I. Anträge
Nächster Halt: U-Bahnhof Lankwitz Kirche – U9-Verlängerung vorantreiben (Drs. 1427/VI)
Zwischen Lankwitz Kirche und Rathaus Steglitz verkehren heute bereits mehrere Buslinien nahezu im Minutentakt. Für die ÖPNV-Nutzerinnen und -Nutzer ist dabei meist der Umstieg in die U9 und damit die City West das Ziel. Eine Verlängerung der U-Bahnlinie hätte damit nicht nur für ihre Fahrgäste den positiven Effekt der Fahrtzeitverkürzung, ebenso könnte die BVG Ressourcen einsparen. Die Kreuzung an Lankwitz Kirche, bereits heute ein stark frequentierter Knotenpunkt des Busverkehrs, könnte so entlastet und menschenfreundlicher umgestaltet werden. Lankwitz stellt bereits für sich genommen einen stark verdichteten Teil von Steglitz-Zehlendorf dar. Besonders aber auch unter dem Gesichtspunkt der Bauaktivitäten in Lichterfelde-Süd, die einen hohen Anstieg der Verkehre erwarten lassen, ist eine Wiederaufnahme der Planung dringend erforderlich. Die weitere Fortführung der U9 nach Marienfelde würde die dortige Großwohnsiedlung besser anbinden und Umsteigesituationen zur S25/26 und S1 verbessern. Wir fordern daher das Bezirksamt auf, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass neben einem U9-Ausbau im Norden auch ihre Verlängerung im Süden bis Lankwitz Kirche vorangetrieben wird. Die Linienführung soll entlang von Albrecht- und Leonorenstraße verlaufen und damit auch einen Umsteigepunkt am S-Bahnhof Lankwitz schaffen. Eine Weiterführung in Richtung Großwohnsiedlung Waldsassener Straße in Marienfelde ist dabei anzustreben und soll baulich mitgedacht werden. Ferner ist zu prüfen, ob eine Weiterführung in den Landkreis Teltow-Fläming sinnvoll ist.
Steglitz-Zehlendorf darf nicht abgehängt werden – öffentliches Leihradsystem erhalten (Drs. 1428/VI)
Mit dem drohenden Rückzug von Nextbike aus den Außenbezirken wird Mobilität zur Frage des Wohnorts – und damit zur sozialen Frage. Besonders Menschen in Steglitz-Zehlendorf sind auf Leihräder angewiesen, um die „letzte Meile“ zur S-Bahn, zur Arbeit oder zur Schule zurückzulegen. Ohne öffentliche Förderung konzentriert sich das Angebot künftig auf die Innenstadt – der Südwesten bliebe buchstäblich auf der Strecke. Es droht nicht nur ein Mobilitätsverlust, sondern auch ein Rückfall in autozentrierte Strukturen mit mehr Stau, weniger Platz auf Gehwegen (durch wild abgestellte Räder) und geringerer Lebensqualität. Ein modernes, öffentlich gefördertes Leihradsystem ist heute internationaler Standard. Wer es in Berlin abbaut, trifft besonders die Menschen, die bereits weniger Optionen haben – und widerspricht den eigenen Mobilitäts- und Klimazielen. Steglitz-Zehlendorf ist mit rund 300.000 Einwohnenden größer als viele eigenständige Städte in Deutschland – und damit eindeutig großstädtisch geprägt. Dass zum Beispiel Brandenburg an der Havel ein öffentliches Leihradsystem betreibt, aber das viermal so große Steglitz-Zehlendorf leer ausgehen soll, ist nicht nachvollziehbar – weder verkehrspolitisch noch stadtstrukturell. Wer so tut, als sei nur der Bereich innerhalb des S-Bahn-Rings „das Zentrum“, verkennt die polyzentrische Struktur Berlins. Gerade in einer wachsenden Metropole müssen Mobilitätsangebote über alle Bezirke hinweg gesichert werden. Wir fordern daher das Bezirksamt auf, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Stationen und der Betrieb des öffentlich geförderten Leihradsystems im Bezirk Steglitz-Zehlendorf erhalten bleiben. Der Senat soll die dafür nötigen finanziellen Mittel bereitstellen und eine gleichwertige Versorgung der Außenbezirke mit modernen Mobilitätsangeboten sicherstellen – für faire Mobilität, für klimafreundliche Alternativen und für eine Stadt, die alle mitnimmt. Der Rückzug wäre ein Rückschritt.
Weitere Straßenpumpen zugänglich machen und gegebenenfalls Bewässerungswagen beziehungsweise -tanks zur Verfügung stellen (Drs. 1429/VI)
Straßenpumpen, die nicht funktionieren, nutzen Niemandem. Aus Gründen des Katastrophenschutzes ist es zwingend geboten, sie wieder alle instand zu setzen, da weiterhin die Trinkwassernotversorgung gerade über die Straßenpumpen laufen soll. Straßenpumpen können zudem helfen, unser Stadtgrün zu erhalten. Wenn die Keimbelastung nicht zu hoch ist, sollte der Hinweis „Kein Trinkwasser“ reichen, wenn die Förderung des Wassers es nur Erwachsenen ermöglicht, die Schwengel zu bedienen. Bewässerungsmaßnahmen sind kostspielig und personalintensiv. Durch die Nutzung bürgerschaftlichen Engagements in Zusammenarbeit beispielsweise mit der Initiative „Gieß den Kiez“ könnte durch das Bereitstellen von Wasser Geld gespart werden. Wir bitten daher das Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die gesperrten Straßenpumpen teilweise für Bewässerungsmaßnahmen zugänglich gemacht werden können. Das Bedienen der Schwengel könnte mit einfachen Maßnahmen, zum Beispiel mit einer Feder, so erschwert werden, dass nur Erwachsene mit entsprechendem Kraftaufwand Wasser abpumpen können, um eine Gefährdung von Hunden und Kindern auszuschließen. Ferner wird das Bezirksamt gebeten, sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung weiter dafür einzusetzen, dass die in deren Zuständigkeit befindlichen defekten Landesbrunnen sukzessive wieder instandgesetzt werden. Weiterhin wird das Bezirksamt gebeten, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass an geeigneten Stellen temporär Bewässerungswagen beziehungsweise -tanks abgestellt werden können, um es den Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, das darin befindliche Wasser zur Bewässerung des Stadtgrüns zu nutzen. Weiterhin ist zu prüfen, welche Pumpen im Rahmen des Katastrophenschutzes als Trinkwasserpumpanlagen hergerichtet werden können.
Sichere Gehwege in der Buggestraße (Drs. 1434/VI)
In der Buggestraße und den Straßenzügen der Forststraße im Bereich zwischen Schildhorn- und Spinozastraße ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Dabei kommt es oftmalig vor, dass Kraftfahrzeuge zu weit im Gehwegbereich abgestellt werden bzw. das Fahrzeugheck oder die Fahrzeugfront dort weit hineinragen. Die ungehinderte Nutzung des Gehwegs wird so massiv eingeschränkt. Wir fordern das Bezirksamt daher auf, im genannten Bereich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg von parkenden Kraftfahrzeugen freizuhalten und damit die vorgeschriebenen Mindestgehwegbreiten sicherzustellen. Schutzelemente oder eine veränderte Parkordnung können mögliche Behelfsmaßnahmen sein.

