• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
SPD-Fraktion Steglitz-Zehlendorf
  • Start
  • Fraktion
    • Bezirksverordnete
    • Bezirksamtsmitglieder
    • Ausschussbesetzung
  • Standpunkte
    • Stadtplanung und Wirtschaft
    • Haushalt und Finanzen
    • Soziales und Gesundheit
    • Jugend und Schule
    • Bildung und Kultur
    • Umwelt und Verkehr
    • Integration und Partizipation
    • Sport
    • Frauen*, Gleichstellung und Queer
  • Initiativen
    • 2026
    • 2025
    • 2024
    • 2023
    • 2022
    • 2021
    • 2020
    • 2019
  • Publikationen
    • Newsletter
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Presseschau
  • Kontakt

Unsere Initiativen im Februar 2026

Veröffentlicht am 16.02.2026


I. Anträge


Resolution: Femizide verhindern und geschlechtsspezifische Gewalt nachhaltig bekämpfen (Drs. 1639/VI)

Femizide sind Ausdruck einer tief verankerten, strukturellen Gewalt gegen Frauen. Sie stellen das tödliche Ende eines gesellschaftlichen Problems dar, das entschlossenes Handeln auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen erfordert. Die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf bekräftigt in diesem Zusammenhang:

  • den hohen Stellenwert einer umfassenden Aufklärung von Gewalttaten gegen Frauen und die Notwendigkeit einer konsequenten strafrechtlichen Verfolgung solcher Taten,
  • die Bedeutung des Ausbaus und der dauerhaften Sicherung von Schutz- und Unterstützungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen auch in Steglitz-Zehlendorf,
  • die Relevanz kontinuierlicher Präventionsarbeit gegen geschlechtsspezifische Gewalt, insbesondere im Bildungsbereich, in der Sozialarbeit und in der öffentlichen Bewusstseinsbildung,
  • die Wichtigkeit einer engen und gut koordinierten Zusammenarbeit sowie der Sensibilisierung von Polizei, Justiz, Gesundheitswesen und sozialen Einrichtungen im Umgang mit häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt,
  • die besondere Wertschätzung und Unterstützung des Engagements von Initiativen, die sich gegen Gewalt an Frauen einsetzen,
  • die Dringlichkeit einer klaren politischen Auseinandersetzung auf Landes- und Bundesebene mit dem Ziel, Femizide zu verhindern und geschlechtsspezifische Gewalt nachhaltig zu bekämpfen.

Die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf erklärt: Steglitz-Zehlendorf darf kein Ort sein, an dem Gewalt gegen Frauen hingenommen wird. Jede Frau hat ein Recht auf Schutz, Sicherheit und ein Leben in Freiheit – überall und jederzeit.


Verkehrsberuhigung Am Rohrgarten (Drs. 1640/VI)

Für die Fahrdienste, die gehbeeinträchtigte Kinder transportieren, ist es aufgrund des verstärkten Hol- und Bringeverkehrs vor Schulbeginn oft unmöglich, vor der Kleinen Anna-Essinger-Schule in Nikolassee zu halten. Es kommt immer wieder zu rücksichtslosem Verhalten.  Wir bitten daher das Bezirksamt, in der Nähe des Eingangsbereichs der Schule in der Straße Am Rohrgarten ein bis zwei Behindertenparkplätze anzuordnen. Ferner möchten wir prüfen lassen, ob die bestehende Spielstraße in der Gartenstadt Düppel über die Straße Am Rohrgarten weiter in Richtung Lissabonallee vorgezogen werden kann, um auch das direkte Umfeld der Schule mit zu erfassen. Die Idee, die Spielstraße vorzuziehen, wurde bei einem schon länger zurückliegendem Vor-Ort-Termin thematisiert, jedoch aufgrund der vielen anstehenden Schulwegsicherheitsmaßnahmen an anderen Schulen und begrenzter Kapazitäten bislang nicht abschließend geklärt.

 

II. Große Anfragen


Steglitzer Kreisel: Projektstillstand, Verantwortung und weiteres Vorgehen (Drs. 1643/VI)

Unsere Fraktionsvorsitzende Carolyn Macmillan fragte das Bezirksamt:

  1. Welche konkreten Informationen liegen dem Bezirksamt aktuell darüber vor, ob die Adler Group die genehmigte Wohnnutzung am Steglitzer Kreisel weiterhin umsetzen will oder entsprechende Schritte nicht mehr verfolgt?
  2. Hat die Adler Group dem Stadtentwicklungsamt formell oder informell mitgeteilt, ob das Projekt Steglitzer Kreisel weiterentwickelt oder veräußert werden soll, und in welcher Form ist das Bezirksamt in solche Überlegungen bislang eingebunden worden?
  3. Welche verwaltungsseitigen Anforderungen stellt das Bezirksamt an Eigentümer von Großbauvorhaben, wenn ein genehmigtes Projekt über einen längeren Zeitraum nicht realisiert wird und keine formelle Mitteilung über das weitere Vorgehen erfolgt?
  4. Wie positioniert sich das Bezirksamt gegenüber einem anhaltenden Projektstillstand am Steglitzer Kreisel, wenn formelle Eingriffsmöglichkeiten begrenzt sind, und welche Handlungsspielräume sieht es dennoch, um auf eine Weiterentwicklung des Projekts hinzuwirken?
  5. Das Stadtentwicklungsamt hat durch eine Zuschrift Kenntnis davon erlangt, dass der Eigentümer erklärt hat, die genehmigte Wohnnutzung am Steglitzer Kreisel nicht fertigzustellen und Käuferinnen und Käufer zugleich zum Rücktritt von ihren Kaufverträgen aufgefordert hat. Wurde diese Erklärung bislang auch formell durch den Eigentümer gegenüber dem Stadtentwicklungsamt angezeigt?
  6. Nach welchem verwaltungsinternen Verfahren verfährt das Bezirksamt, sofern Erklärungen über eine Aufgabe oder Änderung der genehmigten Nutzung nicht formell angezeigt wurden?
  7. Welche zeitlichen Maßstäbe legt das Bezirksamt grundsätzlich an, wenn ein genehmigtes Bauvorhaben über einen längeren Zeitraum weder realisiert wird, noch eine formelle Mitteilung des Eigentümers über das weitere Vorgehen gegenüber dem Stadtentwicklungsamt erfolgt?
  8. Wie sind aus Sicht des Bezirksamts in einer solchen Situation die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen Bezirk und Senat abgegrenzt, insbesondere mit Blick auf Steuerung, Aufsicht und die weitere Entwicklung eines städtebaulich zentralen Standorts?
  9. Welche Einschätzung hat das Bezirksamt aktuell dazu, ob die genehmigte Wohnnutzung am Steglitzer Kreisel weiterhin ernsthaft verfolgt wird, nachdem Käuferinnen und Käufer zum Rücktritt vom Wohnungskauf aufgefordert wurden, und welche Bedeutung hat dies aus Sicht des Bezirksamts für den weiteren Umgang mit dem Projekt?
  10. Welche Instrumente, rechtlichen Möglichkeiten oder sonstigen Steuerungsmechanismen stehen dem Bezirksamt grundsätzlich zur Verfügung, um städtebauliche und strukturelle Risiken zu begrenzen, falls ein genehmigtes Großbauvorhaben an einem zentralen Standort durch den Investor nicht weiterverfolgt oder nicht umgesetzt wird?


Heizung im Rathaus Lankwitz (Drs. 1644/VI)

Unser Fraktionsvorsitzender Norbert Buchta fragte das Bezirksamt:

  1. Zu welchem Zeitpunkt traten die ersten Probleme mit der Heizungsanlage im Rathaus Lankwitz auf?
  2. Gab es bereits in den Vorjahren Meldungen über Störungen der Heizungsanlage und in welcher Form wurde hierauf seitens des Bezirksamtes reagiert? War es absehbar, dass die Anlage irgendwann komplett ausfällt?
  3. Wie ist der aktuelle Stand bei der Behebung der Probleme mit der Heizungsanlage und der zeitliche Horizont bis zur vollständigen Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit?
  4. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der BIM bezüglich Investitionen für Instandhaltung und Wartung für das gesamte Gebäude des Rathauses Lankwitz?
  5. Bestehen seitens des Bezirksamtes Bestrebungen, aufgrund der vorübergehenden Nicht-Nutzbarkeit des Gebäudes eine Mietminderung geltend zu machen oder ist angedacht, den Mietvertrag (Miethöhe) neu zu regeln?
  6. Gibt beziehungsweise gab es Überlegungen, die ganze Heizanlage auszutauschen gegen eine modernere, welche das Gebäudeenergiegesetz vorsieht?
  7. Wie gestaltet sich der „Notbetrieb“ des Amtes für Soziales? In welchem Umfang gibt es für die Mitarbeitenden die Möglichkeit, ihrer Arbeit im Homeoffice nachzugehen, besteht dort Zugriff auf die Akten?
  8. Gibt es für die Mitarbeitenden Ausweichbüros in den anderen Gebäuden des Bezirksamtes? Wie wird dies an die Bürgerinnen und Bürger kommuniziert?
  9. Wie werden die Bürgerinnen und Bürger über die Schließung des Rathauses Lankwitz und den Stand der Dinge regelmäßig informiert, außer über Artikel in der einschlägigen Tagespresse?
  10. Wie wird mit bereits im Vorfeld vergebenen Terminen im Sozialamt umgegangen?
  11. Da persönliche Vorsprachen nur in „dringenden Fällen“ („bei Mittellosigkeit“ oder „akuter Obdachlosigkeit“) möglich sind, soll die Bürgerschaft das Amt telefonisch oder per Mail kontaktieren – wie sind hierbei die Wartezeiten, ehe das Amt auf Anfragen reagiert?
  12. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen, um die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen zeitgerecht weiter zu betreuen?

Haupt-Sidebar

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden – gerne informieren wir Sie per E-Mail über aktuelle Aktivitäten und Veranstaltungen der SPD-Fraktion: Bitte hier klicken zur Anmeldung!

Aktuelle Termine

Mi.
18.02.
45. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ab 17 Uhr
Rathaus Zehlendorf, Bürgersaal
Kirchstraße 1/3

Mi.
18.03.
46. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ab 17 Uhr
Rathaus Zehlendorf, Bürgersaal
Kirchstraße 1/3

Do.
19.03.
Bürgersprechstunde Stadträtin Carolina Böhm von 16 bis 18 Uhr
Nachbarschaftshaus Markus, Blauer Raum
Albrechtstraße 81a, 12167 Berlin
(Anmeldung erforderlich unter Telefon 90299-6001)

Die SPD im Netz

  • SPD Kreis Steglitz-Zehlendorf
  • SPD Landesverband Berlin
  • SPD Bundespartei

Kontakt

SPD-Fraktion Steglitz-Zehlendorf
Kirchstraße 1/3
14163 Berlin

Telefon: (030) 90 299 53 17
Fax:  (030) 90 299 61 90
E-Mail: post@spd-bvv-sz.de

www.facebook.com/SPDfraktionSZ
spdfraktionsz.bsky.social
instagram.com/spdfraktionSZ

Newsletter

* Pflichtfeld

Bitte wählen Sie die Checkbox "Newsletter" aus, um sich in unseren Newsletter einzutragen.

Sie können sich jederzeit aus unserem Newsletter wieder abmelden.

Wir verwenden Mailchimp zum Versand unserer Newsletter. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass Ihre Daten zu Mailchimp transferiert werden. Hier können Sie mehr über den Datenschutz bei Mailchimp erfahren (englische Sprache).

© 2026 · SPD-Fraktion Steglitz-Zehlendorf · Impressum & Datenschutzerklärung