leerstehende Gewerbeflächen melden können. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer sollen Leerstände eintragen können. Gleichzeitig sollen Gewerbetreibende, Handwerkerinnen oder Akteure der Zivilgesellschaft in dem Portal Raumbedarf anmelden können. Ziel soll sein, leerstehende Gewerbeflächen zeitnah wieder vermietet zu bekommen und Dauerleerstand zu vermeiden. Eine solche Plattform soll zunächst für eine Pilotphase von zwei Jahren getestet und bei erfolgreicher Implementierung verstetigt werden. Zur Finanzierung soll das Einwerben von Fördermitteln geprüft werden. Ebenfalls geprüft werden soll eine Kooperation mit anderen Berliner Bezirken beziehungsweise anderen Kommunen. Ein solches Angebot könnte dazu beitragen, dass Leerstand auch in Steglitz-Zehlendorf angegangen und Arbeitsplätze und wohnortnahe Versorgung in unseren Zentren geschaffen werden kann.

 

II. Kleine Anfrage


Zwischennutzung des Bierpinsels als kurzfristige Lösung (Drs. 1510/VI)

Unsere Fraktionsvorsitzende Carolyn Macmillan fragte das Bezirksamt:

1) Da eine Vollnutzung des Bierpinsels mit umfassenden denkmal- und bauordnungsrechtlichen Auflagen verbunden ist: Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, zunächst durch eine Zwischennutzung den Leerstand zu beenden?

2) Welche rechtlichen Rahmenbedingungen würden eine Zwischennutzung ermöglichen, ohne dass sofort alle Auflagen einer Vollsanierung greifen? Hätten diese auch Einfluss auf die Vorgabe aus dem Erbbaurechtsvertrag, die eine ausschließlich gastronomische Nutzung des Gebäudes vorschreibt?

3) Welche Zwischennutzungskonzepte wurden mit dem Eigentümer besprochen? Welche Konzepte hat das Bezirksamt eingebracht/empfohlen?

4) Welche Instandsetzungs-/Erhaltungsmaßnahmen hat der Erbbauberechtigte seit Vertragsunterzeichnung nachweislich umgesetzt?

5) Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass eine Zwischennutzung mittelfristig in eine Vollnutzung überführt wird?

 

III. Große Anfrage


Einhaltung der Mietpreisbremse (Drs. 1507/VI)

Unser Bezirksverordneter Volker Semler fragte das Bezirksamt:

1) Ist dem Bezirksamt die Sach- und Rechtslage hinsichtlich der Anwendung der Vorschriften beispielsweise aus dem Mietrecht sowie § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG.) bekannt, und welche zuständigen Verwaltungseinheiten sind mit der Überwachung und Durchsetzung dieser Rechtsnormen befasst?

2) Wie viele Mitarbeitende sind in diesen Stellen eingesetzt, um Anzeigen von betroffenen Bürgern/Mietern wegen der Verletzung der einschlägigen Mietrechtsschutznormen zu verfolgen und entsprechende Sanktionen durch Anhörungen, Bescheide, Bußgeldbescheide, Hinweisen oder Verwarnungen etc. zu sanktionieren?

3) In welcher Höhe hat der Bezirk wegen der Verletzung von derartigen Mieterschutzrechten und Bußgeldvorschriften nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz, dem WiStG. etc. Bußgeldeinnahmen in den vergangenen Jahren realisiert, und wie wird die Entwicklung dieser Kostenstellen im Haushalt kalkuliert und realisiert werden?

4) Ist dem Bezirksamt die erfolgreiche Praxis des Bezirksamtes Kreuzberg bekannt, wonach eine namhafte Anzahl von Mitarbeitern den Anzeigen von geschädigten Mietern/Bürgern nachgehen, Ermittlungen einleiten und je nach dem Ergebnis sowohl öffentlich-rechtliche Sanktionen, wie auch die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen mit deren Ermittlungen unterstützen?

5) Beabsichtigt das Bezirksamt nach der Devise „von den Besten lernen“ zu handeln, und auch für unseren Bezirk eine entsprechend segens- und ertragreiche Infrastruktur für den Mieterschutz im weitesten Sinne zu etablieren, die sowohl die Mieterrechte wahren wie auch den öffentlichen Belangen des Mieterrechtsschutzes Geltung verschaffen und Erträge generieren?

Unsere Initiativen im Oktober 2025

Veröffentlicht am 13.10.2025


I. Anträge


Mobilitätsservice der BVG erhalten (Drs. 1474/VI)

Der barrierefreie Mobilitätsservice der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) könnte zum Ende des Jahres eingestellt werden. Als Grund werden die Kosten genannt. Erst im März hatte die BVG das Angebot auf das gesamte Tarifgebiet AB ausgeweitet. Bisher konnten Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die 40 geräumigen und barrierefreien Kleinbusse per Telefon oder App buchen, wenn zum Beispiel ein Aufzug an einem S- oder U-Bahnhof nicht funktioniert. Der barrierefreie Rufbus ist per Telefon oder App bis zu sieben Tage im Voraus oder spontan für alle Menschen mit Mobilitätseinschränkungen buchbar – beispielsweise Menschen mit Schwerbehinderungen, Ältere, Personen mit Rollatoren, Kinderwagen oder Kleinkindern. Zur Mitfahrt reicht ein gültiges VBB-Ticket. Der Senat will stattdessen Inklusionstaxen einsetzen. Das Berliner Taxigewerbe besitzt aktuell 151 solcher Taxen, so der Senat. Kritik daran kommt unter anderem vom Verein „Lebenshilfe“. Die Taxen sind für Menschen im Rollstuhl kein adäquater Ersatz, es fehle an einer Anschubfinanzierung und angemessener Ausstattung, große E-Rollstühle können mit diesen Fahrzeugen zudem nur sehr begrenzt transportiert werden. Eine langfristige Sicherstellung der Förderung barrierefreier Taxen auch in der Zukunft durch eine fondsgestützte Umlagefinanzierung oder Förderung der Investitionskosten entsprechend dem ÖPNV bleibt bisher aus. Wir bitten daher das Bezirksamt, den Senat bzeziehungsweise das Abgeordnetenhaus von Berlin aufzufordern, den barrierefreien Mobilitätsservice der BVG (Rufbus „Muva“) finanziell so auszustatten, dass das Angebot über den kommenden Jahreswechsel hinaus dauerhaft fortgesetzt werden kann.


Abreißzettel „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ in den Toiletten bezirklicher Einrichtungen anbringen (Drs. 1475/VI)

Wir ersuchen das Bezirksamt, in allen Kabinen der Damen-Toiletten des Bezirksamts mit Publikumsverkehr den mehrsprachigen Abreißzettel “Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aufzuhängen. Neben bezirklichen Einrichtungen sollen auch geförderte Einrichtungen zu dieser Maßnahme ermutigt werden. Des Weiteren ist zu prüfen, inwieweit auch in den Toilettenräumen von Männern Hilfsangebote für Gewalt gegen Männer angebracht werden können. Hierbei kann sich an dem „Hilfetelefon Gewalt gegen Männer“ orientiert werden.


Joseph Baby und Gustav von Lutzki in die Straßenbenennungsliste aufnehmen (Drs. 1476/VI)

Die Initiative KZ-Außenlager Lichterfelde ist an die Fraktionen der BVV mit der Bitte herangetreten, dass Straßen auf dem Baugebiet nach dem französischen Kriegsgefangenen Joseph Baby und dem Pfarrer Gustav von Lutzki benannt werden. Baby war Kriegsgefangener im STALAG III D. Seine vielzähligen Briefe wurden dem Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit zur Verfügung gestellt und spiegeln die Situation im Kriegsgefangenenlager wieder. Lutzki war seit 1927 Pfarrer der Petrus-Gemeinde in Lichterfelde-Ost, er schloss sich dem von Niemöller gegründeten Pfarrernotbund (Opposition gegen die „Deutschen Christen“) an, kritisierte 1935 die Zwangssterilisierung von Behinderten und Kranken, ebenso die Einlieferung Niemöllers nach dessen Haftentlassung ins KZ, nannte den Krieg gegen die Sowjetunion 1941 Eroberungs- und Angriffskrieg und ächtete das Euthanasieprogramm. Die Benennung nach ehemaligen Kriegsgefangen sowie Unterstützerinnen und Unterstützern aus der Nachbarschaft ist bereits durch die BVV beschlossen worden. Wir möchten, dass beide Namen zunächst in die Straßenbenennungsliste aufgenommen werden, um den regulären Benennungsprozess zu gewährleisten. Die Namen sollen im Folgenden explizit für Benennungen auf dem Baugebiet des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers vorbehalten sein, entsprechend des BVV-Beschlusses 407/VI. Weiterhin soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass Straßen und Plätze zukünftig grundsätzlich nach Frauen benannt werden, wenngleich der historische Kontext in diesem Fall eine Ausnahme darstellt.


Heinrich und Maria Laehr adäquat würdigen (
Drs. 1477/VI)

Heinrich und Maria Laehr stellten ihren Grund und Boden zur Verfügung, um mit dem Schweizerhof eine Einrichtung aufzubauen, die sich dem widmete, was wir heute psychische Versorgung nennen, insbesondere für Frauen. Die Idee war revolutionär: In großen Gärten sollten Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht nur mit Medikamenten ruhiggestellt werden, sondern sich aktiv an der Natur betätigen können. Das medizinische Erbe der Laehrs ist bis heute sichtbar und ihre Großzügigkeit trägt immer noch zur Lebensqualität in unserem Bezirk bei. Leider erinnert heute nur ein kleines Schild am Familiengrab der Laehrs an das, was sie geleistet haben. Um dies zu beheben, möchten wir erreichen, dass wahlweise im Heinrich-Laehr-Park oder im Schönow-Park eine bezirkliche Gedenkstele für Heinrich und Maria Laehr aufgestellt wird. Mit den entsprechenden Stellen, wie der Evangelischen Kirche oder der Diakonie, soll zukünftig auch die regelmäßige Pflege des Familiengrabs im Schönow-Park sichergestellt werden.

„Park an der Feuerbachstraße“ unterstützen (Drs. 1478/VI)

Der „Park an der Feuerbachstraße“ wird von engagierten Bürgerinnen und Bürgern gepflegt. Die Pflege wurde der Initiative vom Grünflächenamt im Rahmen einer Patenschaft übertragen. Sie möchte unter anderen die Grünfläche mit insektenfreundlichen Stauden und Zwiebelpflanzen, die möglichst klimaangepasst sind, gestalten. Um die Fläche an der Feuerbachstraße Ecke Körnerstraße entsprechend zu schützen, bitten wir das Bezirksamt um Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Ausweisung als geschützte Grünanlage vorliegen. Sollten diese erfüllt sein, wird das Bezirksamt gebeten, die Fläche als geschützte Grünanlage rechtlich festzusetzen.

 

II. Kleine Anfragen


Chaos und Unzufriedenheit bei der Schulplatzvergabe: Was ist geschehen? (Drs. 1486/VI)

Unser Bezirksverordneter Alexander Niessen fragte das Bezirksamt:

1) Wieso erfolgte die Schulplatzvergabe dieses Jahr so spät und welche Probleme gab es?

2) Wie viele Schülerinnen und Schüler (absolut und in Prozent) haben keinen ihrer Wunschplätze erhalten?

3) Welche Schulen waren besonders nachgefragt und wie viele Kinder müssen in anderen Bezirken beschult werden?

4) Wie viele Widersprüche beziehungsweise Klagen gibt es?

5) Welche Auswirkungen hatten die Schuleingangstest für Gymnasien?

 

Stationäre und mobile Geschwindigkeitsmessungen (Drs. 1495/VI)

Unsere Bezirksverordnete Olemia Flores Ramirez fragte das Bezirksamt:

1) Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden in den Jahren 2023 und 2024 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf jeweils durch stationäre und durch mobile Messungen festgestellt?

2) An welchen Standorten im Bezirk befinden sich stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und an welchen Orten wurden im Jahr 2024 mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt?

3) Wie bewertet das Bezirksamt die Unfalllage an den genannten Standorten und inwieweit leiten sich daraus weitere verkehrssichernde Maßnahmen ab?

4) Befürwortet das Bezirksamt aufgrund der aktuellen Unfalllage weitere Tempo 30 Zonen im Bezirk? Wenn ja, welche wären das?

 

Sperrmüll und Dreckecken (Drs. 1497/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

1) Welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt zur Beseitigung von illegal abgelagertem Sperrmüll im öffentlichen Raum?

2) Die Antwort des Berliner Abgeordnetenhauses zur Schriftlichen Anfrage 19/23843 zum Thema: „Illegale Müllablagerungen“ zeigt eine Liste von Straßenabschnitten, Brücken und öffentlichen Grünanlagen, wo sich besonders viele illegale Ablagerungen finden. Um welche Art von Abfällen (Sperrmüll, Hausmüll, Bauschutt, Gewerbeabfälle, Hinterlassenschaften von Partys, Alkohol- und Drogenkonsum, Hunden) handelt es sich an den jeweiligen Orten schwerpunktmäßig?

3) Wie häufig begegnen wir unseren sogenannten „Dreckecken“ im Bezirk? Welche Maßnahmen zur Ermittlung der Verursacher werden ergriffen? Findet an den bekannten „Hotspots“ eine verstärkte Bestreifung durch das Ordnungsamt statt?

 

III. Große Anfragen


Ergebnisse der Arbeit von Gangway (Drs. 1490/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

1) Wie viele aufsuchende Gespräche wurden durch Gangway seit Beginn des Programms durchgeführt und welche Gruppen wurden angesprochen mit welchen Resultaten?

2) In welches Netzwerk ist die Arbeit von Gangway eingebunden?

3) Welche Informationen liegen dem Bezirksamt über die Zielgruppen und deren Konsumverhalten vor?

4) Wie reagiert das gesamte Netzwerk auf die Situation und die bestehenden Analysen?

5) Sind Weitervermittlungen und/oder Hilfestellungen erfolgreich angebracht worden?

6) Welche anderen „Hotspots“ neben der Schloßstraße sind dem Bezirk bekannt?

7) Wie schätzt das Bezirksamt die Situation ein, wenn die aufsuchende Arbeit von Gangway eingestellt würde?

Unsere Initiativen im September 2025

Veröffentlicht am 22.09.2025


I. Anträge


Parkläuferprogramm erhalten (Drs. 1457/VI)

Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass das Parkläuferprogramm im Stadtpark Steglitz sowie Schlachtensee und Krumme Lanke erhalten bleibt und verstetigt wird. Sofern das Programm nicht berlinweit fortgeführt wird, soll der Senat gleichwertige Lösungen entwickeln, um während des Sommers ein friedliches Miteinander sicherzustellen sowie die Naturflächen wirksam zu schützen. Ein Wegfall des Parkläuferprogramms hätte für Steglitz-Zehlendorf gravierende Folgen: Das Programm kommt derzeit sowohl im Stadtpark Steglitz als auch an den Badeseen Schlachtensee und Krumme Lanke zum Einsatz. Gerade an den Seen ist die Rückmeldung der Polizei eindeutig positiv: Die Parkläuferinnen und Parkläufer weisen im Dialog auf die geltenden Regeln hin (wie zum Beispiel das Grillverbot) und verhindern so Waldbrände, sichern sensible Naturflächen und sorgen für mehr Sicherheit in den Sommermonaten. Im Bedarfsfall haben sie zudem einen kurzen Draht zum zuständigen Polizeiabschnitt und können frühzeitig auf Probleme hinweisen. Ein ersatzloser Wegfall des Programms würde die gemeinsamen Bemühungen für mehr Sicherheit, Sauberkeit und Naturschutz an den Seen massiv konterkarieren. Um Konflikte zu vermeiden, die Natur zu schützen und Anwohnende zu entlasten, braucht es deshalb auch künftig den Einsatz von Parkläufern in Steglitz-Zehlendorf!


Angstraum unter der Brücke der A103 am S-Bahnhof Rathaus Steglitz entschärfen (Drs. 1458/VI)

Die marode Brücke der A103 am Rathaus Steglitz muss neu gebaut werden. Wegen des hohen Investitionsbedarfs bei Brückenbauten insgesamt wird es aller Voraussicht nach noch viele Jahre dauern, bis mit den Arbeiten tatsächlich begonnen wird. Die Brücke wird so lange mit aufwändigen Stahlgerüsten abgestützt, die großflächig den Bereich unter der Brücke in Beschlag nehmen. Die Läden, die dort vorher standen, mussten dafür weichen. Gerade die Läden haben den Bereich durch die Frequentierung von Menschen zwar nicht unbedingt schön, gleichwohl belebter gemacht und trugen somit zum Sicherheitsgefühl beim Queren bei. Jetzt ist es dort dunkel und durch die Umzäunung der Stahlkonstruktionen unübersichtlich. Es fehlt ein klares Konzept zur Orientierung und an ausreichender Beleuchtung. So notwendig Sanierungen und Absicherungen von Brückenbauwerken auch sind, es geht nicht, dass der Bezirk mit dieser Situation allein gelassen und dieser Angstraum über Jahre hinweg im jetzigen Zustand belassen wird. Wir fordern die Umsetzung geeigneter Maßnahmen, um den neu entstandenen Angstraum am S-Bahnhof Rathaus Steglitz zu entschärfen. Dabei ist insbesondere für eine gute Beleuchtung zu sorgen.


S-Bahnhof Mexikoplatz – Gitter erneuern (Drs. 1459/VI)

Die Gitter zwischen den Brückenpfeilern am S-Bahnhof Mexikoplatz dienen zum Schutz der Fußgänger und unterbinden eine illegale Straßenüberquerung vom Bahnhofsausgang zur Bushaltestelle. In Reichweite sind zwei Lichtsignalanlagen installiert. Es fehlen jedoch mehrere Gitter, und an weiteren Gittern fehlen bereits die Halterungen, sodass mit einem baldigen Wegbrechen zu rechnen ist. Das illegale Überqueren führt immer zu gefährlichen Situationen. Wir möchten, dass die Gitter wieder hergestellt beziehungsweise ersetzt werden.

Mehr Öffentlichkeitsarbeit für die Raum-Datenbank für Ehrenamtliche (Drs. 1460/VI)

Auf der Website berlin.de gibt es eine zentrale Suchmöglichkeit für Räume, die von Ehrenamtlichen und gemeinnützigen Organisationen genutzt werden können. Diese Raum-Datenbank ist eine hilfreiche Unterstützung für das Ehrenamt. Allerdings gibt es noch zu wenige Einträge, weil viele potenzielle Raumgebende nichts von diesem Angebot wissen. Mehr Werbung kann dazu beitragen, dass sowohl Anbieter von Räumen als auch Ehrenamtliche von dieser Möglichkeit erfahren und sie aktiv nutzen. Das Bezirksamt soll diese Plattform stärker bekannt machen und im Bezirk aktiv dafür werben.

Regenwasserbank im Bezirk einführen (Drs. 1461/VI)

Die Idee zur Regenwasserbank entstand in Berlin. Regenwasser wird dabei in einem in der Bank eingebauten Tank gesammelt und kann dann über eine Handpumpe gefördert und zur Bewässerung von Bäumen und anderem Grün genutzt werden. Gleichzeitig lädt die Bank zum Verweilen ein und kann über Infotafeln über das Konzept der Schwammstadt informieren und bürgerschaftliches Engagement anregen. Trinkwasser ist eine wichtige Ressource, die auch in Berlin immer knapper wird. Umso wichtiger ist es, dass Regenwasser verstärkt genutzt wird anstatt in der Kanalisation zu verschwinden. Regenwasserbänke können auch als pädagogisches Mittel genutzt werden. Die Stadt Regensburg plant beispielsweise, zehn Regenwasserbänke an Schulen und Kitas aufzustellen, um das Umweltbewusstsein schon von klein an zu fördern. Wir fordern daher das Bezirksamt auf, sich bei der Regenwasseragentur und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nach dem Konzept der Regenwasserbank und den entsprechenden Förderungsmöglichkeiten zu erkundigen. Ferner wird es gebeten, sich dafür einzusetzen, dass modellhaft an einer oder zwei geeigneten Stellen Regenwasserbänke aufgestellt werden, wenn es gelingt eine entsprechende Förderung zu akquirieren, um es den Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern, das stadtweite Grün zu bewässern. Die Pflege lässt sich über Patenschaften gewährleisten. Mehr Infos gibt es unter diesem Link.

 

II. Kleine Anfragen


Druckmittel zur Bekämpfung von Stillstand beim Steglitzer Kreisel (Drs. 1462/VI)

Unsere Fraktionsvorsitzende Carolyn Macmillan fragte das Bezirksamt:

1) Welche Bauarbeiten hat das Bezirksamt seit 2024 festgestellt, die eine gültige Baugenehmigung rechtfertigen, und wie bewertet es diese angesichts des fehlenden Baufortschritts?

2) Auf welche Rechtsgrundlagen stützt sich das Bezirksamt bei der Aufrechterhaltung der Baugenehmigung von 2017 nach alter Bauordnung von 2005/2011, und welche Optionen bestehen, dem Baustillstand entgegenzuwirken oder einen Weiterverkauf der Genehmigung zu verhindern?

3) Welche Möglichkeiten nutzt das Bezirksamt, um angesichts nicht fertiggestellter Wohnungen alternative Nutzungen voranzubringen?

4) Welche Maßnahmen plant oder unternimmt das Bezirksamt, um den Eigentümer zum Handeln zu bewegen, und wie stellt es zeitnahe Transparenz über die Pläne des Eigentümers sicher, einschließlich möglicher Verkaufsabsichten?

Unsere Initiativen im Juli 2025

Veröffentlicht am 15.07.2025


I. Anträge


Nächster Halt: U-Bahnhof Lankwitz Kirche – U9-Verlängerung vorantreiben (Drs. 1427/VI)

Zwischen Lankwitz Kirche und Rathaus Steglitz verkehren heute bereits mehrere Buslinien nahezu im Minutentakt. Für die ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer ist dabei meist der Umstieg in die U9 und damit die City West das Ziel. Eine Verlängerung der U-Bahnlinie hätte damit nicht nur für ihre Fahrgäste den positiven Effekt der Fahrtzeitverkürzung, ebenso könnte die BVG Ressourcen einsparen. Die Kreuzung an Lankwitz Kirche, bereits heute ein stark frequentierter Knotenpunkt des Busverkehrs, könnte so entlastet und menschenfreundlicher umgestaltet werden. Lankwitz stellt bereits für sich genommen einen stark verdichteten Teil von Steglitz-Zehlendorf dar. Besonders aber auch unter dem Gesichtspunkt der Bauaktivitäten in Lichterfelde-Süd, die einen hohen Anstieg der Verkehre erwarten lassen, ist eine Wiederaufnahme der Planung dringend erforderlich. Die weitere Fortführung der U9 nach Marienfelde würde die dortige Großwohnsiedlung besser anbinden und Umsteigesituationen zur S25/26 und S1 verbessern. Wir fordern daher das Bezirksamt auf, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass neben einem U9-Ausbau im Norden auch ihre Verlängerung im Süden bis Lankwitz Kirche vorangetrieben wird. Die Linienführung soll entlang von Albrecht- und Leonorenstraße verlaufen und damit auch einen Umsteigepunkt am S-Bahnhof Lankwitz schaffen. Eine Weiterführung in Richtung Großwohnsiedlung Waldsassener Straße in Marienfelde ist dabei anzustreben und soll baulich mitgedacht werden. Ferner ist zu prüfen, ob eine Weiterführung in den Landkreis Teltow-Fläming sinnvoll ist.


Steglitz-Zehlendorf darf nicht abgehängt werden – öffentliches Leihradsystem erhalten (Drs. 1428/VI)

Mit dem drohenden Rückzug von Nextbike aus den Außenbezirken wird Mobilität zur Frage des Wohnorts – und damit zur sozialen Frage. Besonders Menschen in Steglitz-Zehlendorf sind auf Leihräder angewiesen, um die „letzte Meile“ zur S-Bahn, zur Arbeit oder zur Schule zurückzulegen. Ohne öffentliche Förderung konzentriert sich das Angebot künftig auf die Innenstadt – der Südwesten bliebe buchstäblich auf der Strecke. Es droht nicht nur ein Mobilitätsverlust, sondern auch ein Rückfall in autozentrierte Strukturen mit mehr Stau, weniger Platz auf Gehwegen (durch wild abgestellte Räder) und geringerer Lebensqualität. Ein modernes, öffentlich gefördertes Leihradsystem ist heute internationaler Standard. Wer es in Berlin abbaut, trifft besonders die Menschen, die bereits weniger Optionen haben – und widerspricht den eigenen Mobilitäts- und Klimazielen. Steglitz-Zehlendorf ist mit rund 300.000 Einwohnenden größer als viele eigenständige Städte in Deutschland – und damit eindeutig großstädtisch geprägt. Dass zum Beispiel Brandenburg an der Havel ein öffentliches Leihradsystem betreibt, aber das viermal so große Steglitz-Zehlendorf leer ausgehen soll, ist nicht nachvollziehbar – weder verkehrspolitisch noch stadtstrukturell. Wer so tut, als sei nur der Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings „das Zentrum“, verkennt die polyzentrische Struktur Berlins. Gerade in einer wachsenden Metropole müssen Mobilitätsangebote über alle Bezirke hinweg gesichert werden. Wir fordern daher das Bezirksamt auf, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Stationen und der Betrieb des öffentlich geförderten Leihradsystems im Bezirk Steglitz-Zehlendorf erhalten bleiben. Der Senat soll die dafür nötigen finanziellen Mittel bereitstellen und eine gleichwertige Versorgung der Außenbezirke mit modernen Mobilitätsangeboten sicherstellen – für faire Mobilität, für klimafreundliche Alternativen und für eine Stadt, die alle mitnimmt. Der Rückzug wäre ein Rückschritt.


Weitere Straßenpumpen zugänglich machen und gegebenenfalls Bewässerungswagen beziehungsweise -tanks zur Verfügung stellen (Drs. 1429/VI)

Straßenpumpen, die nicht funktionieren, nutzen Niemandem. Aus Gründen des Katastrophenschutzes ist es zwingend geboten, sie wieder alle instand zu setzen, da weiterhin die Trinkwassernotversorgung gerade über die Straßenpumpen laufen soll. Straßenpumpen können zudem helfen, unser Stadtgrün zu erhalten. Wenn die Keimbelastung nicht zu hoch ist, sollte der Hinweis „Kein Trinkwasser“ reichen, wenn die Förderung des Wassers es nur Erwachsenen ermöglicht, die Schwengel zu bedienen. Bewässerungsmaßnahmen sind kostspielig und personalintensiv. Durch die Nutzung bürgerschaftlichen Engagements in Zusammenarbeit beispielsweise mit der Initiative „Gieß den Kiez“ könnte durch das Bereitstellen von Wasser Geld gespart werden. Wir bitten daher das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die gesperrten Straßenpumpen teilweise für Bewässerungsmaßnahmen zugänglich gemacht werden können. Das Bedienen der Schwengel könnte mit einfachen Maßnahmen, zum Beispiel mit einer Feder, so erschwert werden, dass nur Erwachsene mit entsprechendem Kraftaufwand Wasser abpumpen können, um eine Gefährdung von Hunden und Kindern auszuschließen. Ferner wird das Bezirksamt gebeten, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung weiter dafür einzusetzen, dass die in deren Zuständigkeit befindlichen defekten Landesbrunnen sukzessive wieder instandgesetzt werden. Weiterhin wird das Bezirksamt gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an geeigneten Stellen temporär Bewässerungswagen beziehungsweise -tanks abgestellt werden können, um es den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, das darin befindliche Wasser zur Bewässerung des Stadtgrüns zu nutzen. Weiterhin ist zu prüfen, welche Pumpen im Rahmen des Katastrophenschutzes als Trinkwasserpumpanlagen hergerichtet werden können.

Sichere Gehwege in der Buggestraße (Drs. 1434/VI)

In der Buggestraße und den Straßenzügen der Forststraße im Bereich zwischen Schildhorn- und Spinozastraße ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Dabei kommt es oftmalig vor, dass Kraftfahrzeuge zu weit im Gehwegbereich abgestellt werden bzw. das Fahrzeugheck oder die Fahrzeugfront dort weit hineinragen. Die ungehinderte Nutzung des Gehwegs wird so massiv eingeschränkt. Wir fordern das Bezirksamt daher auf, im genannten Bereich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg von parkenden Kraftfahrzeugen freizuhalten und damit die vorgeschriebenen Mindestgehwegbreiten sicherzustellen. Schutzelemente oder eine veränderte Parkordnung können mögliche Behelfsmaßnahmen sein.

Unsere Initiativen im Juni 2025

Veröffentlicht am 17.06.2025


I. Anträge


Einrichtung der Koordinierungsstelle gemäß dem Landesgleichberechtigungsgesetz (Drs. 1387/VI)

Wir fordern das Bezirksamt auf, gemäß dem Landesgleichberechtigungsgesetz Berlin (LGBG) zeitnah die Koordinierungsstelle nach §21 I i.v.m. §18 II bis IV LGBG einzurichten. Diese soll die Fachbereiche beraten in allen Entscheidungen, die behinderte Menschen betreffen. Sie ist das „Sprachrohr“ der Betroffenen und soll die Verwaltung unterstützen, die Ziele des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung zu erreichen. Damit soll der volle und gleichberechtigte Genuss aller Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden. Die Umsetzung der UN-Konvention ist für den Bezirk verbindlich. Das Gesetz ist seit September 2021 in Kraft. Steglitz-Zehlendorf hat jedoch die vorgeschriebene Koordinierungsstelle noch nicht eingerichtet.


Halbseitiges Parkverbot in der Breisgauer Straße unter der S-Bahnbrücke Schlachtensee (Drs. 1388/VI)

Der Straßenabschnitt unter der Brücke am S-Bahnhof Schlachtensee wird von vielen Autofahrenden als Parkplatz genutzt. Auf der Seite mit den Laternen wird so eng geparkt, dass Fußgängerinnen und Fußgänger kaum an diesen vorbeikommen, besonders erschwert für Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Rollatoren. Wir setzen uns daher dafür ein, dass dort ein halbseitiges Parkverbot angeordnet wird.


Wassertränken für Tiere in Grünanlagen (Drs. 1389/VI)

In Berlin haben Niederschläge deutlich nachgelassen, Trockenperioden nehmen an Anzahl und Längen zu. Vögel und andere Tiere wie Eichhörnchen oder Igel haben dann wenig Möglichkeiten, an das benötigte Nass zu kommen. Kleine Wassertränken, zum Beispiel kleine Steinmulden oder Schälchen, können hier Abhilfe schaffen. Wir bitten daher das Bezirksamt, an geeigneten Stellen in den Grünanlagen kleine Wassertränken für Tiere aufzustellen. Hinweise für geeignete Materialien und sich eignende Standorte geben anerkannte Naturschutzverbände. Wichtig ist dabei die Sicherstellung des regelmäßigen Austauschs des Wassers und der Reinigung, um die Verbreitung von Krankheiten zu vermeiden. Bürgerinnen und Bürger können bei entsprechender Ansprache sicherlich für Patenschaften gewonnen werden.

 

S-Bahnhof Wannsee – Gefährliche Überquerung des Kronprinzessinnenwegs unterbinden (Drs. 1390/VI)

In der Mittellage zwischen den beiden drei-spurigen Richtungsfahrbahnen vor dem Haupteingang des S-Bahnhofs Wannsee befindet sich ein Zaun, der einen gefährlichen Übergang unterbinden soll. In fußläufiger Entfernung sind zwei Lichtsignalanlagen installiert. Die Zaunanlage ist jedoch defekt und lässt Überquerungen zu. Das illegale Überqueren führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. Aktuell hat sich in der KW 21 ein Unfall ereignet, der eine schwerverletzte Person zur Folge hatte. Wir fordern daher das Bezirksamt auf, sich dafür einzusetzen, dass das gefährliche Überqueren über den Mittelstreifen unterbunden wird. Die Zaunanlage soll umgehend wieder instandgesetzt werden; gegebenenfalls ist eine Erhöhung des Zaunes zu prüfen. Auch soll mit den zuständigen Stellen wie der Deutschen Bahn geprüft werden, wie im Bereich des Bahnhofs – unter anderem auf dem Vorplatz und im Untergeschoss – die Beschilderung des Tunnels zur Unterquerung des Kronprinzessinnenwegs verbessert werden kann.

 

Unser vielfältiges Steglitz-Zehlendorf stärken – Antidiskriminierungs-, Queer- und Diversitybeauftragte*n einrichten (Drs. 1391/VI)

Steglitz-Zehlendorf ist ein bunter und vielfältiger Bezirk, in dem verschiedenste Lebensentwürfe respektiert und akzeptiert werden. Wir bekennen uns zu dieser Vielfalt und stehen ein gegen Diskriminierung jeder Art. Im Bereich Antidiskriminierung, Queer und Diversity mangelt es aktuell an konkreten Anlauf-, Beratungs- und Beschwerdestellen im Bezirk. Nach dem Modell anderer Berliner Bezirke soll deshalb durch die Stelle einer*s Antidiskriminierungs-, Queer- und Diversitybeauftragten dieser Missstand behoben werden. Bereits angelaufene Projekte gegen Diskriminierung und für queere Menschen im Alter und der queeren Jugendarbeit sollen gestärkt und ausgebaut werden und insbesondere durch Angebote für Regenbogenfamilien, BIPoC-Personen, trans* Menschen und Menschen mit Behinderungen erweitert werden. Gleichzeitig soll auch das Bezirksamt und alle Kolleg*innen in der Verwaltung die Möglichkeit haben, eine Anlaufstelle und Interessensvertretung zu haben oder sich bei offenen Fragen zu den Themen Diskriminierung/Antidiskriminierung, Queer und Diversity an eine anerkannte Stelle wenden zu können. Die*der Antidiskriminierungs-, Queer- und Diversitybeauftragte soll den Bezirk dabei unterstützen, Chancengleichheit, die Verhinderung und Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt weiter auszubauen und durchzusetzen. So wird nicht nur die Attraktivität des Bezirks als Wohn- und Arbeitsort gestärkt, sondern wir können auch unserer Verantwortung denjenigen gegenüber gerecht werden, die uns in der Politik als ihre Lobby brauchen. Wir ersuchen daher das Bezirksamt, schnellstmöglich, jedoch spätestens in der Aufstellung des Doppelhaushalts 2026/2027, die Stelle einer*s Antidiskriminierungs-, Queer- und Diversitybeauftragten einzurichten. Die Eingruppierung der Stelle soll dabei analog der Eingruppierung der*des neu ausgeschriebenen Integrationsbeauftragten erfolgen. Aufgabe der*des Beauftragten soll die Umsetzung des Landesantidiskiminierungsgesetzes (LADG) sein, sowie die Vertretung und Repräsentanz queerer Menschen jeden Alters, jeder Herkunft und jeder Genderidentität und ihrer Anliegen nach innen und außen sein. Die*der Antidiskriminierungs-, Queer- und Diversitybeauftragte soll das Bezirksamt und die BVV in ihrer Arbeit beraten, als Schnittstelle Verbindungen zu Initiativen und freien Trägern herstellen und mit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und der*dem Integrationsbeauftragten eng zusammenarbeiten. Ebenfalls soll die Stelle in der Einwerbung von Fördermitteln unterstützen und eigene Förderprogramme entwickeln können. Der*die Beauftragte erarbeitet und aktualisiert Berichte und Konzepte zum Thema Diskriminierung/Antidiskriminierung und Diversity für den Bezirk und setzt Maßnahmen der Rahmenvereinbarung zum LADG beziehungsweise das LADG um. Die Stelle wird durch gezielte, regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit und eigene Veranstaltungen bekanntgemacht und erhält hierfür ein Budget.

 

II. Kleine Anfragen


Aktueller Stand der Hitzeaktionsplanungen (Drs. 1393/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

1) Sind die Vorbereitungen zum bezirklichen Hitzeaktionsplan für diesen Sommer abgeschlossen?

2) Welche Maßnahmen werden im Einzelnen genau umgesetzt?

3) Welche Zielgruppen werden gezielt angesprochen?

4) Ist die Finanzierung gesichert und auskömmlich? Aus welchen Mitteln wird sie gespeist?

 

Lärmbelastung durch die Padel-Anlage auf dem Gelände der ehemaligen Eisbahn Lankwitz – Schutz der Anwohnenden, Kleingärtnerinnen und Kleingärtner (Drs. 1394/VI)

Unsere Fraktionsvorsitzende Carolyn Macmillan fragte das Bezirksamt (im Nachgang zur Schriftlichen Anfrage 321/VI):

1) Welche Maßnahmen wurden konkret eingeleitet, um der bekannten Lärmbelastung nachzugehen, z. B. in Form von Messungen, Kontrollen oder Gesprächen mit dem Betreiber?

2) Wie viele Beschwerden von Anwohnenden und Mitgliedern der KGA Einigkeit sind seit Inbetriebnahme der Anlage eingegangen, und wie wurde reagiert?

3) Ist das Bezirksamt bereit, ein regelmäßiges Monitoring oder ein Gesprächsformat mit Anwohnenden, Kleingärtnerverein und Betreiber einzurichten, um Lärmkonflikte dauerhaft zu lösen?

4) Wurde geprüft, ob die Nutzung der Padel-Anlage im Umfang und in der Intensität mit der früheren Nutzung als Eisbahn rechtlich vergleichbar ist – auch im Hinblick auf die Einhaltung der 18. BImSchV?

Unsere Initiativen im Mai 2025

Veröffentlicht am 13.05.2025


I. Anträge


Barrierefreiheit S-Bahnhof Wannsee (Drs. 1350/VI)

Der S-Bahnhof Wannsee ist für mobilitätseingeschränkte Personen von Seiten der Nibelungenstraße aus schwer zu erreichen. Der Zugang über die Treppe stellt gerade – aber nicht nur – für ältere Menschen ein großes Hindernis dar. Wir ersuchen daher das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen und der Deutschen Bahn (DB) dafür einzusetzen, dass der Zugang zum S-Bahnhof Wannsee von Seiten der Nibelungenstraße barrierefrei (unter anderem rollstuhlgerecht) hergerichtet wird.


Barrierefreiheit S-Bahnhof Nikolassee (Drs. 1351/VI)

Der Ortsteil Nikolassee ist mit der S-Bahn gut angebunden. Im Bereich des S-Bahnhofes wohnen sehr viele Seniorinnen und Senioren sowie Eltern mit Kinderwagen, die den Bahnhof nur eingeschränkt und beschwerlich nutzen können, da sie vom Hohenzollernplatz nicht barrierefrei in den Verbindungstunnel sowie dann auf die Bahnsteige gelangen können. Der einzige barrierefreie Zugang von der Borussenstraße (AVUS-Seite) ist fußläufig für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger vor allem von der Seite Hohenzollernplatz nicht problemlos erreichbar. Wir ersuchen daher das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Zugang zum S-Bahnhof – vor allem zur S1 – von Seiten des Hohenzollernplatzes barrierefrei (unter anderem rollstuhlgerecht) hergerichtet wird.


Erarbeitung einer Strategie zur Sensibilisierung der Arbeitgeber*innen für Frauen in der Menopause (Drs. 1352/VI)

Die Wechseljahre betreffen rund die Hälfte der Bevölkerung in einem bestimmten Lebensabschnitt – trotzdem ist das Thema in Arbeitswelt, Gesundheitswesen und Öffentlichkeit stark tabuisiert. Frauen erleben in dieser Phase häufig körperliche und psychische Veränderungen, die sich auch auf ihre berufliche Situation auswirken können. Eine offene und unterstützende Haltung ihrer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Informationen und Austauschmöglichkeiten können dazu beitragen, Arbeitsausfälle zu reduzieren und das Wohlbefinden der Betroffenen zu fördern. Der Bezirk sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und eine Strategie entwickeln, die das Thema aktiv aufgreift und enttabuisiert. In Zusammenarbeit mit der bezirklichen Frauenbeauftragten und dem bezirklichen Frauenbeirat ist eine Menopausen-Strategie für Mitarbeitende des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf sowie für interessierte Bürgerinnen des Bezirks zu erarbeiten. Im Rahmen dieser Strategie sollen Maßnahmen für Frauen definiert werden, wie für das Thema Menopause bei Arbeitgeberinnen  und Arbeitgebern sensibilisiert werden kann, um betroffenen Frauen den Verbleib im Berufsleben zu erleichtern.


Gewalt kommt uns nicht in die Tüte! – Aktionstag am 25. November im Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Drs. 1353/VI)

Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das häufig im Verborgenen bleibt. Der „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“ am 25. November ist ein bedeutender Aktionstag, um auf das Thema aufmerksam und Hilfsangebote sichtbar zu machen. Wir ersuchen daher das Bezirksamt, gemeinsam mit dem Büro der Wirtschaftsförderung und lokalen Bäckereien die Aktion „Gewalt kommt uns nicht in die Tüte“ umzusetzen. Ziel ist es, am 25. November 2025 in Bäckereien im Bezirk Brötchentüten mit dem Aufdruck „Gewalt kommt uns nicht in die Tüte“ mit Informationen zu Hilfsangeboten und Notrufnummern auszugeben. Mit dieser niedrigschwelligen und öffentlichkeitswirksamen Aktion kann der Bezirk ein starkes Zeichen gegen Gewalt setzen und Betroffenen Informationen zugänglich machen. Gleichzeitig werden durch die Einbindung lokaler Unternehmen auch Wirtschaftsakteurinnen und -akteure für das Thema sensibilisiert. Geprüft werden sollten Finanzierungsmöglichkeiten wie die Gewinnung lokaler Unternehmen (zum Beispiel Bäckereien) als Sponsoren sowie die Nutzung von Landes- und Bundesmitteln für Gleichstellungsprojekte.

 

Instandsetzung der Bänke auf dem Scheele-Marktplatz in der Woltmann-Siedlung (Drs. 1354/VI)

Auf dem Scheele-Marktplatz stehen Bänke, die mittlerweile völlig ramponiert sind und teilweise nur noch ein bis zwei Latten aufweisen. Entsprechend ist es dort auch schmutzig und verdreckt, weil es keine Aufenthaltsqualität gibt. Wir möchten, dass das Bezirksamt für die Instandsetzung der Bänke sorgt. Gerne soll im Anschluss mit einer Genehmigung und gegebenenfalls mit Material ermöglicht werden, dass die örtlichen Träger mit der Nachbarschaft und ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern die Bänke mittels eines Kiezprojekts bunt bemalen können. Das Interesse von Seiten der Träger ist vorhanden.

 

II. Kleine Anfragen


Hitzeschutz an den Schulen im Bezirk (Drs. 1343/VI)

Unser Fraktionsvorsitzender Norbert Buchta fragte das Bezirksamt:

1) Sieht das Bezirksamt die Dringlichkeit des Hitzeschutzes zum Gesundheits- und Kinderschutz, sowie bezüglich der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden an den Schulen im Bezirk, wegen der durch den Klimawandel immer extremer werdenden Temperaturen in den Sommermonaten?

2) Sind dem Bezirksamt neben der Dreilinden-Grundschule weitere Meldungen bekannt, die sich auf die Einrichtung von Hitzeschutzmaßnahmen beziehen?

3) Wenn ja, welche Bestrebungen hat das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit den Schulen bereits getätigt, um entsprechende Abhilfe beispielsweise durch Bäume, Sonnensegel, Wasserspender zu schaffen?

4) Wenn nein, wird das Bezirksamt kurzfristig eine entsprechende Abfrage an allen bezirklichen Schulen starten, um Defizite aufzudecken und Lösungen zu erarbeiten?

 

Granitblöcke neben Radverkehrsanlagen (Drs. 1344/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

1) Welche Gründe gibt es, Granitblöcke neben Radverkehrsanlagen zu legen?

2) Sind für das Ablegen von Granitblöcken im Straßenraum straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen oder ähnliches nötig?

3) Wie schätzt das Bezirksamt die Gefährdung von Verkehrsteilnehmenden ein, die bei Stürzen auf Granitblöcken zu Schaden kommen können?

Unsere Initiativen im März 2025

Veröffentlicht am 17.03.2025


I. Anträge


Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes im Umgang mit Antisemitismus unterstützen (Drs. 1291/VI)

Wir ersuchen das Bezirksamt, in Kooperation mit dem oder der Beauftragten für Antisemitismusprävention Wege zu erarbeiten, wie Mitarbeitende des Bezirksamts besser in die Lage versetzt werden können, Antisemitismus zu erkennen und zu bekämpfen. Dazu sollten bestehende Angebote (zum Beispiel Weiterbildungsformate der Antisemitismusprävention) einbezogen, überprüft und gegebenenfalls neue angeregt werden. Dies sollte insbesondere für Mitarbeitende des Bezirksamts mit Außenkontakten angeboten werden. Die verschiedenen „Verschwörungsideologien“ sollten differenziert betrachtet werden – dazu zählen die Reichsbürgerideologie und die „QAnon“-Verschwörung ebenso wie Israel-bezogener Antisemitismus sowie solche Formen, die nach dem Terroranschlag vom 7. Oktober 2023 besonders zugenommen haben.


Ausschussanträge in der Geschäftsordnung regeln (Drs. 1292/VI)

Ausschussanträge sind in der BVV Steglitz-Zehlendorf zwar gängige Praxis und bereits ohne eine Änderung der Geschäftsordnung zulässig. Die Diskussionen rund um Ausschussanträge in den letzten Wochen haben aber gezeigt, dass eine ausdrückliche Regelung in der Geschäftsordnung sinnvoll ist, um zukünftig diese Debatten nicht mehr führen zu müssen. Wir setzen uns daher dafür ein, die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung wird wie folgt zu ändern:

In §16 wird ein neuer Absatz (7) ergänzt:
„Die Fachausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung können ebenfalls als Antragsteller fungieren, sofern der Ausschuss mit einfacher Mehrheit einen solchen Ausschussantrag beschließt. Absätze (1)–(4) geltend entsprechend. Als Antragsstellende im Sinne von Absatz (4) und (6) gilt eine durch den Ausschuss mit einfacher Mehrheit eingesetzte Ombudsperson aus dem Kreise der im Ausschuss vertretenen Bezirksverordneten. Über das Zurückziehen eines Ausschussantrags entscheidet der Ausschuss mit Mehrheit. Absatz (5) gilt nicht. Im Übrigen gelten alle Regelungen der Geschäftsordnung zu Anträgen, sofern nicht anders beschrieben.“

In §17 wird ein neuer Absatz (7) ergänzt:
„Änderungsanträge zu Ausschussanträgen nach §16 Absatz (7) müssen in jedem Fall von der BVV abgestimmt werden.“

In §20 Absatz (1) wird ergänzt:
„Ausschussanträge nach §16 Absatz (7) können ausschließlich auf Beschluss der BVV in den antragstellenden Ausschuss zurück überwiesen werden. Eine Vertagung der Beratung im antragstellenden Ausschuss ist dann grundsätzlich nur mit einfacher Mehrheit möglich.“

In §41 Absatz (2) wird ergänzt:
„Bei Ausschussanträgen nach §16 Absatz (7) entscheidet die BVV.“


Säule der Gefangenen reinigen und schützen (Drs. 1293/VI)

Die „Säule der Gefangenen“ in der Wismarer Straße in Lichterfelde zeigt Anzeichen von Verschmutzung. Wir bitten daher das Bezirksamt, in Absprache mit der Initiative KZ-Außenlager Lichterfelde e.V. die Oberfläche der Säule nebst der Metallkette zu reinigen und gegebenenfalls mit einer unsichtbaren Schutzschicht zu versehen, um sie vor Verwitterung und Umwelteinwirkungen (Luftschadstoffen zu schützen.


Verkehrsschild Parken abordnen (Drs. 1294/VI)

Das Verkehrszeichen 315 erlaubt das halbseitige Parken auf dem Randstreifen direkt vor einem Baum vor der Auffahrt zur Gottfried-Benn-Bibliothek. Autos, die dort stehen, beschädigen zum einen die Wurzeln des Baumes und behindern zum anderen den Verkehr in der engen Straßenkurve. Insbesondere der Bus der Fahrbibliothek hat Schwierigkeiten. Wir bitten daher das Bezirksamt zu prüfen, ob an der Straßenkreuzung Martin-Buber-Straße/Beuckestraße das Verkehrszeichen 315 in der Kurve abgeordnet werden kann.



II. Kleine Anfragen


Wie geht es weiter mit dem Mittelmeerhaus des Botanischen Gartens? (Drs. 1304/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

1) Was hat das Bezirksamt bislang unternommen, um trotz angestrengter Haushaltslage die Sanierung des Mittelmeerhauses sicherzustellen?

2) Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten wird das Bezirksamt gegebenenfalls gemeinsam mit der zuständigen Senatsverwaltung prüfen, nachdem der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses die Gelder aus dem Landeshaushalt für die Sanierung gestrichen hat?

3) Wie schätzt das Bezirksamt einen möglichen Besucherrückgang und finanzielle Einbußen des Botanischen Gartens ein?

4) Wie bewertet das Bezirksamt die Schwerpunktsetzung des CDU-geführten Senats für die im Bezirk geplante Goerzbahn und die Eröffnung des Schlangenbader Tunnels, wenn zum Beispiel die zeitliche Verschiebung der Goerzbahn alleine fast schon der veranschlagten Summe der Sanierung des Mittelmeerhauses entspricht?

Unsere Initiativen im Februar 2025

Veröffentlicht am 17.02.2025


I. Anträge


Regelmäßige Berichte des Bezirksamtes (Drs. 1252/VI)

Wir ersuchen das Bezirksamt, die durch entsprechende Anträge in der BVV beschlossenen jährlichen Berichte verlässlich herzureichen. Dies betrifft insbesondere den jährlichen Wohnungsneubaubericht (vgl. Beschluss 49 zur Drucksache 0128/IV: Auf der Homepage des Bezirksamts ist noch der Bericht 2020/21 zu finden), den Jahresbericht des Rechtsamts (vgl. Beschluss 688 zur Drucksache 0908/IV: Der letzte zu findende Bericht ist aus 2015 für das Jahr 2014), der Bericht über bezirkliche Investitionsmaßnahmen (vgl. Beschluss 497 zur Drucksache 0707/IV: Zuletzt veröffentlicht wurde der Bericht für 2015 im Jahr 2016) sowie der jährliche Integrationsbericht (vgl. Beschluss 930 zur Drucksache 1352/IV).


30 Jahre Spiegelwand auf dem Hermann-Ehlers-Platz (Drs. 1253/VI)

Vor 30 Jahren wurde die Spiegelwand auf dem Hermann-Ehlers-Platz in Steglitz als Mahnmal errichtet und eingeweiht. Es handelt sich um ein weitreichend bekanntes Mahnmal, welches an deportierte Jüdinnen und Juden im Nationalsozialismus erinnert und ihre Namen auflistet. Insgesamt sind auf dem Mahnmal 1.723 Namen aufgeführt, darunter befinden sich die Namen von 229 Deportierten aus Steglitz. Die Errichtung der Spiegelwand wurde im Bezirk Steglitz sehr intensiv diskutiert; erst nach dem Engagement des Berliner Senats konnte die Errichtung der Spiegelwand umgesetzt werden. Die Einweihung erfolgte 1995 vor 30 Jahren. Wir ersuchen das Bezirksamt, in enger Abstimmung mit der Initiative Haus Wolfenstein anlässlich des Jahrestages der Errichtung eine öffentliche und sichtbare Veranstaltung zu organisieren. Eingebunden beziehungsweise gewürdigt werden sollten – neben der Initiative Haus Wolfenstein – weitere Akteurinnen und Akteure, die sich seit Ende der 1980er für die Errichtung der Spiegelwand eingesetzt haben; aber auch Schülerinnen und Schüler sollten in die Vorbereitung einer solchen Veranstaltung involviert werden.


Möglichkeiten des CO2-Rechners des Umweltbundesamtes nutzen (Drs. 1254/VI)

Der CO2-Rechner des Umweltbundesamtes bietet für Privatpersonen die Möglichkeiten, den eigenen CO2-Fußabdruck zu errechnen und damit ein Instrument an die Hand zu geben, diesen zu senken. Um eine breitere Anwendung des CO2-Rechners und eine Sensibilisierung für dieses Thema zu erreichen, eignet sich die Verlinkung auf die Seite beispielsweise der bezirklichen Klimaschutzbeauftragten. Das Umweltbundesamt bietet darüber hinaus speziell für Kommunen Anwendungsfelder mit den oben benannten möglichen Einsatzgebieten, die schon in einzelnen Kommunen zur Anwendung kommen. Gerade im Hinblick auf die nötige Anpassung des bezirklichen Klimaschutzkonzepts und der begrenzten öffentlichen Mittel ist es sinnvoll, sich mit diesen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Wir bitten daher das Bezirksamt, den CO2-Rechner auf der Website des Bezirkes zu verlinken und die Möglichkeiten der weiteren Nutzung des Instrumentes für den Aufbau eines kommunalen Klimafonds/Spendentopfs zur Potentialabschätzung von CO2-Einsparungen und zur Erhebung von Daten zu prüfen.


Queere Angebote und Awareness im Sport im Bezirk stärken (Drs. 1255/VI)

Sport, vor allem der Vereinssport, wird von allen Menschen in unserem Bezirk betrieben, unabhängig von Herkunft, sozialem Status oder Wohnort, von Menschen mit und ohne Behinderung und vor allem auch unabhängig von Gender und sexueller Identität. Gleichzeitig berichten queere und trans* Menschen immer wieder von Barrieren und Voreingenommenheit. Auch der neu gegründete „Runde Tisch Queeres SZ“ bemängelt die fehlenden Angebote für queere Menschen im Sport im Bezirk. Gleichzeitig gibt es viele gute Angebote und Ideen aus dem Kreis der Vereine. Ein durch das Bezirksamt verantwortetes Programm könnte dazu zu gut umsetzbaren, effektiven und effizienten Verbesserungen führen, die gemeinsam mit allen relevanten Akteurinnen entwickeln werden. Wir ersuchen daher das Bezirksamt, in Zusammenarbeit mit dem Bezirkssportbund, dem Landessportbund, Sportvereinen und Akteurinnen der Zivilgesellschaft ein Programm zu entwickeln, das die Partizipation von queeren Menschen und das Bewusstsein über queerspezifische Bedarfe verbessert. Hierzu soll zunächst ein Fachtag unter anderem mit den oben genannten Akteurinnen durchgeführt werden, um die Bedarfe queerer Menschen einerseits, aber auch der Sportvereine andererseits zu klären und erste Lösungsvorschläge zu entwickeln. Elemente eines solchen Programms könnten Informationsmaterialien für Vereine, Beratungsangebote für queere Jugendliche und Erwachsene, Bereitstellung von sicheren Räumen für queere Menschen für Austausch und Empowerment oder auch die Entwicklung einer Ombudsstruktur, die bei queer- und transfeindlicher Diskriminierung in Vereinen helfen kann. Auch die Akquise von entsprechenden Drittmittel soll geprüft und durchgeführt werden. Dem zuständigen Ausschuss ist regelmäßig zu berichten, spätestens im Juni 2025. Erste Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres 2025 vorliegen. Das Amt hat notwendigen Mehrbedarf bereits bei der Aufstellung des neuen Doppelhaushalts 2026/2027 vorsorglich zu berücksichtigen. Hierzu wird, wenn möglich, um Berichterstattung im zuständigen Ausschuss vor der Sommerpause gebeten.


Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Drs. 1268/VI)

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009, mit der Verschiebung von einem medizinischen zu einem sozialen oder menschenrechtsbasierten Modell von Behinderung, mit einem wachsenden Bewusstsein für die Diskriminierungsform Ableismus (Diskriminierung aufgrund von (zugeschriebenen) Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen) sowie mit dem Bundesteilhabegesetz sind wichtige Schritte gesetzt, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als wichtiges Recht anzuerkennen. Nun gilt es das Sozialamt entsprechend kompetent aufzustellen, um diesen veränderten Anforderungen gerecht zu werden und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen umfassend zu ermöglichen. Wir ersuchen daher das Bezirksamt, die Möglichkeiten und Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB) IX dazu zu nutzen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Bezirk zu stärken. Dafür soll das Bezirksamt insbesondere:
1) für die entsprechenden personellen Ressourcen im Sozialamt und besonders beim Teilhabefachdienst sorgen, damit Anträge auf Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege schnellstmöglich, möglichst innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen, bearbeitet werden und den Antragsstellerinnen und -stellern sowie ihren Angehörigen lange Wartezeiten erspart bleiben;
2) Anträge auf Leistungen zur Teilhabe, für die andere Träger zuständig sind, nicht ablehnen, sondern an den zuständigen Träger weiterleiten;
3) Anträge, bei denen sich bei der Bedarfsfeststellung herausstellt, dass sie Leistungen des SGB XII umfassen, innerhalb des Sozialamts weiterleiten;
4) Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen niedrigschwellig über Leistungen der Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege informieren;
5) Menschen mit Behinderung, die einen Antrag auf Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege stellen, darüber informieren, dass es Träger gibt, die auf die Personengruppe LSBTIQ (lesbisch, schwul, bisexuell, trans, inter, queer) spezialisiert sind, und auf Wunsch dabei unterstützen, die Leistungen von einem entsprechenden Träger zu erhalten, bei dem Kapazitäten vorhanden sind;
6) Menschen mit Behinderungen, die einen Fluchthintergrund haben oder Bedarf an kultursensiblen oder rassismuskritischen Angeboten haben, über Angebote informieren, die auf diese Personengruppen zugeschnitten sind, und auf Wunsch dabei unterstützen, die Leistungen von einem entsprechenden Träger zu erhalten, bei dem Kapazitäten vorhanden sind;
7) Menschen mit Behinderung, die einen Antrag auf Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege stellen, darüber informieren, dass sie für die Bedarfsermittlung einen Mitarbeiter des Geschlechts oder der Geschlechtsidentität wünschen können, dem sie sich zugehörig fühlen, und dafür die entsprechenden personellen Ressourcen bereitstellen;
8) das Recht der Antragsstellerinnen und -steller auf freie Wahl des Wohnortes wahren;
9) Personen, die in Institutionen wohnen, regelmäßig auch über alternative Hilfeformen wie persönliche Assistenz im eigenen Wohnraum informieren, damit sie eine informierte Wahl über den Wohnort und die am besten passende Form der Unterstützung treffen können;
10) Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, in regelmäßigen Abständen über alternative Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben informieren, damit sie eine informierte Wahl treffen können;
11) Das Gesundheitsamt entsprechend personell ausstatten, damit die nötigen personellen Ressourcen für die Zusammenarbeit mit dem Teilhabefachdienst im Sozialamt gegeben sind;
12) die Mitarbeitenden stärker als bisher zu den Bedarfen und den darauf zugeschnittenen Angeboten zur Teilhabe von Menschen mit psychischen Behinderungen fortbilden;
13) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Abteilungen des Sozial- und Gesundheitsamts regelmäßig Fortbildungen zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und zur Ableismus-Prävention anbieten und dafür zu sorgen, dass sie auch die nötigen zeitlichen Ressourcen haben, um diese wahrzunehmen.

Zu 1: Da Leistungen zur Teilhabe häufig für ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben essenzielle Bedarfe decken, sieht § 14 SGB IX klare Fristen für die Bearbeitung von Anträgen vor. Diese werden in der Praxis viel zu selten eingehalten. Um deutlich mehr Anträge fristgerecht zu bearbeiten, ist mehr Personal notwendig. Es sollten aber auch Prozesse überprüft werden. Zu 2 und 3: Immer wieder machen Menschen mit Behinderungen die Erfahrung, dass Anträge auf Leistungen zur Teilhabe nur deshalb abgelehnt werden, weil ein anderer Träger zuständig ist. Dabei dürften derartige Ablehnungen nicht vorkommen, da §§ 14ff. SGB IX umfassende Regelungen für derartige Fälle enthält. Je nach Konstellation muss der nicht zuständige Träger entsprechende Anträge an den zuständigen weiterleiten oder die Leistung für diesen erbringen und sich mit ihm direkt auseinandersetzen. Antragstellerinnen machen auch dann die Erfahrung, dass Anträge wegen fehlender Zuständigkeit abgelehnt werden, wenn das Sozialamt selbst für die beantragte Leistung zwar nicht nach SGB IX, aber nach SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig ist oder umgekehrt. Auch wenn derartige Konstellationen nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind, sollte das Sozialamt hier im Sinne der Antragsstellerinnen und -steller analog vorgehen. Zu 4: Leicht auffindbare und verständliche Informationen sind eine Grundvoraussetzung dafür, soziale Rechte wahrnehmen zu können. Diese müssen online und offline, etwa in Form von Merkblättern oder Flyern, verfügbar sein. Dabei sollte im Sinne der Effizienz geprüft werden, ob entsprechendes Material von anderen Stellen übernommen werden kann. Zu 5: Da Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität immer noch Alltag ist, ist es nicht lebensnah, dass Personen beim Amt in jedem Fall von sich aus nach den entsprechenden Angeboten fragen und sich damit outen werden. Um hier Hürden abzubauen, sollen Antragsstellerinnen proaktiv vom Amt darüber informiert werden, dass sie einen entsprechenden Bedarf äußern können. Dies sollte im allgemeinen Informationsmaterial geschehen.



II. Kleine Anfragen


Gesundheitliche Auswirkungen der Handynutzung auf Kinder und Jugendliche (Drs. 1262/VI)

Unser Bezirksverordneter Rainer Ziffels fragte das Bezirksamt:

1) Wie beurteilt das Bezirksamt die Risiken übermäßiger Handynutzung von Kindern und Jugendlichen, und auf welche Erkenntnisse stützt sich das Bezirksamt hierbei?

2) Welche Formen von gesundheitlichen Folgen werden beobachtet und wie werden diese öffentlich gemacht?

3) Welche Schutzmechanismen hält das Bezirksamt für möglich und hat das Bezirksamt Möglichkeiten darauf einzuwirken?

4) Benötigt es aus Sicht des Bezirksamtes weiterer Prävention bei der Aufklärung und sind diese Problematiken schon ein Thema der Suchtprävention (Handysucht)?


Was wird aus dem Kulturkiosk an der Dorfaue? (Drs. 1264/VI)

Unsere Bezirksverordnete Juliana Kölsch fragte das Bezirksamt:

1) Was unternimmt das Bezirksamt aktuell, um neue Mieter für den leerstehenden Kiosk an der Dorfaue zu finden?

2) Wird es eine öffentliche Interessensbekundung geben und welche Kriterien sieht das Bezirksamt hierfür vor?

3) Welche Voraussetzungen müssen interessierte Mieter mitbringen, um einen Vertrag mit dem Bezirksamt abzuschließen?

4) Sollten in diesem Sommer keine Verträge zu Stande kommen, sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit der temporären Zwischennutzung, um am Dorfanger ein Angebot für die Bevölkerung darzustellen?

Unsere Initiativen im Januar 2025

Veröffentlicht am 21.01.2025


I. Anträge


Böllerverbot (Drs. 1242/VI)

Der Umgang mit Silvesterfeuerwerk und verbotenen Sprengmitteln sowie die Gewaltbereitschaft gegen Polizei, Rettungskräfte und Zivilpersonen steigt in jedem Jahr horrende an. Aus diesen Gründen, nebst den Belastungen für die Umwelt und Tierwelt, muss der Umgang mit Feuerwerk dringend und strikt eingeschränkt werden. Zahlreiche Petitionen aus der Bürgerschaft (unter anderem hier, hier und hier) bestätigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung den Umgang mit Feuerwerk an Silvester ebenfalls äußerst kritisch betrachtet. Wir ersuchen daher das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass ein berlinweites Böllerverbot umgesetzt wird. Zentral organisierte öffentliche Silvesterfeiern mit Feuerwerken (zum Beispiel am Brandenburger Tor, auf dem Tempelhofer Feld etc.) sollen unterstützt werden.



II. Kleine Anfrage


Silvester in Steglitz-Zehlendorf (Drs. 1245/VI)

Unser Fraktionsvorsitzender Norbert Buchta fragte das Bezirksamt:

1)   Welche Kenntnis hat das Bezirksamt über Ausschreitungen, Polizei- und Feuerwehreinsätze in der Silvesternacht zum Jahreswechsel 2024/25 in Steglitz-Zehlendorf?

2)   Steht das Bezirksamt in Austausch mit den zuständigen Polizeiabschnitten, Krankenhäusern und Feuerwehr bezüglich der entsprechenden Fallzahlen?

3)   Wenn ja, hat das Bezirksamt eine entsprechende Statistik aufgearbeitet?

4)   Wie zeigen sich die Fallzahlen im Vergleich zu den Vorjahren?

5)   Welche präventiven Vorkehrungen trifft das Bezirksamt für den Jahreswechsel 2025/26?

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Do.
15.01.
Bürgersprechstunde Stadträtin Carolina Böhm von 16 bis 18 Uhr
Rathaus Zehlendorf, Raum E 306
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(Anmeldung erforderlich unter Telefon 90299-6001)

Mi.
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44. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ab 17 Uhr
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