Parks-Range-Gelände: SPD-Fraktion kämpft seit Planungsbeginn für ein soziales, ökologisches Wohnquartier
Bereits seit dem Abzug der amerikanischen Truppen im Jahr 1994 ist auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz „Parks Range“ in Lichterfelde Süd der Bau von Wohnungen geplant. Das Gelände befindet sich an der Berliner Stadtgrenze, in direkter Nachbarschaft zur in den 1970er Jahren errichteten „Thermometersiedlung“. Entsprechend sind bei der Bauplanung nicht nur die Interessen der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner zu berücksichtigen, sondern auch der Menschen in der angrenzenden Hochhaus-Siedlung. Dafür setzt sich die SPD-Fraktion Steglitz-Zehlendorf bereits seit vielen Jahren intensiv ein. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die SPD-Anträge seit 2013:
Architekten-Wettbewerb mit der BVV abstimmen
(September 2013, Drs. 0645/IV)
Mit der inhaltlichen Festlegung des Anforderungsprogramms eines städtebaulichen Architektenwettbewerbs für die „Parks Range“ werden die Weichen dafür gestellt, welche Elemente und Planungsziele zu berücksichtigen sind. Spätere Ergänzungen bleiben zumeist wirkungslos. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat insbesondere aufgrund der jüngeren Erfahrungen bei Zusagen zur Gestaltung von Gebäuden ein besonderes Interesse, frühzeitig an entscheidenden Festlegungen im noch nicht gesetzlichen Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans mitzuwirken.
Auf den SPD-Antrag hin hat die BVV beschlossen, dass das Anforderungsprogramm des vorgesehenen Architektenwettbewerbs zuvor vom Bezirksamt und dem Investor mit der BVV abzustimmen ist. Der ursprüngliche Zusatz, dass die Ausschreibung erst nach der Zustimmung der BVV erfolgen dürfe, wurde vom CDU-geführten Stadtplanungsausschuss gestrichen.
Essentielle Bedingungen für den Bebauungsplan
(November 2013, Drs. 0734/IV)
Die SPD-Fraktion hat sich dafür eingesetzt, dass maximal 39 Hektar Fläche zur Entwicklung von Wohnungsbau und begleitenden Gemeinbedarfsflächen verwendet werden dürfen. 15 Prozent der Flächen sind für sozialen und genossenschaftlichen Wohnungsbau festzusetzen, zudem sollen mindestens 57 Hektar der Gesamtfläche als Naturschutz- und Naherholungsgebiet festgesetzt werden. Ein Mischgebiet soll für die Erhaltung von Gewerbe ausgewiesen werden. Des weiteren wurde die Erstellung eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Festlegung des konkreten Bauvolumens und deren Gestaltung als verträgliche Sozialraumerweiterung von Thermometer-, Woltmannweg- und Scheelstraßen-Siedlung gefordert, sowie die planerische Festsetzung und Ausweisung von Flächen für den Bedarf von Infrastruktureinrichtungen wie Kitas, Schulen, Sport und Freizeit. Die Parklandschaft ist gemäß §35 des Berliner Naturschutzgesetzes für die Bürgerinnen und Bürger zu öffnen, besonders schützenwerte Biotope sind dabei in geeigneter Form zu sichern.
Wertsteigerungen der Grundstücksflächen soll durch die Schaffung von Baurecht im größtmöglichen Umfang abgeschöpft werden, der Investor ist zudem bei der Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge mit heranzuziehen. Der Wohnungsbau ist erst zu genehmigen, wenn der Flächennutzungsplan abgeändert und der Bebauungsplan im ordentlichen Verfahren abgeschlossen ist sowie ein oder mehrere städtebauliche Verträge beurkundet sind. Des weiteren ist eine rechtlich gesicherte Trägerschaft für die Verwaltung und Pflege des Naturschutzgeländes nachzuweisen. Abschließend sollten die Bezirksverordneten alle Verträge zur Kenntnis nehmen und beschließen. Dieser Antrag wurde im Januar 2014 abgelehnt.
Parks Range für Bürgerinnen und Bürger öffnen
(November 2013, Drs. 0735/IV)
Das Berliner Naturschutzgesetz regelt unmissverständlich das Recht auf Betreten der Flur. Die bislang nach Absprache möglichen, begrenzten Zugangsmöglichkeiten zum Parks-Range-Gelände reichen nicht aus. Die SPD-Fraktion hat daher in einem Antrag gefordert, den Zugang so zu regeln, dass den berechtigten Interessen nach Erholung Geltung verschafft wird. Bei den Zugangsregelungen sind der Schutz der besonderen Biotope und die Beweidung durch Pferde in geeigneter Weise sicherzustellen.
Der Antrag wurde im Ausschuss beraten und letztlich in stark veränderter Form im März 2014 beschlossen. Das Bezirksamt wurde darin um eine Prüfung gebeten, ob die die Zugangsmöglichkeiten in Abstimmung mit dem Eigentümer und dem Weideprojekt in geeigneten, naturschutzverträglichen Schritten erweitert werden könnten. In der Vorlage zur Kenntnisnahme wird eine Öffnung abgelehnt mit Verweis auf den Naturschutz sowie den Eigentümer des Geländes. Eine Besichtigung im Rahmen von Führungen sei ausreichend.
Erhalt der Gewerbeinsel
(November 2013, Drs. 0736/IV)
Auf dem Gelände der Parks Range hat sich seit über 30 Jahren vielfältiges Gewerbe angesiedelt. Die SPD-Fraktion hat sich dafür eingesetzt, dieses zu erhalten, in Form einer Gewerbeinsel zu entwickeln und im künftigen Flächennutzungs- und Bebauungsplan zu berücksichtigen. Ziel sollte der Erhalt der rund 210 wohnortnahen Arbeitsplätze sein. Der Antrag wurde im Februar 2014 abgelehnt.
Vorstellung des Projekts in der BVV
(November 2013, Drs. 0737/IV)
Bis Ende 2013 wurde der Masterplan Parks Range lediglich in einer nicht öffentlichen Sitzung ausgesuchten Bezirksverordneten sowie in einer Bürgerveranstaltung vorgestellt. Der Entscheidungsträger, die Bezirksverordnetenversammlung, war bis dahin bei allen Ideen und Planungsphasen nicht beteiligt, so dass Irritationen in der Öffentlichkeit entstanden sind, die durch den Abschluss der Absichtserklärung zwischen der Groth-Gruppe und dem Bezirksamt nicht vermindert wurden. Der Antrag wurde im Januar 2014 abgelehnt.
Gestaltungsprinzipien alters- und behindertengerechten Wohnens
(Dezember 2013, Drs. 0766/IV)
Die SPD-Fraktion unterstützte einen Antrag der Seniorenvertretung zur Gestaltung der neuen Wohneinheiten in Lichterfelde-Süd. Diese sollten die Prinzipien eines alters- und behindertengerechten Wohnumfeldes beachten. Da diese Kriterien in gleichem Maße Familien mit Kindern und weiteren Bewohnergruppen zugutekommen, sollte das Quartier eine bewusste Mischung von Wohnangeboten für sehr differenzierte Bedarfe enthalten. Alters-, familien-, behindertengerechte und weitere Wohnangebote sollen auf das Zusammenleben verschiedener Bewohner ausgerichtet werden. Im CDU-geführten Stadtplanungsausschuss wurde der Antrag deutlich abgeschwächt: Das Bezirksamt soll dem Investor den Beschluss der Seniorenvertretung zur Kenntnis und Prüfung übermitteln. In der geänderten Fassung wurde der Antrag im März 2014 beschlossen.
Randbebauung begrenzen, Erholungs- und Naturschutzgebiet sichern
(Februar 2014, Drs. 0831/IV, 0832/IV, 0833/IV, 0834/IV, 0835/IV, 0836/IV, 0837/IV, 0838/IV, 0839/IV)
Die SPD-Fraktion setzte sich dafür ein, dass der Stadtraum südlich von Réaumurstraße und Landweg zwischen Fernbahntrasse, Osdorfer Straße und Stadtgrenze in einer Neufassung des Flächennutzungsplanes, in einem Grünflächen- und Bebauungsplan sowie in einem Städtebaulichen Vertrag nur begrenzt bebaut werden darf. Die Fläche der Randbebauung entlang der vorhandenen Straßen zur Entwicklung von Wohnungsbau und begleitenden Gemeinschaftsflächen sollte dabei maximal 39 Hektar betragen. Mindestens 57 Hektar der Gesamtfläche sollen als Naturschutz- und Naherholungsgebiet ausgewiesen werden.
Im Bebauungsplan sollen 10 Prozent der Flächen für geförderten Mietwohnungsbau, sowie 15 Prozent für geförderten Eigentumswohnungsbau und für sozialen und genossenschaftlichen Wohnungsbau, Wohnbaugruppen etc. festgesetzt werden. Für die Erhaltung des bereits ansässigen Gewerbes ist die Ausweisung eines entsprechenden Mischgebietes vorzunehmen. Des weiteren soll eine planerische Festsetzung und Ausweisung von Flächen für den Bedarf von Infrastruktureinrichtungen, wie Kita, Schule, Sport und Freizeit, erfolgen. Bei der Finanzierung der öffentlichen Daseinsvorsorge soll der Investor mit herangezogen werden.
Durch die Schaffung von Baurecht sind Möglichkeiten der Wertsteigerungen der Grundstücksflächen in größtmöglichem Umfang zu nutzen und abzuschöpfen. Zur Festlegung des konkreten Bauvolumens und dessen Gestaltung als verträgliche Sozialraumerweiterung von Thermometer-, Woltmannweg- und Scheelstraßen-Siedlung ist ein wissenschaftliches Gutachten zu erstellen.
Dem Wohnungsbau ist erst zuzustimmen, wenn der Flächennutzungsplan abgeändert und der Bebauungsplan im ordentlichen Verfahren abgeschlossen ist, ein oder mehrere Städtebauliche Verträge beurkundet sind, eine rechtlich gesicherte Trägerschaft für die Verwaltung und Pflege des Naturschutzes besteht, und die BVV abschließend alle Verträge zur Kenntnis genommen hat.
Der CDU-geführte Stadtplanungsausschuss lehnte eine Befassung mit den Anträgen ab. Die BVV ging auf Bestreben der Zählgemeinschaft ohne Abstimmung der Anträge zur Tagesordnung über.
Geförderter Wohnungsbau
(Juni 2014, Drs. 0972/IV)
Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf soll seiner Verpflichtung nachkommen, Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Dazu wird die Wohnungsbauförderung des Senats dringend benötigt. Auf Antrag der SPD-Fraktion soll sich Bezirksamt beim Senat dafür einsetzen, Mittel des Wohnungsbaufonds auch für das Projekt Parks Range zu verwenden.
Öffentliche Durchwegung der Grünen Mitte
(Juni 2014, Drs. 0984/IV)
Die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf unterstützt die Pläne der Groth-Gruppe, das Gelände der Parks Range mit einem neuen Stadtteil zu bebauen. Dabei soll auf einer Fläche von bis zu 39 Hektar die Wohnbebauung und die erforderliche Infrastruktur im Vordergrund stehen. Die sogenannte Grüne Mitte soll der Bevölkerung als Natur- und Erholungsgebiet mit einer öffentlich jederzeit nutzbaren Durchwegung dienen. Dieses Ziel wurde im Bebauungsplan festgesetzt. Im Bereich Lichterfelde-Süd besteht bereits heute schon ein großer Bedarf nach zusätzlichen Natur- und Erholungsgebieten sowie Sport- und Freizeitflächen. Der Naturschutz muss im Bebauungsplan ebenfalls angemessen berücksichtigt werden, indem beispielsweise besonders schützenswerte Bereiche nicht zugänglich gestaltet werden können.
Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde das Bezirksamt im September 2014 ersucht, im zukünftigen Bebauungsplan eine öffentliche Durchwegung festzusetzen, durch die ein ungehinderter Zugang für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht wird.
Zustimmung der BVV vor Vertragsschluss
(Dezember 2014, Drs. 1128/IV)
Das Bezirksamt hat durch die Groth–Gruppe als Bauträger und Investor einen Vorhaben- und Erschließungsplan für die Parks Range erstellen lassen, der das Bauvorhaben im Allgemeinen sowie die Maßnahmen zur Erschließung umfasste. Dieser sollte das übliche Bebauungsplan-Verfahren und dessen Erstellung durch den Bezirk ersetzen. Auf Antrag der SPD-Fraktion sollte der Entwurf und der Plan dem Stadtplanungsausschuss vorgelegt und die Zustimmung der BVV eingeholt werden.
Der Vorhabenträger sollte zudem die Kosten, welche für die Planung sowie Erschließung entstehen, tragen und die geplante Maßnahme innerhalb einer bestimmten Frist durchführen. Durch diesen konkreten Bebauungsplan würde für den Vorhabenträger Baurecht geschaffen, auf dessen Grundlage die geplanten Bauvorhaben schneller in die Tat umgesetzt werden könnten, als es üblich ist. Der normale Weg über das Bebauungsplanverfahren sowie die anschließende Baugenehmigung, der wesentlich zeitaufwändiger ist, wurde aufgrund dieses Verfahrens umgangen.
Der Bezirk hat im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans das Recht, detailliertere Festsetzungen als in gewöhnlichen Bauplänen anzuordnen, da der normale Festsetzungskatalog gemäß § 12 Abs. 3 BauGB nicht zur Anwendung kommen muss. Es ist also das originäre Interesse und Recht der BVV als Plangeber, bereits vor Abschluss des Durchführungsvertrages auf dessen Inhalte sowie die des Vorhaben- und Erschließungsplans gestaltend Einfluss zu nehmen, und die Interessen der Bürger des Bezirks einfließen zu lassen.
Es ist folglich nicht im Interesse der BVV, die konkrete Planung dem Investor allein zu überlassen und lediglich Ergebnissen der Planung später zuzustimmen. Entsprechend sollte die BVV bereits bei den Entwürfen, die Grundlage von Vereinbarungen zwischen dem Bezirksamt und der Groth-Gruppe werden, befasst und die Zustimmung eingeholt werden. Der Antrag wurde ohne Änderung im Dezember 2014 beschlossen.
Einheitlicher Bebauungsplan für das gesamte Gelände
(Dezember 2014, Drs. 1129/IV)
Die SPD-Fraktion setzte sich dafür ein, dass der Bebauungsplan für die Parks Range die Gesamtfläche – also die bebaubare Fläche von circa 39 Hektar ebenso wie die voraussichtlich nicht bebaubare Fläche von circa 57 Hektar – umfasst, um der BVV die Planungshoheit des Bezirkes und deren Beteiligungs- und Kontrollrechte zu sichern.
Die BVV sollte als Plangeber kein Interesse daran haben, Teile der Fläche als unbeplanten Außenbereich stehen zu lassen, sondern ein planerisches Gesamtkonzept für die beiden Teilflächen der Parks Range unter Einbeziehung der Wechselwirkungen insbesondere mit der Thermometer-Siedlung, der Woltmann-Siedlung und anderer angrenzender Bereiche zu verwirklichen. Der Antrag wurde abgelehnt.
Eigentümer für Naturschutz und Pflege heranziehen
(November 2015, Drs. 1482/IV)
Das als Grüne Mitte mit einer Weidewirtschaft bewirtschaftete Privatgrundstück steht im Eigentum der Groth-Gruppe. Auch die für die Beweidung von der Reitergemeinschaft Holderhof eingesetzten „vierbeinigen Landschaftspfleger“ – circa zwanzig Pferde – sind Privateigentum. Die SPD-Fraktion war der Ansicht, dass zur Finanzierung einer Stelle bei einer extrem angespannten Haushaltslage keine Finanzmittel des Bezirkes einsetzt werden dürfen. Auch bei einem öffentlichem Interesse an der Landschaftspflege wäre eine Finanzierung durch den Bezirk nur subsidiär und vorrangig der Eigentümer zur Aufbringung der entsprechenden Finanzen verpflichtet. Der Antrag wurde im März 2016 von der BVV angenommen.
Mehrgenerationen-Sportplatz für Lichterfelde Süd
(Dezember 2016, Drs. 0052/V)
Zur Unterstützung dessen haben sich öffentliche Seniorensportplätze mit entsprechenden Geräten haben sich als geeigneter Beitrag erwiesen, damit Seniorinnen und Senioren bis ins hohe Alter bei guter körperlicher und geistiger Fitness aktiv bleiben. Das Bezirksamt wurde ersucht, in Lichterfelde Süd einen Mehrgenerationen-Sportplatz für Seniorinnen und Senioren sowie andere Zielgruppen, unter Beteiligung von Sportvereinen und Seniorenvertretern, zu planen. Das Ergebnis sollte erneut den Ausschüssen der BVV zur Beratung vorgelegt werden. Der Antrag der SPD-Fraktion wurde mit Änderungen von der BVV im Mai 2017 beschlossen.
Neue Kiez-Grundschule
(März 2017, Drs. 0164/V)
Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, ob die neue Grundschule in Lichterfelde Süd nach dem neuen Konzept für Lern- und Teamhäuser der Facharbeitsgruppe Schulraum-Qualität, welche landesweit diskutiert wurde, umgesetzt werden kann. Dieses Konzept sieht die Öffnung der Schule für den Kiez vor, so dass bereits in der Planungsphase gemeinsam mit dem Investor und betroffenen Fachbereichen des Bezirksamts die planerischen Grundlagen für den Erfolg der Schule neuen Typs gelegt werden müssen.
Die Lern- und Teamhäuser vollziehen den Paradigmenwechsel von der Flurschule hin zu flexiblen Raumkonzepten. Die Schulen sind mit Ganztagsbetrieb konzipiert und sollen Angebote für den Kiez vorhalten – dies können Bibliotheken, öffentliche Räume oder Sportmöglichkeiten sein. Um dieses Angebot auf den neuen Kiez abzustimmen, ist frühzeitig eine Verzahnung der entsprechenden Verwaltungen (zum Beispiel Jugend oder Kultur) notwendig. Der Bezirksschulbeirat (BSB) hatte in seiner Sitzung im Februar 2017 ebenfalls gefordert, die neue Grundschule nach dem Konzept zu errichten. Der Antrag wurde im Juli 2017 von der BVV beschlossen.
Optimierung der Lichtsignalanlagen
(April 2017, Drs. 0226/V)
In einem gemeinsamen Antrag setzte sich die SPD-Fraktion gemeinsam mit der Zählgemeinschaft für die unverzügliche Optimierung der Ampeln an den Kreuzungen des Ostpreußendamms mit der Wismarer Straße, Giesendorfer Straße und Osdorfer Straße sowie der Osdorfer Straße mit dem Blanckertzweg ein. Dies war im Vorab-Bericht zum Gutachten Verkehrsanalyse Plangebiet Lichterfelde-Süd – B-Plan 6-30 – empfohlen worden. Der Antrag wurde im Mai 2017 von der BVV angenommen.
Grüne Mitte sichern – Naherholung ermöglichen
(April 2017, Drs. 0208/V)
Das Bezirksamt wurde ersucht, sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im zu schließenden Städtebaulichen Vertrag dafür einzusetzen, dass die 57 Hektar große Grüne Mitte auch vor einer späteren Bebauung geschützt ist. Im zu erstellenden Grünflächenplan soll ein Ausgleich zwischen dem Schutz der bestehenden, besonderen ökologischen Vielfalt und der öffentlichen Naherholung gefunden werden. Der SPD-Antrag wurde im Oktober 2017 in geänderter Fassung angenommen.
Sozialen Wohnungsbau festschreiben
(April 2017, Drs. 0209/V)
Wohnen in Berlin und insbesondere in unserem Bezirk muss zumindest am Stadtrand – in Folge der Gentrifizierung und der damit einhergehenden Randverdrängung – erschwinglich sein und bleiben. Für die neue Siedlung ist deshalb eine gute Mischung an Wohnungsangeboten essentiell, auch in Bezug auf die Stabilität der Mieten der bereits bestehenden Quartiere in den umliegenden Siedlungen. Das Bezirksamt wurde daher ersucht, sich im laufenden Bebauungsplanverfahren 6-30 und im Städtebaulichen Vertrag dafür einzusetzen, dass das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung Anwendung findet. Darüber hinaus wird ein Anteil von genossenschaftlichen bezahlbaren Wohnungen angestrebt. Der SPD-Antrag wurde im Feburar 2018 in geänderter Fassung angenommen.
Segregation verhindern
(April 2017, Drs. 0210/V)
Das Bezirksamt sollte sich im Bebauungsplanverfahren 6-30 und im Städtebaulichen Vertrag dafür einzusetzen, dass die zu schaffende Infrastruktur (unter anderem Schule, Kitas, Sporteinrichtungen, Nahversorgung, Freizeitstätten für Senioren und alle Altersgruppen) derart gestaltet wird, dass sie neben der Versorgung des Plangebietes auch die Einbindung in die bestehenden sozialen Strukturen der umliegenden Gebiete gewährleistet, um die Segregation von eingesessener und neuer Bevölkerung zu verhindern. Der SPD-Antrag wurde im Juli 2017 in geänderter Fassung angenommen.
Wertsteigerung ermitteln
(April 2017, Drs. 0211/V)
Das Bezirksamt wurde ersucht zu prüfen, ob sich im Bebauungsplanverfahren 6-30 und im Städtebaulichen Vertrag die Wertsteigerung des Grundstückes, die durch die Schaffung von Baurecht erzielt wird, neu ermittelt und unter Anwendung des Berliner Modells der Kooperativen Baulandentwicklung abgeschöpft werden kann. Der für die Wertsteigerung zugrunde gelegte Ausgangs-Bodenrichtwert wurde gemäß der „Leitlinie für den Abschluss der städtebaulichen Verträge in Berlin, Grundzustimmung zum Bauvorhaben Lichterfelde Süd – Anlage 2“ mit 280 Euro je Quadratmeter angesetzt, obwohl für das Gelände zum Zeitpunkt des Ankaufs kein Baurecht bestand.
Der SPD-Antrag wurde im Juli 2017 in geänderter Fassung angenommen. Eine nachträgliche Neuberechnung wurde von der damaligen CDU-Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski im Anschluss jedoch abgelehnt.
Unabhängiges Verkehrsgutachten
(September 2017, Drs. 0456/V)
Die SPD-Fraktion setzte sich für die Erstellung eines unabhängigen, vom Bezirk beauftragten und bezahlten Verkehrsgutachtens unter Berücksichtigung überregionaler Verkehrsflüsse ein, um die notwendigen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen für die neue Siedlung planen zu können. Das bisherige Verkehrsgutachten erstreckte sich nur auf das unmittelbare Umfeld, nicht jedoch auf die überregionalen Verkehrsflüsse und Folgen für entferntere Knotenpunkte (wie zum Beispiel Hindenburg- und Wolfensteindamm, Ostpreußendamm, Königsberger Straße, Siemensstraße und Birkbuschstraße). Dies sollte nachgeholt werden. Der Antrag wurde abgelehnt.
Weiterer Schallschutz
(November 2017, Drs. 0553/V)
Im erstellten Lärmschutzgutachten finden sich zahlreiche Empfehlungen, die die Lärmsituation im und um das neu zu erschließende Gebiet verbessern könnten. Im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner sollten sinnvolle Maßnahmen bereits frühzeitig umgesetzt und die Kosten gegebenenfalls dem Investor auferlegt werden.
Die SPD-Fraktion setzte sich insbesondere für die Prüfung eines verstärkten Schallschutzes für Fenster und Türen in Loggien mit Blickrichtung zur Bahntrasse, Lärmschutzfenster an den Erschließungsstraßen, den Einsatz lärmmindernder Straßenbeläge und Lärmminderungsmaßnahmen für den Sportplatz und die Grundschule ein. Der Antrag wurde abgelehnt.
Öffentliche Durchwegung der Grünen Mitte
(Dezember 2017, Drs. 0612/V)
In Lichterfelde Süd fehlt es an Freizeit– und Erholungsflächen. Das Defizit könnte durch die auch nach dem Berliner Naturschutzgesetz längst überfällige Öffnung der Grünen Mitte (Lichterfelder Weidelandschaft) ausgeglichen werden. Die SPD-Fraktion setzte sich daher mit einem Antrag dafür ein, bei der Planung eine öffentliche Durchwegung sicherzustellen. Der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt auf dem Gelände könnte durch geeignete Abgrenzungen erfolgen. Der Antrag wurde abgelehnt.
Kosten für Verkehrsplanung verbindlich regeln
(Januar 2018, Drs. 0645/V)
Die SPD-Fraktion forderte das Bezirksamt mit einem Antrag auf, in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer für das Gebiet des Bebauungsplans 6-30 eine im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens jeweils zu aktualisierende Verkehrsplanung zu vereinbaren, wobei die Kosten vom Investor zu tragen sind.
Der zuständige Staatssekretär in der Senatsverwaltung, Jens Holger Kirchner, hatte zuvor bestätigt, dass das vorliegende Verkehrsgutachten ein zu kleines Untersuchungsgebiet erfasst. Aus Akteneinsichten ist bekannt, dass sich die Groth-Gruppe massiv für diese kostensparendere, aber unzureichende Variante eingesetzt hatte. Der Antrag wurde abgelehnt.
Segregation der Sozialwohnungen vermeiden
(Februar 2018, Drs. 0690/V)
Die SPD-Fraktion setzte sich dafür ein, dass die Sozialwohnungen im Planungsraum Lichterfelde-Süd im finalen Entwurf des Bebauungsplans 6-30 nicht auf einzelne, wenige Gebäude begrenzt sind, sondern sich stattdessen in gleichem Maße auf alle mehrgeschossigen Bauten (drei Geschosse und aufwärts) verteilen.
Das Ziel war die Vermeidung von guten und schlechten Wohnhäusern. In der Thermometersiedlung existiert eine Entwicklung dieser Parallelwelten bereits, denn dort grenzen Eigentums-Wohntürme an Wohntürme mit Mieten im unteren Segment. Daraus sollten wir lernen: Gesellschaftliche Ausgrenzung sozialer Schichten und die damit einhergehende Ghettoisierung punktueller Wohnraumcluster in unmittelbarer Nachbarschaft sind zu vermeiden! Stattdessen muss bei komprimierten Wohnverhältnissen ein gutes und solides Miteinander der nachbarschaftlichen Gemeinschaft gefördert werden. Der Antrag wurde abgelehnt.
S-Bahn-Züge der S25 und S26 verlängern
(Februar 2018, Drs. 0691/V)
Die SPD-Fraktion setzte sich dafür ein, dass tagsüber alle Züge der S-Bahn-Linien S25 und S26, von und nach Lichterfelde Süd beziehungsweise Teltow Stadt, mit der maximalen Wagenanzahl fahren.
Mit dem Planungsraum Lichterfelde-Süd und den bislang rund 6.200 Zuzüglern ist es fraglich, ob ein Verkehrsabfluss an den Knotenpunkten von und nach Lichterfelde-Süd tatsächlich funktionieren kann. Bereits jetzt sind einige Punkte messbar grenzwertig. Lichterfelde Süd ist zudem ein beliebter Bahnhof für Park-&-Ride-Pendler, und auch ein Oberstufenzentrum liegt in unmittelbarer Bahnhofsnähe. Zu Stoßzeiten sind die Züge – schon jetzt, ohne ein realisiertes Bauvorhaben in Lichterfelde Süd – voll. Der 10-Minuten-Takt ist bereits ausgereizt. Ein 5-Minuten-Takt wäre wünschenswert, ist jedoch schwer realisierbar. Längere Züge würden hingegen unkompliziert einen Beitrag für den Verkehrsfluss in Lichterfelde Süd leisten. Der Antrag wurde im April 2018 angenommen.
Erhalt der Baracken
(November 2018, Drs. 1137/V)
Die SPD-Fraktion setzte sich hinsichtlich des Erinnerungsortes Stalag III D dafür ein, alle drei Baracken, die vom Landesdenkmalamt als seltene und wichtige Zeitdokumente der NS-Zeit identifiziert worden sind, zu erhalten. Die Baracken sollen der Öffentlichkeit als Lern- und Gedenkort zur Verfügung gestellt werden und für die Öffentlichkeit frei zugängig sein. Die westliche und die mittlere Baracke sollen an einen geeigneten Ort auf dem Gelände versetzt werden. Der Antrag wurde abgelehnt.
Ampel auf der Osdorfer Straße
(November 2018, Drs. 1148/V)
Die SPD-Fraktion setzte sich dafür ein, die von Anwohnerinnen und Anwohnern geforderte Ampel zur sicheren Überquerung der Osdorfer Straße vor der Réaumurstraße – in Blickrichtung Heinersdorf – zeitnah umzusetzen. Die Straße ist schon lange eine große Gefahrenquelle für Zufußgehende. Eine Lichtzeichenanlage ist im Verkehrskonzept des Bebauungsplans 6-30 an dieser Stelle ohnehin vorgesehen. Die Anwohnenden, insbesondere Seniorinnen und Senioren, fordern aber diese aber jetzt schon ein: Der Bedarf ist akut, weil sich das umfassendere Nahversorgungsangebot für die Thermometersiedlung auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite der Osdorfer Straße befindet. Der Antrag wurde abgelehnt.
Generationenübergreifendes Wohnen
(November 2018, Drs. 1150/V)
Die SPD-Fraktion möchte sicherstellen, dass bei den nachträglichen Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 6-30 festgehalten wird, dass – innerhalb des Bauabschnittes für Reihen- und Einfamilienhäuser – sieben Gebäude dauerhaft als Miet-Wohnprojekte für generationenübergreifendes Wohnen in Nutzung kommen.
Mehrgenerationenhäuser werden auch in Steglitz-Zehlendorf gewünscht. Mit minimalem Suchaufwand im Internet findet man entsprechende Webseiten, die für Bezirk und Stadt suchen und vermitteln. Der Vorteil von Mehrgenerationenhäusern liegt auf der Hand: Alleinerziehende können durch das Wohnen mit rüstigen Senioren von einer ganztägigen Betreuung für ihre Kinder profitieren. Studenten finden eine schöne, bezahlbare und persönliche Bleibe. Senioren wiederum beugen dem Alleinsein im Alter vor und erfahren ihrerseits Hilfe bei den schwerer werdenden Wegen und Erledigungen. Finanziell profitieren alle drei Personengruppen ebenfalls voneinander, weil es öfter als weniger zutrifft, dass sich Alleinerziehende, Studenten und Senioren die Miete eines Hauses leisten können. Der Antrag wurde abgelehnt.
Mutter-Kind Trägerwohnungen
(November 2018, Drs. 1151/V)
Die Wiederbelebung des bezirklichen Wohnraumbündnisses hat noch zu keinen Ergebnissen für die dringend benötigten, bezahlbaren Unterbringungen zur (Wieder-)Verselbständigung aus Mutter-Kind-Heimen geführt. Die SPD-Fraktion setzte sich daher dafür ein, dass bei den nachträglichen Verhandlungen zum Städtebaulichen Vertrag festgehalten werden soll, derartige Trägerwohnungen mitzudenken und festzuschreiben. Der Antrag wurde abgelehnt.
U9 bis Lankwitz weiterführen
(April 2019, Drs. 1396/V)
Das Neubaugebiet Parks Range wird schätzungsweise 5.000 bis 7.000 zusätzliche Autos auf die Straßen im Umfeld von Lichterfelde Süd bringen. Daher sind großzügige Ausweichmöglichkeiten auf den öffentlichen Nahverkehr unabdingbar! Die bereits vorhandenen S25 und S26 bieten eine gute Anbindung nach Berlin-Mitte. Für Wege in die westliche Innenstadt gibt es aber nur eine dürftige Anbindung mit den Bussen 186 und M85 zur U9 am Rathaus Steglitz. Für eine schnellere Anbindung bietet sich deshalb eine Umsteigemöglichkeit vom S-Bahnhof Lankwitz in eine U-Bahn-Anbindung der U9 an.
1984 sollte der Weiterbau nach Lankwitz beginnen. Rohbauten für den Tunnelabschnitt zwischen Rathaus Steglitz (es existiert ein Paralleltunnel ab Schloßstraße) und Albrechtstraße bestehen. Ein Gutachten der Industrie- und Handelskammer von 2018 besagt, dass der Ausbau der U9 großen Wert hätte. Lankwitz stellt schon für sich genommen einen stark verdichteten Teil von Steglitz-Zehlendorf dar. Eine Neu-Planung unter dem Gesichtspunkt des zu erwartenden Verkehrskollapses durch die Erschließung von Lichterfelde Süd ist dringend erforderlich. Die SPD-Fraktion forderte daher das Bezirksamt auf, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die U9 vom Rathaus Steglitz nach Lankwitz Kirche fortgeführt wird. Der Antrag wurde abgelehnt.
Stadtteilbibliothek für die Sozialräumliche Öffnung
(Oktober 2019, Drs. 1605/V)
Die SPD-Fraktion möchte eine eigenständige Stadtteilbibliothek für Lichterfelde Süd im Bebauungsplan fest einplanen. Diese soll so platziert werden, dass sie sowohl für Menschen der Thermometersiedlung als auch für Zuziehende im Neubaugebiet Parks Range gleichermaßen gut zugängig ist. Die Bibliothek muss neben ihrer Funktion als Medien- und Bildungsort auch das Merkmal Aufenthalts- und Begegnungsort bedienen und benötigt insofern eine ausreichend große Fläche für eine hohe Frequentierung. Der Antrag wurde abgelehnt.
Klimagutachten
(Januar 2020, Drs. 1737/V)
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind unter anderem Auswirkungen des Klimas auf die Gesundheit und die Bevölkerung im Allgemeinen zu berücksichtigen. Wirksame Maßnahmen zum Wohl von Mensch und Umwelt – gegen den Klimawandel – müssen daher eingeleitet werden. Nach dem Klimaatlas von Berlin gilt die Thermometersiedlung trotz ihrer randstädtischen Lage als lokaler Wärmeschwerpunkt mit Schwüleneigung. Die im Entwurf des Bebauungsplans 6–30 vorgesehene Bebauung würde die Thermometersiedlung weitgehend von einem Luftaustausch mit dem Berliner Umland abschneiden. Die beiden „grünen Finger“ im Neubaugebiet scheinen unterdimensioniert und sind in ihrer Leistungsfähigkeit durch vorhandene und geplante Forstpflanzen eingeschränkt. Der für die Durchlüftung der Thermometersiedlung wichtige Stangenpfuhlgraben wird von keinem der „grünen Finger“ erreicht. Die Bahntrasse, welche bis weit in die Stadt als Durchlüftungsschneise dient, wird durch die anstehende Bebauung weiter verschmälert. Insbesondere in der Thermometersiedlung werden Tropennächte bei sommerlichen Hitzewellen durch das Bauvorhaben zunehmen. Ein solcher Wärmestau ist extrem gesundheitsgefährdend: Das Robert-Koch-Institut schätzt, dass in Berlin im Sommer 2018 durch solche Ereignisse 490 Menschen zusätzlich gestorben sind.
Bei der Behördenbeteiligung sind von der Senatsverwaltung für Gesundheit und dem bezirklichen Gesundheitsamt offenbar keine Stellungnahmen zu dieser Problematik eingeholt worden. Dem formalen Ablauf zum Beschluss des Bebauungsplanes wurde bei der Größe des Bauprojekts somit nicht zur Genüge entsprochen. Die SPD-Fraktion forderte daher ein vom Investor unabhängiges Gutachten über stadtklimatischen Folgen des Bauvorhabens, sowie explizite Folgen für die Thermometersiedlung. Dieses soll anschließend in der BVV und der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt werden. Der Antrag wurde abgelehnt.
Kein Bebauungsplan ohne Grundeigentum an der Grünen Mitte
(Februar 2020, Drs. 1786/V)
Die Bezirksverordnetenversammlung will mit dem Bebauungsplan nicht nur die stadtplanerische Gestaltung in dessen Geltungsbereich sicherstellen, sondern auch den dauerhaften Erhalt und Bestand der so genannten Grünen Mitte, die aufgrund des dortigen ökologisch wichtigen Bestandes an Pflanzen und Tieren aktuell nicht bebaubar ist und auch so bleiben soll. Solange das Eigentum an dieser Fläche in privater Hand ist, besteht die Versuchung, dieses Gelände auch unter Zuhilfenahme aktuell beobachtbarer langer Trockenphasen, die dem Klimawechsel durch Erderwärmung geschuldet sind, und Bewirtschaftungsmaßnahmen, wie der Reduzierung der Anzahl der Pferde und dadurch der Beweidungsfläche oder dem Einsatz von Schafen so zu ändern, dass eine Schutzwürdigkeit des ökologischen Besatzes nicht mehr gegeben ist und somit Bauerwartungsland entsteht.
Der Eigentümer hatte zu Beginn des Planungsverfahrens als nahezu sicher dargestellt, dass entweder das Land Berlin oder der potentielle Träger von Pflegemaßnahmen Eigentümer der Fläche werden sollte. Mittlerweile ist nur noch von langfristigen Pachtverträgen die Rede. Derartige rechtliche Regelungen stellen nicht das oben geschilderte Interesse der BVV sicher, einerseits Planungsrecht für das bebaubare Areal und einen dauerhaften rechtssicheren Schutz für die ökologisch wertvolle Fläche der Grünen Mitte zu gewährleisten. Dies gilt zudem, wenn der Eigentümer nicht bereit ist, die Kosten für den Erhalt und die Sicherung des Bestandes selbst zu tragen.
Die SPD-Fraktion forderte daher von der BVV, keinen Beschluss über die vorzeitige Planreife oder einen Bebauungsplan zu fassen, solange das Grundeigentum für die Grüne Mitte nicht beim Land oder dem Bezirk liegt oder durch eine andere rechtssichere Gestaltung sichergestellt ist, dass deren ökologisch wichtiger Bestand – insbesondere die Weidewirtschaft – dauerhaft gesichert ist. Der Antrag wurde abgelehnt.